Heirat Inland, ABH verweigert AE, vorher Duldung

14. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.01.2010 12:06:34
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Heirat Inland, ABH verweigert AE, vorher Duldung

Mein Mann (Nigerianer) haben am 7.12.2009 in Neuwied Rheinland-Pfalz geheiratet. OLG Koblenz hat der befreiung zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses zugestimmt!
Nun verweigert die ABH Neuwied einen Aufenthaltstitel. Er soll weiterhin eine Duldung bekommen. Besser wäre, er reist aus, macht sein A1, Visum zur Fzf und reist wieder ein. Es gibt Urteile, die besagen das eine Ausreise nicht zwingend erfolgen muss.
Sein Asylantrag wurde 2005 abgelehnt. Alle Angaben inkl. Herkunftsland waren immer korrekt. Keinerlei kriminelle Akten oder andere Dinge.
Ich lebe und arbeite in Berlin, Lebensmittelpunkt wäre Berlin. Er kann ja nun nicht umziehen. Ausserdem hat man meinem Mann die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zum 1.12.2009 vollständig gestrichen; unter dem Vorwand er zieht sofort nach Berlin. Leider ist die Frist für den Widerspruch verstrichen. Wir wussten nichts davon, dass diese Leistunge zustehen bis zur Erteilung eines Aufenthaltes.
Wir haben keinerlei Ablehnungsschreiben oder ähnliches

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

.Ich lebe und arbeite in Berlin,

..Ausserdem hat man meinem Mann die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zum 1.12.2009 vollständig gestrichen;

Dies ist verständlich, da nach der Heirat Eheleute untereinander zum Unterhalt verpflichtet sind.

Vermutlich ist die Aufenthaltsbehörde der Auffassung, dass man nur mit einem regulären Aufenthaltstitel das Bleiberecht hat. Der Asylantrag wurde abgelehnt.
Nun gibt es Feststellungen der jeweiligen Bundesregierung, welche besagen, dass Länder 'sicher' sind. Menschen aus 'sicheren' Ländern können keinen ernsthaft gemeintenAsylantrag stellen, weil der Grund hierfür einfach nicht vorhanden ist.
Ob es in diesem Falle auch so ist, habe ich noch nicht nachgeschaut.
Wieso von 2005 bis Dezember 2009 Leistungen erbracht wurden,........ :???:


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#2
 Von 
guest-12321.01.2010 12:06:34
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Bis zur Erteilung einer AE ist man eben nicht unterhaltspflichtig (§1). Natürlich hat er Leistungen bekommen, von 2005 bis 2009. Im Dezember 2009 haben wir erst geheiratet. Der Status Duldung ist kein Aufenthalt und daher bin ich nicht unterhaltspflichtig. Auch ein mensch mit Duldung hat ein Anrecht auf Leistungen! Das gleiche gilt für sein Zimmer in der gemainschaftsunterkunft. Da sollte er raus, geht aber nicht, da er nicht nach Berlin ziehen darf. So die ABH.Mit geht es um den Aufenthalt.

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