Guten Tag,
ich hoffe sie können mir hier helfen.
Ich versuche es so einfach wie möglich zusammenzufassen, wenn ich etwas vergessen habe tut es mir leid, dann gibt es einen Nachtrag.
Wie folgt:
Ich Deutscher, möchte einen Ghaner heiraten.
Seine Dokumente sind alle original, es wurden über mehrere Jahre mehrere Dokumentenprüfungen durchgeführt. Es arbeitet alles sehr langsam und die Dokumente liegen an jeder Stelle zusätzlich monatelang herum.
Nach jeder Prüfung wurden neue Dokumente angefordert, welche wir geliefert haben.
Dennoch wird immer wieder an seiner Geburtsurkunde gezweifelt, welche zuerst nicht lieferbar war und dann in seinem Heimatort erneut ausgestellt wurde (zuvor beim offiziellen Geburtenregister hatte er ein Ersatz Zertifikat gehabt).
Nun denn es wird immer wieder an seiner Identität gezweifelt, Praktiken etc. dort sind sowieso zweifelhaft, aber darauf muss ich nicht eingehen hier.
Nun ist die Frage wir wollen nun vor Gericht
1. macht es Sinn eine Remonstration zuerst zu machen oder ist es sinnlos und wir sollten gleich klagen?
2. dies möchte ich nicht direkt meinen Anwalt fragen: Er gewinnt ja daran, wenn wir klagen, und nicht wenn wir uns anders entscheiden --> Was, wenn wir in Südafrika heiraten und bereits verheiratet sind beim erneuten Antrag.
Jetzt wären wir noch nicht verheiratet, wenn wir beim Antrag auf FZF bereits nach Südafrikanischem Gesetz verheiratet wären. Würde die Sache anders sein? Oder würden wir dann wieder vor der Prüfung stehen, es würde angezweifelt werden und es wäre exakt das gleiche??? D.h. ist unser "Stand" / unser Erfolg, wenn wir bereits verheiratet sind, anders, als wenn wir es noch nicht sind? (bezogen auf die Vorgeschichte mit den Identitätsprüfungen)
Dann würden wir ja lieber klagen.
Ich hoffe mir kann einer hierzu etwas sagen, vielen vielen Dank!
Heirat - Chance auf Erfolg Visum
Notfall?
Notfall?
Hallo. Da ich berufsbedingt oft mit solchen Fällen zu tun habe, kann ich ganz klar sagen, dass deine Chancen besser sind nach einer Heirat. Eine Prüfung der Identität deines Verlobten ist aber unumgänglich im Rahmen der Visumbeantragung. Auch muss dein Verlobter Deutschkenntnisse Level A1 nachweisen. Jedoch habt ihr einen Anspruch auf Erteilung des Visums weil du Deutscher bist nach der Heirat. Vorher ist dieser Grund eben nicht gegeben. Alles Gute
zuerst vielen Dank für deine Antwort.
Aber selbst wenn wir heiraten, müsste ja die Identitätsprüfung durchgeführt werden und diese würde ja dann automatisch fehlschlagen, weil die ja schon ihre Meinung sich gebildet haben.
Das heißt bei der anschließenden Klage hätten wir einen besseren Stand, dass meinen Sie doch oder?
Wenn wir jetzt klagen und dann, wenn es z.b. 1 oder 2 Jahre dauert im schlimmen Fall, zwischendrin heiraten, wäre die "Klage" doch hinfällig, da kein Visum mehr zur Eheschließung, doch zum FZF nötig wäre. D.h. wir müssten 1. abrechen und von Vorne anfangen oder?
sorry für all dies hypothetische, doch wir überlegen halt nur, was wir machen wollen und jeder Anwalt wird uns raten zu klagen...
Wir wollen halt Zeit sparen, wenn man das überhaupt kann, d.h. nicht 1 jahr wieder warten und dann noch 1 jahr und noch 1 jahr und noch...weil wir immer wieder von vorne etwas machen....
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Hallo. Also Klagen macht für mich keinen Sinn. Nach einer Heirat würde ja ein anderes Visum beantragt wegen Familienzusammenführung. Der Klagegrund wäre dann erloschen und ihr bleibt auf den kosten sitzen.
Ich würde erst heiraten, dann den Visumsantrag stellen und ggü. der Botschaft evtl fragen zur Identität klären, vielleicht geht es doch einfacher und alles wird gut. Notfalls kannst du bei Ablehnung dann immer noch klagen, hast aber viel bessere Gewinnchancen wegen dem Anspruch auf familiäres zusammenleben. Lg
Interessant hätte ich jetzt auch nicht gedacht!
vielen dank für die ganzen Antworten. Ja da haben Sie recht, doch allein eine Heirat wäre sehr teuer und dann ein erneutes prüfen würde erneut viel zeit und geld benötigen, wohingegen eine Klage direkt angesteuert werden könnte.
Eine Aufklärung oder normales Gespräch ist mit der Botschaft nicht möglich. Diese sagt uns nur "pech gehabt" auf Bürokratendeutsch. Wir haben versucht ein Gespräch zu führen, dies wurde uns verwehrt.
Hi. Die Botschaft muss euch derzeit nicht anhören, da ein Heiratsvisum einem Besuchsvisum gleicht und kein Rechtsanspruch auf Erteilung besteht. Ihr könnt gerne jetzt klagen, aber auch das kann dauern und ist nicht billig.
Die Klage könnte abgewiesen werden, da der von der Botschaft angegebene Ablehnungsgrund (Identität) immer noch nicht beseitigt, dh in Ordnung gebracht wurde. Lass dich von einem Anwalt beraten, der sich auf Ausländerrecht spezialisiert hat. Der kann deine Chancen besser einschätzen. Lg
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