Heirat mit der Ausländerin in Deutschland

3. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Laie1980
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Heirat mit der Ausländerin in Deutschland

Ich grüsse Euch alle!

Ich würde mich sehr freuen, wenn ich hier eine Hilfe finde. Ich bin als ausländischer Student schon seit 2 Jahren in Deutschland (Aufenthaltserlaubniss), bald will ich eine Ausländerin mit der Niederlassungserlaubnis heiraten (sie eigentlich auch :) ) Ich will für mich einige Fragen klären, und zwar:

- in welcher Zeit nach der Heirat und dem Zusammenleben habe ich Anspruch auf Niederlassungserlaubnis? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
- bekomme ich gleich nach der Eheschließung eine Arbeitserlaubnis?

Bisher habe ich nur gehört, dass man die Niederlassungserlaubnis in solchem Fall erst in fünf Jahren bekommt und die Arbeitserlaubnis erst in einem Jahr, aber nicht gleich.

Ich danke Euch für die Hilfe.
MfG.

-- Editiert von Laie1980 am 03.11.2006 12:03:12

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Nach fünf Jahren Aufenthaltserlaunis besteht die Möglichkeit eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten, wenn alle Voraussetzungen erfüllt werden. Studienzeiten zählen nicht immer als gewöhnlicher Aufenthalt.

Genaueres guckst Du hier:
Aufenthaltsgesetz § 9

.

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#2
 Von 
Laie1980
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke. Ich kann aber leider nicht verstehen, ob die Jahre, die ich zuvor als Student die Aufenthaltstitel besaß, mitzählen oder nicht. Im Gesetz habe ich das nicht gefunden (oder nicht verstanden). Kann mir jemand bitte helfen? Und wie sieht es aus mit der Arbeitserlaubnis?

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#3
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Ob die Zeiten als Student mitzählen oder nicht, hängt im Wesentlichen von dem jeweiligen Bundesland ab. Durch unsere förderale Struktur entscheidet jedes Bundesland in diesen Fällen eigenständig, ob eine Anrechnung der Studienzeit erfolgt oder nicht. Mit einem Anruf bei Deiner ABH kannst Du das erfragen.

.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hmida79
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo kann ich dich mal fragen???
ich habe das selbe was du hast aber ich weiss nicht,,zb nach 2 jahren ehre dann trennung ,,, wird man abgeschoben oder hat man das bleiberecht???
bitte erklär mir

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12319.10.2009 09:34:10
Status:
Praktikant
(863 Beiträge, 358x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hmida79
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

ab wann habe ich denn das bleibe recht?? ih habe gehört mit deutscher frau ab 2 jahren heirat,,,, und mit einer ausländerin die nur unbefristet hat
?? auch zwei jaher?? o9der 3 oder vier??? bitte erklären sie mir

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