Meine Frau hat vor ca. drei Jahren einen Asylantrag in Deutschland / NRW gestellt. Während das Asylverfahren lief haben wir Standesamtlich in Berlin geheiratet, da ich (deutscher Staatbürger) in Berlin lebe. Meine Frage wäre jetzt wie es weiter geht. Kann sie während des laufenden Asylverfahren einen normalen Aufenthalt bekommen oder muss das Asylverfahren zunächst zurück genommen werden um einen anderen Aufenthalt zubeantragen? Muss man sich jetzt an die Ausländerbehörde in Berlin wenden oder in NRW. Besteht eine Gefahr der Abschiebung wenn man meine Frau ihren Asylantrag zurücknimmt, , trotz der Ehe in Deutschland?
mfg
Heirat mit Asylbeweberin
26. November 2019
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Frage vom 26. November 2019 | 14:50
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Heirat mit Asylbeweberin
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#1
Antwort vom 26. November 2019 | 15:36
Von
Status: Unbeschreiblich (31952 Beiträge, 5627x hilfreich)
Unabhängig von der Eheschließung und dem Ort: Was ist seit 3 Jahren im Asylverfahren gewesen? Welchen Ausweis/Aufenthaltsgestattung hat sie jetzt?ZitatMeine Frau hat vor ca. drei Jahren einen Asylantrag in Deutschland / NRW gestellt. :
Wann habt ihr geheiratet?
Wohnt sie jetzt in Berlin bei dir?
Ist der Umzug von der ABH in NRW erlaubt worden?
#2
Antwort vom 26. November 2019 | 15:55
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erstmal danke für die schnelle Antwort.
Ihr Reisepass befindet sich bei der Ausländerbehörde in NRW. Zuzeit hat sie einen Aufenthalt zur Durchführung des Asylverfahrens der noch bis März 2020 gültig ist. Darin steht, dass ihr Wohnsitz auf den Raum NRW beschränkt ist. Wir haben im September 2019 standesamtlich geheiratet. Sie ist noch in NRW wohnhaft gemeldet. Wir haben in Berlin eine gemeinsame Wohnung, in der ich auch gemeldet bin. Sie besucht zuzet in Berlin einen Deutschkurs (B1)
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#3
Antwort vom 26. November 2019 | 16:29
Von
Status: Unbeschreiblich (31952 Beiträge, 5627x hilfreich)
Wenn sie ihren Asylantrag vor 3 Jahren gestellt hat und der Status nun bis 3/2020 geht, dann waren dazwischen schon diverse Anhörungen beim BAMF etc.ZitatZuzeit hat sie einen Aufenthalt zur Durchführung des Asylverfahrens der noch bis März 2020 gültig ist :
Es gibt keinen Status für Asylbewerber, der anfänglich mehr als 3 Jahre Aufenthalt zwecks Asylverfahren erlaubt.
Der Status ist sicher mehrfach verlängert worden.
Ihr habt standesamtlich geheiratet ---ohne ihren Reisepass?
Hat sie in den 3 Jahren in NRW keine Möglichkeit gehabt, einen Deutschkurs zu besuchen?
Sie MUSS in NRW mit Wohnsitz gemeldet bleiben und muss dort auch wohnhaft sein. Bis die ABH den Umzug nach Berlin erlaubt.
Deine Frau verhält sich gegen die Auflagen. Sie hält sich unerlaubt und dauerhaft nicht im ausgewiesenen Ort in NRW auf. Das kann schräg nach hinten losgehen.
Hat sie der ABH in NRW mitgeteilt, dass sie geheiratet hat?ZitatIst der Umzug von der ABH in NRW erlaubt worden? :
Ihre zuständige ABH ist die in NRW. In Berlin ist niemand für sie und ihr Verfahren zuständig.
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