Heirat - Ist die Deutsche Staatsbürgerschaft in diesem Falle Pflicht?

3. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
RioAntonio
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Heirat - Ist die Deutsche Staatsbürgerschaft in diesem Falle Pflicht?

Ich (24 Jahre) bin hier in Deutschland geboren und aufgewachsen. Durchlief 12 Jahre die Schule. Habe aber eine Marokkanische Staatsbürgerschaft die ich gern behalten möchte.

Ich habe eine Sie in Marokko kennengelernt. Wir kennen uns schon seit 3 Jahren und lieben uns überalles. Jetzt möchten wir gerne Heiraten.

Nun meine Frage:

Ist es möglich, Sie nach Deutschland einzführen, damit wir hier unser gemeinsames Leben führen können?

Falls ja: Was sind die anforderungen?

Ist die Deutschestaatbürgerschaft in diesem Falle pflicht? Würde den natürlich auch beantragen wenn es darauf ankähme.



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-- Editiert am 03.06.2010 10:49

-- Editiert am 03.06.2010 10:51

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Wovon lebst Du? Beherrscht sie die deutsche Sprache?

wirdwerden

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#2
 Von 
RioAntonio
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe eine Ausbildung bei Volkswagen abgeschlossen und wurde anschließend übernommen. Habe also einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit gutem Verdienst, sonst würde ich niemals Heiraten.

Sie kann kein Deutsch, nur Französich. Deutsch könnte Sie aber hier an einer Sprachschule erlernen wobei ich sie unterstützen werde.

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#4
 Von 
RioAntonio
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn ich die Marokkanische behalten darf, werde ich umgehend die Deustchestaatsbürgerschaft beantragen. Vielen Dank für die Info's

...nun habe erstmal eine Menge zu lesen wobei es anscheinend kein Kinderspiel werden wird.

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#6
 Von 
RioAntonio
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Dan muss Sie ja in Marokko deutsch erlernen. Das kann ja was werden. Hier könnte Sie viel schneller und einfacher die Sprache erlernen aber wem intressierts.

Wird ja immer schwieriger das ganze. Danke dir für die schnelle Antwort.
Habe gestern eine Zusage erhalten bezüglich der Deutschen Staatsbürgeschaft.

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#7
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Habe gestern eine Zusage erhalten bezüglich der Deutschen Staatsbürgeschaft.



Dann dürfte zumindest das A1-Spracherfordernis nicht mehr für die Erteilung eines Aufenthaltstitels im Vordergrund stehen.

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"Trampeltiere sehen von allen Seiten betrachtet nicht nur arrogant aus, nein, sie sind es auch."

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