Hartz IV und Heirat einer Ausländerin

16. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)
Hartz IV und Heirat einer Ausländerin

--- editiert vom Admin

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

so ist die deutsche bürokratie, deshalb haben wir in dänemark geheiratet, ich kann es nur empfehlen.
gruss,
kristijan

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@trailor 85
wo is denn das problem?
wenn zwei deutsche heiraten müssen sie doch auch die papiere bringen. sinn und zweck des ganzen ist sicher zu stellen, dass beide nicht bereits verheiratet sind
deutscher: perso, abstammungsurkunde( früher geburtsurkunde) scheidungsurteil falls schon mal verheiratet, oder abschrift aus dem stammbuch des/der ex, meldebescheinigung nicht älter als 14 tage

ausländer: perso( reisepass) geburtsurkunde( von gerichtl. vereidigten dolmetscher übersetzt), ledigkeitsbescheinigung, meldebescheinigung+ aufenthaltstitel( aber den muß man nur vorlegen am tag der heirat) nicht älter als 14 tage. eventuell( abhängig v. herkunftsland weil es DORT gesetz ist und als nebeneffekt wird dann die ehe dort auch anerkannt!!!) bescheinigung über aushang ob jemand der ehe widerspricht...übrigens gar nicht lange her da war das hier auch so, dass man ein aufgebot am standesamt 7 tage öffentlich aushing aus dem gleichen grund!!
ich weiß nicht was daran schwierig ist.

apropos einladung (§84?), deine umwelt weiß doch, dass du das nicht kannst, frag eltern, freunde etc.findet sich ne lösung. ABER mit touristenvisum ist eine heirat zwar vielleicht mittlerweile möglich, aber partner muß wieder ausreisen und du beantragst familienzusammenführung.
aus welchem land kommt deine braut? dann ich vielleicht konkret was sagen

sunbee

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Soweit mir bekannt spielt die Wohnungsgröße und das Einkommen bei der Familienzusammenführung zu einem Deutschen keine Rolle.

Aber zur Sicherheit guckst Du hier:

www.info4alien.de


3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@saxonicus
genau.
sunbee

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dietmara
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 60x hilfreich)

Ich kann dem Beitrag von Sunbee1 nur bestätigen.Ich bin seid 11 Monaten mit einer Polin verheiratet. Die Papiere die Du als Deutscher dafür brauchst ist lächerlich, aber die Papiere die Deine Zukünftige aus Ihrer Heimat braucht( Orginale plus Übersetzung)ist Wahnsinn. Meine Frau hatte gottseidank gute Beziehungen zu einem Dolmetscher, sonst hätte der ganze Spass bald 800€ gekostet, weil meine Frau in Polen geschieden war und drei Erwachsene Kinder hat. Wir waren auch erst am Überlegen ob wir in Dänemark heiraten,wie Bekannte von uns, das kostet aber auch 1000€.Deine Zukünftige muss in Ihrer Heimat nur wegen den Papieren aufpassen,meiner Frau wollten sie in Polen immer noch mehr Dokumente als wichtig aufschwatzen. Sie hatte mir alles zugefaxt und ich bin zum Standesamt,habe es prüfen lassen und einige Papier braucht man garnicht. Die Institutionen in Polen machen gerne mehr als nötig natürlich gegen gute Bezahlung.

-----------------
" Dem der Ruhe sucht,wird nur selten Ruhe gewährt."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
American_Tourist
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 27x hilfreich)

Also ich muss sagen ich bin auch entsetzt über die Bürokratie hier im Land. Aber nun gut. Als mein Verlobter und ich zum Standesamt gegangen sind und wissen wollten, welche Dokumente wir benötigen, da hat sie gleich mal das komplette Formular angekreuzt. Ausserdem wünschte sie noch die Marriage License meines Verlobten aus 1. Ehe, die er damals in den Staaten in der Kirche abgegeben hatte, als er heiratete. Anzumerken ist aber, dass es diese Kirche inzwischen gar nicht mehr gibt. Uns hat die Suche nach diesem bescheuerten Dokument echt so manchen Nerv geraubt und ich betrachte es nach wie vor als reine Willkür der Standesbeamtin.
Ich freue mich jetzt schon auf ihren Gesichtsausdruck, wenn wir ihr nächste Woche alle geforderten Dokumente vorlegen können. Hat fast 4 Monate gedauert und inzwischen hat sich sogar ein Baby bei uns angemeldet :)
Jedenfalls find ich es auch echt schlimm, was man alles für Papiere braucht. Auch dann noch solche Dinge wie ein Echtheitszertifikat vom Echtheitszertifikat...aber was erzähl ich Euch...Schwamm drüber.
Soll jeder heiraten dürfen, wann, wo, wen und wie er will.
LG

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@trailor 85
na, habt ihr euren wohnsitz im anschluß an die heirat nicht hier? eben!
frage beantwortet?
nur mal so: du weißt schon, dass so eine familienzusammenführung lange dauern kann?
sunbee

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
TheoC
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 22x hilfreich)

Bei mir es schon eine Weile her (1996), aber vielleicht nützen meine Erfahrungen noch ein bisschen.

Geheiratet in Nigeria. Das war supereinfach dort mit einem Minumum an Papieren und wenig Bestechungsgeld, um das beim dortigen Standesamt ohne Aufgebot sofort zu erledigen.
Soweit easy, aber die Einreise nach Deutschland lief so:
1) Interview bei der Botschaft in Lagos. Kein Problem.
2) "Legalisierung" der vorgelegten Original-Heiratsurkunde beim nigerianischen Standesamt. Das war schon schwieriger - Meine Frau musste sich selbst drum kümmern, dass das nigerianische Amt ihre Post aus dem Postfach überhaupt bekam. Sie musste bei der Post die Schulden des Standesamtes dafür bezahlen. Aber eine Kuriosität und egal.
3) Der heikle Punkt: Mein Nachweis, dass ich meine Ehefrau hier ohne Sozialgeld ernähren kann, bzw. wovon wir leben wollen... Ja, das habe ich als ALG 1-Empfänger noch gerade so hingekriegt.

Als sie hier war, lief es erstaunlich leicht. Keine Übersetzungen (Englische Dokumente wurden überall akzepiert. Familienbuch bzw. Anerkennung der Ehe sofort gekriegt, und sie hat erst mal drei Jahre Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Jedenfalls mein Rat, erst mal heiraten im Ausland, wo es vermutlich einfacher ist. Dann die Familienzusammenführung.
Möglicherweise, hoffentlich, gibt es darauf auch einen Rechtsanspruch darauf(weiß ich aber nicht).

Gruß
Theo

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@theoC
da hast du mehr als glück gehabt!! ich kenne fälle, besonders aus afrikanischen ländern, da warten die leute ewig auf familienzusammenführung, teilweise sogar länger als 6 monate. obwohl das gesetz sagt, nur in besonderen fällen darf die zusammenführung verzögert/ verweigert werden...
nix für ungut
sunbee

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
TheoC
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo Sunbee1,

ein halbes Jahr würde ich noch nicht als Ewigkeit empfinden. Bei mir hat das auch an die 5 Monate gedauert, bis meine Frau endlich kommen durfte, ohne dass mich das verwundert oder beunruhigt hätte.
Ja natürlich das nervt, man sehnt sich, aber einen etwas längerem Atem muss man schon mitbringen. (ein Freund von mir, obwohl mit gutem Einkommen, hat fast 3 Jahre gebraucht, bis seine philippinische Ehefrau endlich kommen durfte - das würde mich dann auch echt fertig machen)

Gruß
THEO



1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@theoC
dann bist du ein geduldiger mensch.
ich steig immer auf die palme wenn das so lang dauert. hab des öfteren mal mit dem argument, besonderer schutz der familie um mich geschlagen...und der vorwurf ob das für binationale ehen nicht gilt, drohung mit anwalt hat meist gewirkt. voraussgesetzt, der ausländische partner wurde nicht abgeschoben oder hat was kriminelles vorher gemacht...aber das ist ne andere sachlage..
und was dein freund erlebt hat, hätte ich in die medien gebracht, zur not selbst geschrieben...;)
schönen abend
sunbee

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Man sollte den deutschen Behörden nicht immer vorwerfen besondere Hürden bei binationalen Eheschließungen zu errichten.
Die Ursache dafür liegt doch im wesentlichen im oftmals katastrophalen Urkundswesen der Herkunftsländer des ausländischen Partners. Die Dokumente sind in vielen Ländern nicht das Papier wert auf dem sie ausgefertigt sind. Wie groß wäre denn das Geschrei des deutschen Partners, wenn sich im Nachhinein herausstellt, daß sein/e Ehemann/-frau schon im Heimatland verheiratet ist. Solche Fälle kommen leider immer wieder vor. Außerdem sollte man die heute vielfach geübte Scheinehe zur Erschleichung des Aufenthaltrechts in ihrer Häufigkeit nicht außer acht lassen.


.

-- Editiert von Saxonicus am 02.02.2006 00:42:37

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Akinci
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 22x hilfreich)

Wie verhält sich folgender Fall:
Deutscher Mann heiratet in Nigeria mit Touristenvisum Nigerianerin! Ist genauso verlaufen wie hier schon mal geschrieben...ging ganz easy mit etwas DASH!
Er ist in Deutschland noch verheiratet, sollte hier für 2 Kinder Unterhalt bezahlen (was er bereits seit 4 Jahren nicht mehr macht)und hat nebenher so ca. 250 TSD Euro Schulden hinterlassen. Jetzt möchte er durch die Heirat natürlich dort die Unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung erhalten! Außerdem arbeitet er dort auch mit Touristenvisum!
In Nigeria kann also jeder Steuerflüchtling locker untertauchen..es wird ja nichts geprüft! Zivilrechtlich wird hier nichts verfolgt..evtl. Strafrechtlich!
Mich würd interessieren ob noch jemand so einen Fall kennt wo das funktioniert hat.
Der Deutsche hat sich die Nigerianerin im Internet ausgesucht und sie natürlich absolut belogen, sie weiß also weder dass er verheiratet ist noch dass er Kinder hat, er hat dies in den div. Fragebögen alles negativ beantwortet. Auch finde ich den Altersunterschied ziemlich haarsträubend...er 45 J und sie 20 J!


-- Editiert von Akinci am 03.08.2006 13:13:31

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
python
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 65x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Akinci - endlich wird mal ein Afrikaner reingelegt. Ob es so nett in Nigeria ist zu leben, bezweifle ich bei den politischen Zuständen.
Um sich vor Unterhaltszahlungen uws zu drücken ist das sicherlich nicht der richtige Weg.
Hat der Mann Geld, wird es ihm dort vielleicht durch Tricks schnell abgenommen. Wenn er dort im Gefängnis landet (von wegen Bigamie oder soetwas - dass kann man schnell mal stricken) oder in der Gosse, dann wird dieser feine Herr ganz schnell nach seinem Botschafter schreien.
Ich hoffe, dieser Mann bekommt seine "Strafe". Dumm sind die Nigerianer nämlich nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
python
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 65x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Es mag sein, daß es von Bundesland zu Bundesland verschieden ist, aber in der Mehrzahl der Länder muss der/die Deutsche dem
Ausländeramt gegenüber nachweisen, daß er in der Lage ist, für den Unterhalt aufzukommen.
Bei Hartz IV dürfte dies zumindest zweifelhaft sein.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Hallo Meri,
leider muß ich Dir widersprechen, das Aufenthaltsgesetz kennt die Forderung nach angemessenen Einkommen und Wohnraum bei Deutschen die eine(n) Ausländer(in) heiraten (noch) nicht. In verschiedenen anderen EU-Ländern ist es aber inzwischen so (A, DK, NL) und auch in D wird eine dementsprechende Gesetzesänderung wohl unausweichlich.
Anscheinend gibt es Zeitgenossen, die sich durch Heirat eines Ausländers und der damit verbundenen Aufenthaltserlaubnis, ein Zubrot verdienen.
Eine seit Jahren Sozialhilfeabhängige hat jetzt bereits ihren vierten Afrikaner geheiratet und kämpft z.Zt. um dessen Zuzug nach Deutschland. Seine drei Vorgänger (geschieden nachdem sie ihr eigenständiges Aufenthaltrecht erhalten hatten) erfreuen sich hier in Deutschland bester Gesundheit und haben ihre Ehefrauen mit Kindern bereits aus Afrika einreisen lassen.


-- Editiert von Saxonicus am 07.08.2006 20:44:12

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

@Saxonicus, guckst DU:

[In Berlin ist das Bleiberecht zudem an einen Partnerschaftsvertrag geknüpft, in dem sich der deutsche Partner u.a. zur Übernahme aller Unterhaltskosten auch über die Dauer der gültigen Aufenthaltsgenehmigung hinaus verpflichten muß. Das umfaßt also auch die Kosten für eine eventuelle Abschiebehaft. Bislang hat die Berliner Ausländerbehörde von ihrem Ermessensspielraum in keinem Fall Gebrauch gemacht]

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Als Ehepartner ist man doch ohnehin unterhaltspflichtig.
Das solche Fälle wie von mir geschildert, unterbunden werden, ist wohl allgemein unbestritten. Es finden sich aber auch unter Anwälten, Parteien und bestimmten Organisationen immer noch genügend Gutmenschen die so etwas unterstützen und wenn ohnehin nichts zu holen ist, darf dann der Staat, sprich die Allgemeinheit in die Breche springen.

-- Editiert von Saxonicus am 08.08.2006 11:24:10

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

also ich weiß noch, daß ich bei der Ausländerbehörde unterschrieben habe, daß ich für alle die Kosten aufkomme.
Mag sein, daß es von Bundesland zu Bundesland, vielleicht sogar von Stadt zu Stadt anders läuft.

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
python
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 65x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

naja, also bei mir ist es so, daß man nach 2 Jahren Ehezeit automatisch ein Daueraufenthaltsrecht bekommt.

Das andere Problem python, das Du wahrscheinlich meinst ist, daß man durch die Hintertür Frischfleisch legalisiert und zum anschaffen schickt/zwingt.

Eine Heirat ist zu diesem Zweck aber nicht mehr nötig, nachdem es das Niederlassungsgesetz gibt.


Die Frau muss nur nachweisen, daß sie sich in Deutschland auf eigene Kosten unterhalten kann und dem Staat nicht zur Last fällt.:(:(

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.660 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen