Heirat - doppelte Staatsbürgerschaft

9. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
Averroes
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)
Heirat - doppelte Staatsbürgerschaft

Hallo.

Ich bin Deutscher, hier geboren, lebe in Deutschland und werde in 2015 meine Lebensgefährtin in Deutschland heiraten. Soweit, so gut.
Sie ist allerdings Ivorerin und bekommt hier nach Heirat eine Aufenthaltsgenehmigung. Auch dass ist hier in Deutschland noch relativ problemlos (naja, soooo problemlos nicht, aber das ist eine andere Story).

Allerdings gibt es so etwas wie eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung offensichtlich in der Elfenbeinküste nicht. Es existiert zwar ein sogennantes "titre de sejour" (was ich in 2012 und 2013 auch schon hatte, daher kenn ich die Vorgehensweise auch ein bisschen), mit diesem ist man allerdings trotzdem Visumspflichtig und muss alle 3 Monate erneut ein Visum beantragen.

Da ich teilweise gerne in den nächsten Jahren in der Elfenbeinküste mit meiner Frau bei deren Familie leben möchte, ist diese Vorgehensweise mit den ständigen Visa problematisch.
Daher die Idee einer Staatsbürgerschaft, die ich gegebenenfalls dort beantragen würde.

Da ich ja trotz allem meinen Lebensmittelpunkt in Deutschland habe, hier Immobilien selbst bewohne, steuern zahle ... sollte doch ein Antrag, dass ich meinen deutschen Pass behalte, erfolgreich sein.

Vielleicht kennt sich ja jemand hier im Forum damit aus?
Wie wäre die Vorgehensweise?
Was sind eure Meinungen dazu?
Chancen, Risiken, Verpflichtungen?
Fällt Jemand noch etwas Besseres ein?




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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

quote:
Wie wäre die Vorgehensweise?


Formloser Antrag, in dem du alles aufführst, was dafür spricht, dass du die ivorische Staatsangehörigkeit benötigst und die deutsche Staatsangehörigkeit behalten musst.

quote:
Chancen, Risiken, Verpflichtungen?


Chancen: Hängt vom Einzelfall ab. Es ist eine Ermessensentscheidung. "Die berührten öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander abzuwägen."

Grundsätzlich wollen die Behörden Mehrstaatigkeit vermeiden. Da braucht es gewichtige Gründe, damit die Behörden zustimmen. In den Vorläufigen Anwendungshinweisen zum Staatsangehörigkeitsgesetz werden Grundsätze hierzu festgehalten unter Punkt 25.2.(Beibehaltungsgenehmigung). Ansonsten kann man die Bedingungen unter § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 und Punkt 12.1.2.5.1 und 12.1.2.5.2 als Anhaltspunkt nehmen:

http://www.info4alien.de/einbuergerung/gesetze/vah.htm

Ob die Nutzung von Wohneigentum und Steuerzahlung ausreichen für eine Beibehaltenserlaubnis, ist fraglich - hängt vielleicht auch von der Höhe der Steuerzahlung ab, die dem dt. Fiskus verloren gehen würde (wobei die Frage ist, ob dir wirklich jemand abnimmt, dass du im Zweifel ausschließlich Ivorer werden willst und dann dort deine erheblichen Steuern zahlst).

Eine Voraussetzung für die Beibehaltung sehe ich zumindest nicht erfüllt:

quote:
Eine Beibehaltungsgenehmigung kann erteilt werden, wenn der Antragsteller den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit anstrebt, um erhebliche Nachteile zu vermeiden oder zu beseitigen, die bei einer Einbürgerung die Hinnahme von Mehrstaatigkeit rechtfertigen würden, vergleiche § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 und Nummern 12.1.2.5.1 und 12.1.2.5.2.



Denn, wie du ausführst:

quote:
Es existiert zwar ein sogennantes "titre de sejour" (...), mit diesem ist man allerdings trotzdem Visumspflichtig und muss alle 3 Monate erneut ein Visum beantragen.


Dass du der Visumspflicht unterliegst, ist mit Sicherheit an sich kein erheblicher Nachteil im Sinne des Gesetzes.

Risiken: Die Entscheidung über die Beibehaltungserlaubnis wird auf Antrag getroffen, bevor du dich entscheidest, ob du Ivorer werden willst. Dann gibt es kein Risiko eines unabsichtlichen Verlustes.

Wenn du in der Elfenbeinküste allerdings irgendwann Schwierigkeiten bekommen solltest, kann dir niemand mit Hinweis auf deine deutsche Staatsbürgerschaft helfen. Als deutscher Staatsbürger mit Visum hast du vollen diplomatischen Schutz.

Verpflichtungen: Natürlich die entsprechenden staatsbürgerlichen Pflichten in beiden Staaten - die in Deutschland jedoch nicht sonderlich groß sind.

-- Editiert Felicite am 09.12.2014 16:08

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Averroes
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Wow. Super Antwort. Genau das was ich wissen wollte auf den Punkt gebracht! Danke Danke Danke.

1x Hilfreiche Antwort

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