Hi,
meine Frage ist, ob die US Behörden Zugriff auf das Bundeszentralregister haben bei der Zuteilung des Visums in den jeweiligen Konsulaten (Frankfurt, Berlin etc.) für einen Aufenthalt (mehr als 90 Tage) in den USA. Da einige Strafen (z.B Bewährung max 2 Jahre) nicht im Führungszeugnis stehen, aber sehr wohl im Bundeszentralregister, ist die Frage ob die Behörden hierauf einfach so (ohne jeglichen Grund, also lediglich der Grund für die Zuteilung eines Visums für einen Aufenthalt in den USA) zugreifen können? Könnte man so mit einer (laufenden) Bewährungsstrafe, die nicht im Führungszeugnis steht, trotzdem ein Visum in den USA bekommen? Man kreuzt hierfür in dem zuständigen Formular an, dass man nicht vorbestraft bzw. verurteilt worden ist, da man nach deutschem Recht ja nicht "vorbestraft" ist , wenn es nicht im Führungszeugnis steht.
Danke schonmal für die Antworten!
Haben US Behörden Zugriff auf das Bundeszentralregister? (Visum)
22. Juli 2015
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Frage vom 22. Juli 2015 | 15:26
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haben US Behörden Zugriff auf das Bundeszentralregister? (Visum)
Notfall?
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#1
Antwort vom 22. Juli 2015 | 15:33
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
Vermutlich jaZitat:Haben US Behörden Zugriff auf das Bundeszentralregister?
#2
Antwort vom 22. Juli 2015 | 16:28
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17256x hilfreich)
Da einige Strafen (z.B Bewährung max 2 Jahre) nicht im Führungszeugnis stehen Natürlich stehen Bewährungsstrafen, sofern es sich nicht um Jugendstrafen handelt, im FZ. Ansonsten siehe hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/Einreise-USA---f42344.html
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