Heirat mit Ausländer

22. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Jacky000Hernandez
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Heirat mit Ausländer

Hallo,
ich und mein Freund wollen wenn er mit seinem Studium in seinem Land fertig ist Heiraten. Er kommt aus Kolumbien. Er spricht englisch aber kein Deutsch. Ich habe gelesen er müsse Deutsch können um sich hier aufzuhalten. Wir wollten aber, dass er nach der Heirat herkommt und Deutsch auf einer Hochschule hier in Deutschland lernt. Das geht schneller und besser als wenn er einen Kurs in seinem Land anfängt.
Wir wollen in Kolumbien heiraten und die Papiere dann prüfen lassen.
Ich habe mal gehört, dass er einen Aufenthalt von 6 Monaten bekommen kann und die Zeit würde auf jeden Fall reichen um A1- Level zu schaffen.
Kann mir jemand helfen was er für Rechte hat nach der Heirat und vielleicht wie lange es dauern kann bis die Papiere anerkannt werden. Ich hab nämlich Angst, dass wir danach noch für ein Jahr getrennt sein müssen, weil er kein Visa bekommt oder etwas in der Art. Und wie steht es mit der Vorraussetzung Deutsch zu sprechen. Es wäre schön, wenn er hier einen Kurs machen kann, denn ich kann ihm helfen und wir wären zusammen.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Hi,

sofern Sie selbst dt. Staatsangehörige sind, leitet sich sein Aufenthaltsrecht aus § 28 des Aufenthaltsgesetzes ab, welcher keine Deutschkenntnisse als Voraussetzung einer Aufenthaltserlaubnis verlangt. Deutschkenntnisse werden nur vom Ehegatten eines in D lebenden Ausländers verlangt (§ 30 Aufenthaltsgesetz).

Gruß vom mümmel

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Hi,

ich fürchte, Sie haben recht - ich bin an der komplizierten Verweisungstechnik des Gesetzes gescheitert (§ 28 verweist in Satz 5 auf den erwähnten § 30, der in der Tat Sprachkenntnisse fordert). Wieder was gelernt...

Gruß vom mümmel

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1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Jacky000Hernandez
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi
danke für die schnelle Antwort. Ja ich bin Deutsche Staatsbürgerin. Stimmt es, dass er ein Aufenthaltsrecht von 5 oder 6 Monaten durch die Heirat bekommt? In dieser Zeit könnte er nämlich einen Kurs hier machen. Es ist nur, dass die Kurse in Kolumbien nicht besonders gut sind, lange dauern und wir wären getrennt.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Hi,

meine erste Antwort war falsch, wie ja nun unschwer zu erkennen ist, und aus dem, was Saxonicus schrieb und verlinkt hat, können Sie sich die Frage doch selbst beantworten: Keine Sprachkenntnisse = keine Aufenthaltserlaubnis.

Gruß vom mümmel

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