Heirat mit nicht EU-Bürgerin (Kolumbien) in Deutschland

27. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Ghost_Inductee
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Heirat mit nicht EU-Bürgerin (Kolumbien) in Deutschland

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich würde gerne meine Partnerin aus Kolumbien Heiraten. Ich habe jetzt viel im Internet gelesen und weiß nicht was stimmt und was einfach nur vom Hören und Sagen kommt.

Situation ist folgende;

Sie 31 Jahre Alt, in Kolumbien Ärztin der Allgemeinmedizin macht aktuell hier ihren Sprachkurs in Bremen. Sie hat jetzt den B2 Kurs fertig und zwischen dem 23.- und 25.11 ihre Telc Prüfung. Das Ergebnis wird dann leider erst im Januar kommen. Genau zu dem Zeitpunkt wo Ihr Sprachvisum abläuft, nämlich am 31.01.2019.

Zu mir, 34 Jahre momentan nicht Erwerbstätig da ich gerade meine Erweiterte Bildungsreife nachhole. Ich beziehe noch Leistungen nach SGB2.

Meine Frage ist also folgende.

Muss ich wirklich so wie im Internet steht Finanziell in der Lage sein für Sie zu Sorgen ansonsten darf Sie trotz Heirat nicht hier bleiben?

Oder wie genau läuft das alles?


Ich bedanke mich im vorraus für die Antworten.

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36 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Ghost_Inductee):
Muss ich wirklich so wie im Internet steht Finanziell in der Lage sein für Sie zu Sorgen ansonsten darf Sie trotz Heirat nicht hier bleiben?

Wenn Sie deutscher Staatsangehöriger sind, ist die Sicherung des Lebensunterhalts nicht erforderlich. Sie können also gleich nach der Eheschließung Hartz4 für ihre Frau beantragen.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31900 Beiträge, 5621x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ghost_Inductee
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:

Wenn Sie deutscher Staatsangehöriger sind, ist die Sicherung des Lebensunterhalts nicht erforderlich. Sie können also gleich nach der Eheschließung Hartz4 für ihre Frau beantragen.


Stimmt das?



-- Editiert von Ghost_Inductee am 27.10.2019 20:44

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#4
 Von 
Ghost_Inductee
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31900 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von Ghost_Inductee):
Dort steht aber nichts bezüglich meiner Frage ob ich dann finanziell für Sie sorgen muss.
Achso, diese beiden wollten ja auch nicht heiraten... stimmt ja. :pc:

Aber es ist ganz allgemein so: Ja, Ehepartner sind einander zum Unterhalt verpflichtet. Das ist der Grundsatz. Das gilt also grundsätzlich für Verheiratete und eingetragene Lebenspartnerschaften. Das hat gar nichts mit AusländerInnen zu tun.
Dieser Grundsatz gilt übrigens auch, wenn ein Kind bzw. Kinder da sind. Dann sind die Eltern unterhaltspflichtig für ihre Kinder. Dazu müssen sie nicht verheiratet sein.

Von fast jedem Grundsatz gibt es auch Ausnahmen.
Eine Ausnahme ist: Ein Unterhaltspflichtiger ist nicht fähig, seinem Ehepartner Unterhalt zu leisten.
Es scheint also ---bei dir--- so zu sein, dass du weder für dich selbst finanziell sorgen kannst, geschweige denn für eine Ehepartnerin.
Du kannst also deine Freundin fragen, ob sie für euch beide Unterhalt leisten kann, wenn ihr verheiratet seid.
Sie ist ja (auch) Ärztin, evtl. hat sie Geld, welches sie für den Unterhalt einsetzen kann. Es muss wirklich nicht immer nur der Mann sein.

Für Ausnahmen hat Deutschland ein sehr umfangreiches Sozialrecht entwickelt. Ja, das stimmt tatsächlich.
Du weißt, was alles zum Unterhalt gehört ? Was also für dich im Moment bezahlt wird vom Sozialleistungsträger?

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#6
 Von 
Ghost_Inductee
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Ghost_Inductee):
Dort steht aber nichts bezüglich meiner Frage ob ich dann finanziell für Sie sorgen muss.
Achso, diese beiden wollten ja auch nicht heiraten... stimmt ja. :pc:

Aber es ist ganz allgemein so: Ja, Ehepartner sind einander zum Unterhalt verpflichtet. Das ist der Grundsatz. Das gilt also grundsätzlich für Verheiratete und eingetragene Lebenspartnerschaften. Das hat gar nichts mit AusländerInnen zu tun.
Dieser Grundsatz gilt übrigens auch, wenn ein Kind bzw. Kinder da sind. Dann sind die Eltern unterhaltspflichtig für ihre Kinder. Dazu müssen sie nicht verheiratet sein.

Von fast jedem Grundsatz gibt es auch Ausnahmen.
Eine Ausnahme ist: Ein Unterhaltspflichtiger ist nicht fähig, seinem Ehepartner Unterhalt zu leisten.
Es scheint also ---bei dir--- so zu sein, dass du weder für dich selbst finanziell sorgen kannst, geschweige denn für eine Ehepartnerin.
Du kannst also deine Freundin fragen, ob sie für euch beide Unterhalt leisten kann, wenn ihr verheiratet seid.
Sie ist ja (auch) Ärztin, evtl. hat sie Geld, welches sie für den Unterhalt einsetzen kann. Es muss wirklich nicht immer nur der Mann sein.

Für Ausnahmen hat Deutschland ein sehr umfangreiches Sozialrecht entwickelt. Ja, das stimmt tatsächlich.
Du weißt, was alles zum Unterhalt gehört ? Was also für dich im Moment bezahlt wird vom Sozialleistungsträger?


Danke erstmal für deine Mühe.

Im Moment darf sie den Antrag für Approbation sowie den Antrag für die Vorläufige Berufserlaubnis nicht beantragen weil sie das Deutsch Zertifikat noch nicht hat. Erst dann darf sie bei der Behörde Senator für Wirtschaft und Gesellschaft diesen Antrag stellen.

Ihr Geld wird knapp, ich möchte auch nicht das Sie für mich auf kommt.

Diese Frau, und ja das klingt kitschig, hat mein ganzes Leben auf den Kopf gestellt. Als ich sie kennen gelernt habe, sagte sie zu mir du wirst deinen Schulabschluss nachholen und Studieren. Sie sagte auch sie möchte ein gutes Leben für uns haben und das sie mir helfen würde in allen Dingen.

Tja und diese Frau lasse ich nicht gehen so einfach.

Ich kann mir vorstellen was so zum Unterhalt gehört.

Also bedeutet das wirklich ich kann nach der Hochzeit erstmal Hartz4 für sie beantragen damit sie nicht ganz blöd da steht und ich auch nicht?

Ich muss dazu sagen, Sie ist hierher gekommen wurde von Ihrer angeblich besten Freundin hier nach Deutschland eingeladen (alles Offiziell mit Brief an Botschaft etc) und wurde von dieser Frau nur ausgenutzt. Sie musste bspw Benzin bezahlen für eine Fahrt an der sowieso ihre Freundin hin wollte und das ist nur die Spitze des Eisberges. Aufjedenfall kam es dann soweit das sie dort abgehauen ist und zu mir.

Ich schweife ab. Sry.

Ich habe bereits auch Online beim Standesamt um einen Vorläufigen Termin gebeten. Dieser hat mich bereits auch angerufen und mir gesagt was wir für Unterlagen benötigen.

Jetzt finde mal einen Übersetzer der ein Ehefähigkeitszeugnis ins Deutsche übersetzt und darauf diese Verdammte Apostille klatscht .... Hinzu kommt ja noch das diese Übersetzung hier in Deutschland gemacht werden muss.

Obwohl sie das in Kolumbien von einem vereidigten Übersetzter hat übersetzten lassen. Dieser nur keine Apostille hat.

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#7
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Ghost_Inductee):
Obwohl sie das in Kolumbien von einem vereidigten Übersetzter hat übersetzten lassen. Dieser nur keine Apostille hat.

Für die Apostille ist nicht der Übersetzer, sonden die übergeordnete Behörde der Istitution zuständig, welche die Urkunde ausgestellt hat.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31900 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zum Antworten bitte nur auf den blauen Button ---ANTWORTEN--- klicken.
Das genügt. Bitte nicht den vorigen Beitrag komplett zitieren.
-----------------------------------------------------

Wichtig ist: Das EFZ darf nur max. 6 Monate alt sein. Hat das Standesamt sicher auch drauf hingewiesen.

Zitat (von Ghost_Inductee):
Tja und diese Frau lasse ich nicht gehen so einfach.
Ja, man kennt diese Geschichten. Solche Geschehnisse sind gar nicht selten.

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#9
 Von 
Ghost_Inductee
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
Zitat (von Ghost_Inductee):
Obwohl sie das in Kolumbien von einem vereidigten Übersetzter hat übersetzten lassen. Dieser nur keine Apostille hat.

Für die Apostille ist nicht der Übersetzer, sonden die übergeordnete Behörde der Istitution zuständig, welche die Urkunde ausgestellt hat.


Ähm, das Original dieses Dokumentes hat eine Apostille. Aber es ist halt in Spanisch. Und der Standesbeamte meinte zu mir das diese Dokumente hier in Deutschland übersetzt werden müssen.

Was ist denn jetzt richtig?

Reicht das Original mit Apostille und die Übersetzung ohne Apostille hier in Deutschland?

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#10
 Von 
Ghost_Inductee
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigung Anami, ich habe es eben wieder getan

Ja das EFZ ist nicht älter als 6 Monate.

Also, blöd gefragt entschuldigt. Wenn ich Sie heiraten würde, dann wird alles gut?

Wir beide haben ganz schön Angst einander zu verlieren. Das zerrt an unseren Kräften. Man findet nirgendwo Hilfe und Rat.

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31900 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von Ghost_Inductee):
Wenn ich Sie heiraten würde, dann wird alles gut?
Was ist denn nicht gut?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Ghost_Inductee
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Ghost_Inductee):
Wenn ich Sie heiraten würde, dann wird alles gut?
Was ist denn nicht gut?


Nicht gut ist zum Beispiel das wir keine Idee haben was wir tun können sollte sie keine Arbeit finden. Die Sprach Prüfung nicht schaffen beim ersten Mal.

Ihr geht leider das Geld aus.

Und Fördermöglichkeiten geschweige Hilfe sucht man vergeblich.

Und bitte entschuldigt wenn ich das sage aber Flüchtlingen hilft man. Weil die Länder ein schlechtes Gewissen haben oder wissen das es gut für sie aussieht. Obwohl Deutschland auch gerne Waffen an diese Länder verkauft. Das mal so nebenbei....

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31900 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von Ghost_Inductee):
Und bitte entschuldigt wenn ich das sage aber Flüchtlingen hilft man.
Wie denn?
Die müssen sich ebenso um alles selbst kümmern, wenn sie dann hier sind. Wo ist der Unterschied? Meinst du, die kennen den dt. Bürokratiedschungel und finden gleich hindurch?
Die haben auch das BAMF, die Ausländerbehörde, die Sprachkurse, die Arbeitssuche, das Sozialamt, das Jobcenter...die allerwenigsten haben hier einen deutsch sprechenden Freund, der deren Muttersprache spricht.

Es gibt in D und also auch in HB etliche NGO/Organisationen, die Ausländern helfen... oft haben die sogar Dolmetscher. Euer Problem ist wirklich kein echtes.

Zitat (von Ghost_Inductee):
Und Fördermöglichkeiten geschweige Hilfe sucht man vergeblich.
Es wurden dir hier Fördermöglichkeiten genannt. Und nun brauchst du Hilfe wofür?
Ich kann hier nicht erkennen, wo deiner Freundin Hilfe versagt worden wäre.

Vielleicht muss man mal fragen: Warum ist deine Freundin nach Deutschland gekommen? Was ist der Grund gewesen?

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Ghost_Inductee):
Wir beide haben ganz schön Angst einander zu verlieren. Das zerrt an unseren Kräften. Man findet nirgendwo Hilfe und Rat.

Wenn Du als Deutscher mit perfekten Sprachkenntnissen nicht weißt, wo Du um Hilfe nachsuchen kannst, dann dürfte das wohl höchsten an intellektuellen Defiziten liegen. Hast Du keine Geschwister, Eltern, Freunde oder Bekannte, die Dir die notwendigen Behördengänge erklären können?

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#15
 Von 
Ghost_Inductee
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen und Frohe Weihnachten.

Ich habe noch ein paar Fragen zu dem Thema.

Mittlerweile hat Sie die B2 Telc Prüfung bestanden und das Zertifikat in den Händen.
Ich habe meine Aufnahme für die Erweiterte Bildungsreife (Abschluß nachholen) bekommen.

Es ist Schwierig für meine Partnerin eine Hospitation zu bekommen. Sie sucht aber wie verrückt.

Sie hat mittlerweile auch einen Termin für die Beantragung der vorläufigen Berufserlaubnis erhalten. Allerdings erst am 11.2.2020.

Ihr Visum geht aber nur bis 31.1. 2020.

Am 2.1.20 soll ich den Standesbeamten anrufen der uns dann kurzfristig einen Termin gibt. Wo wir alle Originalen Papiere mit bringen die er bisher wie vereinbart nur in Kopie hatte und dann geht alles an das Oberlandesgericht denk ich.

Ist es möglich das meine Partnerin bei mir einziehen kann, klar ist das ich beim Jobcenter angeben werde das sie meine Partnerin ist.

Aber wie ist das geregelt, sie kann die Miete nicht bezahlen. Sie hat mittlerweile nur noch 2500 Euro für die ganze Zeit bis zur Hochzeit.

Könnte ich Theoretisch für sie Bürgen das Sie hier bleiben kann bis es zur Hochzeit kommt?

Danke für eure Mühe

-- Editiert von Ghost_Inductee am 26.12.2019 12:27

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#16
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Ghost_Inductee):
Könnte ich Theoretisch für sie Bürgen das Sie hier bleiben kann bis es zur Hochzeit kommt?

Dazu solltet Ihr Euch an die Ausländerbehörde wenden und darauf hinweisen, dass die Eheschließung alsbald stattfinden kann. Dann wird man Deiner Braut eine Fiktionsbescheinigung ausstellen, mit welcher ihr Aufenthaltstitel weiterhin Gültigkeit behält.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Ghost_Inductee
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, und welche Reihenfolge ist jetzt die richtige.


1. Standesbeamten kontaktieren. Termin wahrnehmen und von ihm eine Bescheinigung bekommen das wir heiraten wollen für das Migrationsamt (so hat er mir das erklärt. Der bekommt übrigens noch eine Erklärung zu unseren Einkommen.

2. Mit dieser Bescheinigung zum Migrationsamt.

Aber wie ist da ich habe kein eigenes Einkommen. Sie nicht mehr viel erspartes.


Bekommen wir trotzdem die Fiktivbescheinigung?

Sie wird am 1.2.20 Bei mir einziehen da ihre Wohnung noch bis zum 1.2.2020 Gemietet ist.

Wie funktioniert das mit dem Jobcenter?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31900 Beiträge, 5621x hilfreich)

Glückwunsch zum B-2-Zertifikat!

Zitat (von Ghost_Inductee):
Ich habe meine Aufnahme für die Erweiterte Bildungsreife (Abschluß nachholen) bekommen
die Aufnahme? Oben liest man, du machst den Abschluss schon nach...Auch Glückwunsch!
Zitat (von Ghost_Inductee):
Es ist Schwierig für meine Partnerin eine Hospitation zu bekommen. Sie sucht aber wie verrückt.
Wie sucht sie und wo? Wer hilft ihr? Wer schreibt ihre Bewerbungen? Wer fährt mit ihr in die Krankenhäuser, um dort für eine Hospitation vorzusprechen? Mit B-2-Sprachkenntnissen allein wird sie das nicht schaffen.
Welche Hospitation muss sie in HB/BHV machen und wie lange? 6 Monate oder 1 Jahr?
Zitat (von Ghost_Inductee):
Ihr Visum geht aber nur bis 31.1. 2020.
Weiter oben oder in dem anderen Thread wurde evtl. schon empfohlen, mit dieser Terminbestätigung 11.2. 2020 möglichst gleich zu Jahresbeginn zur Bremer ABH zu gehen, die Standesamt-Sache dort vorbringen--- die ABH wird uU eine Fiktionsbescheinigung ausstellen.
Das ist der *Überbrückungs-Ausweis* bis zum nächsten Aufenthaltstitel, zB nach der Eheschließung.
Zitat (von Ghost_Inductee):
Ist es möglich das meine Partnerin bei mir einziehen kann,
Ja, das ist möglich.
Wo wohnt sie denn jetzt?
Zitat (von Ghost_Inductee):
für die ganze Zeit bis zur Hochzeit.
Wann soll denn die Hochzeit sein?

Zitat (von Ghost_Inductee):
Könnte ich Theoretisch für sie Bürgen ,
warum willst du denn für sie bürgen? Und womit könntest du das tun?
Hast du inzwischen herausgefunden, ob es stimmt, was in Antwort #1 steht?

Bitte lies dir nochmals den anderen Thread zu einer schwangeren kolumbianischen Ärztin in D durch. Wo sich so vieles ähnelt...
https://www.123recht.de/forum/auslaenderrecht/Kolumbianische-Freundin-Schwanger-__f561586__pg2.html
klickmich

-- Editiert von Anami am 26.12.2019 13:23

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#19
 Von 
Ghost_Inductee
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

@Anami



Also der Reihe nach auf deine Fragen


Sie sucht nach einem Job das Sie ja ausgebildete Ärztin ist bewirbt Sie sich auf stellen mit Vorläufiger Hospitation.

Ich helfe ihr so gut ich kann sonst hat Sie niemanden hier.

In die Krankenhäuser direkt vorsprechen? Das müsste Sie alleine machen denke ich. Sieht nicht gut aus wenn ich dabei bin.

Oder wie meinst Du das?

Sie muss gar nicht solange Hospitieren hierbei geht es vielmehr den Ablauf in einem Deutschen Krankenhaus kennenzulernen.

So, also erst zur ABH und dort vorsprechen. Wäre es nicht besser mit der Bescheinigung vom Standesbeamten dort hin zu gehen und dann zur ABH?

Aktuell wohnt sie in einer 1 Zimmer Wohnung die Befristet ist bis zum 1.2. Eben.

Bezüglich ihr Sprachkenntnisse sie hat C1 noch absolviert.

Für Bremen ist nur das B2 Telc Zertifikat für Ihr Berufserlaubnis relevant.

C1 hat sie für sich selbst gemacht. Um mehr Sicherheit zu bekommen.


Bürgen womit, keine Ahnung, das Sie hier bleiben kann? Sie bei mir wohnen wird. Etc.

Achja,

Du meinst die erste Antwort das wenn ich Deutscher Staatsangehöriger bin ich automatisch für Sie Hartz4 beantragen kann? Wo soll ich das denn in Erfahrung bringen? Dafür frage ich ja hier.





-- Editiert von Ghost_Inductee am 26.12.2019 13:39

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#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31900 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von Ghost_Inductee):
und welche Reihenfolge ist jetzt die richtige.
1. zum Standesamt. 2. Zum Migrationsamt. Alle Papiere vom Standesamt (Bescheinigungen) auch der ABH/Migrationsamt vorlegen.
Zitat (von Ghost_Inductee):
Aber wie ist da ich habe kein eigenes Einkommen. Sie nicht mehr viel erspartes.
Das interessiert weder das Standesamt noch das Migrationsamt.
Zitat (von Ghost_Inductee):
Bekommen wir trotzdem die Fiktivbescheinigung?
Das heißt Fiktionsbescheinigung. :augenroll: Junge, bitte lern die wichtigen Begriffe, wenn du diese Frau hier in D behalten willst... Sie weiß es sonst bald besser als du---und rennt dir davon!
Zitat (von Ghost_Inductee):
Sie wird am 1.2.20 Bei mir einziehen da ihre Wohnung noch bis zum 1.2.2020 Gemietet ist.
Warum fragst du 30 Minuten vorher, ob sie bei dir einziehen kann?
Zitat (von Ghost_Inductee):
Wie funktioniert das mit dem Jobcenter?
Man geht persönlich hin, stellt sich an und erklärt, was man will. So machst du es doch bisher auch. Du bekommst doch Leistungen vom JC...
Man kann es vereinfachen, indem man dem JC eine sog. Veränderungsmitteilung /Formular VÄM schickt.
Hier das Formular zum Ausdrucken und Ausfüllen, unterschreiben und beim JC in den Kasten oder persönlich abgeben.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/veraenderungsmitteilung-algii_ba015414.pdf
(Auf Seite 1 oben kommen deine Daten rein---- Seite 1 unten der Name deiner Braut und das Einzugsdatum ).
Ansonsten ändert sich nichts---bleibt im Formular also frei.

Wichtig ist auch, dass dein Vermieter weiß, dass deine Partnerin ab 1.2.2020 bei dir einziehen wird. Du solltest ihn Anfang Januar darüber informieren.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Ghost_Inductee
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Ghost_Inductee):
und welche Reihenfolge ist jetzt die richtige.
1. zum Standesamt. 2. Zum Migrationsamt. Alle Papiere vom Standesamt (Bescheinigungen) auch der ABH/Migrationsamt vorlegen.
Zitat (von Ghost_Inductee):
Aber wie ist da ich habe kein eigenes Einkommen. Sie nicht mehr viel erspartes.
Das interessiert weder das Standesamt noch das Migrationsamt.
Zitat (von Ghost_Inductee):
Bekommen wir trotzdem die Fiktivbescheinigung?
Das heißt Fiktionsbescheinigung. :augenroll: Junge, bitte lern die wichtigen Begriffe, wenn du diese Frau hier in D behalten willst... Sie weiß es sonst bald besser als du---und rennt dir davon!
Zitat (von Ghost_Inductee):
Sie wird am 1.2.20 Bei mir einziehen da ihre Wohnung noch bis zum 1.2.2020 Gemietet ist.
Warum fragst du 30 Minuten vorher, ob sie bei dir einziehen kann?
Zitat (von Ghost_Inductee):
Wie funktioniert das mit dem Jobcenter?
Man geht persönlich hin, stellt sich an und erklärt, was man will. So machst du es doch bisher auch. Du bekommst doch Leistungen vom JC...
Man kann es vereinfachen, indem man dem JC eine sog. Veränderungsmitteilung /Formular VÄM schickt.
Hier das Formular zum Ausdrucken und Ausfüllen, unterschreiben und beim JC in den Kasten oder persönlich abgeben.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/veraenderungsmitteilung-algii_ba015414.pdf
(Auf Seite 1 oben kommen deine Daten rein---- Seite 1 unten der Name deiner Braut und das Einzugsdatum ).
Ansonsten ändert sich nichts---bleibt im Formular also frei.

Wichtig ist auch, dass dein Vermieter weiß, dass deine Partnerin ab 1.2.2020 bei dir einziehen wird. Du solltest ihn Anfang Januar darüber informieren.



Entschuldigung, ich bin nicht zu blöd hier für mich die Behörden gänge zu erledigen. Meine Fragen beziehen sich doch nur auf meine Partnerin.

Fiktionsbescheinigung.... Besser? Man darf doch mal was vertauschen....

Warum ich gefragt habe ob sie bei mir einziehen darf, war einfach weil ich nicht weiß wie die Behörden das Finanziell übernehmen da wir zum 1.2.20 wohl noch nicht verheiratet sein werden.

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#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31900 Beiträge, 5621x hilfreich)

-Außer Hospitation wird sie gar keine Job-Erlaubnis haben. Also bisher nur die Aufenthaltserlaubnis/A-Titel zum Spracherwerb. Damit hat man keine Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit. Das Migrationsamt schreibt das in den Titel/grünes Zusatzblatt. Erwerbstätigkeit nicht gestattet.
-Aus deutscher Sicht der Behörden ist sie hier ---nichts---. Sorry. Das betrifft alle Ausländer, die zum Spracherwerb hier sind. Egal, ob Arzt oder nichts oder sonstwas im Herkunftsland.
- Außer dir niemanden? Das klingt nicht gut. Sie hat im B-2-Kurs mindesten 15-20 andere Personen kennengelernt, die ebenso wie sie nur zum Spracherwerb hier sind und irgendwie hier in D bleiben wollen. Wenn sie dort keine Kontakte geknüpft hat und sich schlau gemacht hat, oder eine Community von Kolumbianern in HB gefunden hat--- dann gute Nacht.
- Du entscheidest, ob du mitgehst. Ich meine, es hilft ihr gar nicht, wenn sie dort irgendwas in schlechtem deutsch erfragen will wegen der H-Stelle. Man wird sie abwimmeln.
- Es geht nur um den Ablauf in dt. Krankenhäusern? Wie du meinst...
-1. Standesamt anrufen wegen Termin. 2. Migrationsamt nach dem Standesamt, wenn ihr die Bescheinigungen vom Standesamt habt.
- C1-nur für sich? Das ist doch Unsinn. C1- ist ein hohes Sprachniveau, auf diesem wird sie aber nicht SPRECHEN können. Lies du mal die C1-Texte durch--- dann erkläre auf C-1-Niveau, was der Inhalt eines solchen *Leseverstehen*-Textes ist. C1-Niveau ist nichts für das tägliche Sprechen, Fragen und Verstehen.
- Bürgen kann man, wenn man Sicherheiten hat. Du kannst nicht bürgen. Du bist doch selbst hilfebedürftig und finanziell arm. Du hast keine Sicherheiten.

Zitat (von Ghost_Inductee):
wenn ich Deutscher Staatsangehöriger bin ich automatisch für Sie Hartz4 beantragen kann? Wo soll ich das denn in Erfahrung bringen? Dafür frage ich ja hier.
In dieser Antwort steht: Nach der Eheschliessung kann für den ausländischen Ehepartner sofort Hartz 4 beantragt werden.
Also nicht automatisch. Sondern nach der Eheschließung beim Standesamt. Danach zum JC. Was willst du dazu noch in Erfahrung bringen?

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#23
 Von 
Ghost_Inductee
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay,

Wir gehen zum Migrationsamt, mit der Bescheinigung vom Standesamt, ihrer bestandenen B2 Telc Prüfung, und alle anderen Dokumente die man noch braucht.

Meinen Ausweis, ihren, ihr Pass.

Meinen Leistungsbescheid?

Was noch?

Dann bekommt sie eventuell eine Fiktionsbescheinigung?

Richtig?


Der Standesbeamte sagte man könne mit denen vom Migrationsamt verhandeln so das sie nicht extra ausreisen muss?

Wie verhandeln?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31900 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von Ghost_Inductee):
Meine Fragen beziehen sich doch nur auf meine Partnerin.
Und weil sie ja nur dich hat--- musst du eben auch alle Behörden kennen, die für sie und euch wichtig sind. Schließlich will sie hier in D bleiben und ihr sucht nach der besten Möglichkeit.
Ich versteh das schon--- bin ja auch nicht blöd. ;)
Zitat (von Ghost_Inductee):
ob sie bei mir einziehen darf,
Einziehen darf sie, und sowieso dürfte auch jemand anders einziehen. Einziehen ist etwas anderes als dafür bezahlen.
Vielleicht muss derjenige, der einzieht, seine Miete selber bezahlen. Und auch sein Brot und Butter selbst bezahlen? Kannst du dir das vorstellen?

Beispiel:
Deine KdU/Wohnkosten zahlt jetzt das JC für dich komplett.
Dann zieht eine Person zu dir, die noch kein Hartz 4 bekommt.
Dann wohnt ihr zu zweit in der Wohnung, die zB 400,- kostet.
Das JC zahlt DIR dann noch die Hälfte, also 200,- für die Wohnkosten.
Die 2. Person muss dann selbst auch 200,- bezahlen.
Sobald diese Person auch Hartz 4 bekommt, bezahlt das JC 400,-
Alles klar?
Und auch das Geld für anderen Lebensunterhalt muss die zweite Person zunächst selbst bezahlen. Auch die ca. 175.- für die frw. Krankenversicherung--- nicht vergessen!
Und nach der Eheschließung und mit dem richtigen Aufenthaltstitel---leistet das JC für euch beide.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Ghost_Inductee
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Ghost_Inductee):
Meine Fragen beziehen sich doch nur auf meine Partnerin.
Und weil sie ja nur dich hat--- musst du eben auch alle Behörden kennen, die für sie und euch wichtig sind. Schließlich will sie hier in D bleiben und ihr sucht nach der besten Möglichkeit.
Ich versteh das schon--- bin ja auch nicht blöd. ;)
Zitat (von Ghost_Inductee):
ob sie bei mir einziehen darf,
Einziehen darf sie, und sowieso dürfte auch jemand anders einziehen. Einziehen ist etwas anderes als dafür bezahlen.
Vielleicht muss derjenige, der einzieht, seine Miete selber bezahlen. Und auch sein Brot und Butter selbst bezahlen? Kannst du dir das vorstellen?

Beispiel:
Deine KdU/Wohnkosten zahlt jetzt das JC für dich komplett.
Dann zieht eine Person zu dir, die noch kein Hartz 4 bekommt.
Dann wohnt ihr zu zweit in der Wohnung, die zB 400,- kostet.
Das JC zahlt DIR dann noch die Hälfte, also 200,- für die Wohnkosten.
Die 2. Person muss dann selbst auch 200,- bezahlen.
Sobald diese Person auch Hartz 4 bekommt, bezahlt das JC 400,-
Alles klar?
Und auch das Geld für anderen Lebensunterhalt muss die zweite Person zunächst selbst bezahlen. Auch die ca. 175.- für die frw. Krankenversicherung--- nicht vergessen!
Und nach der Eheschließung und mit dem richtigen Aufenthaltstitel---leistet das JC für euch beide.


Das ist mir auch schon klar.


Aber ich sagte ja oben bereits sie hat nur noch 2500 Euro Vermögen.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31900 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von Ghost_Inductee):
sie hat nur noch 2500 Euro Vermögen.
Das habe ich schon gelesen. Und was willst du damit sagen?
Wie lange reicht das für halbe Miete und KV und sonstigen L-Unterhalt?
Ihr könnt euch das doch ausrechnen... und ab Einzug sparsamst wirtschaften, bis der Termin der Eheschließung feststeht.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Ghost_Inductee
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Ghost_Inductee):
sie hat nur noch 2500 Euro Vermögen.
Das habe ich schon gelesen. Und was willst du damit sagen?
Wie lange reicht das für halbe Miete und KV und sonstigen L-Unterhalt?
Ihr könnt euch das doch ausrechnen... und ab Einzug sparsamst wirtschaften, bis der Termin der Eheschließung feststeht.



Die Krankenversicherung ist bis Juni bezahlt.

Die Miete wäre 250 Euro pro Person. Also 500 Warm.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31900 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von Ghost_Inductee):
Die Krankenversicherung ist bis Juni bezahlt.
Das klingt doch schon mal gut.

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#29
 Von 
Ghost_Inductee
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, jetzt noch eine Frage.

Diese 2500 Euro sind auf ihrem Konto in Kolumbien muss sie das auf das Deutsche Konto überweisen oder geht das auch so?

Das wir in der Einkommenserklärung schreiben das Sie von Ihrem ersparten leben wird etc.

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#30
 Von 
Ghost_Inductee
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend zusammen,


ich habe eine theoretische frage,

mal angenommen meine Partnerin muss zwecks Hochzeit zurück reisen nach Kolumbien, beantragt in der Botschaft das Visum zwecks heirat etc...... benötigt Sie Geld ausser für das Flugticket?


Ihr Visum gilt ja nur noch bis 31.1.2020 und ich habe keine Ahnung was das Migrationsamt in Bremen dazu sagen wird. Oder wie die das Handhaben.

Der Standesbeamte sagte man könne mit denen Verhandeln. Ja bloß Wie?

Meine Idee, ich habe eventuell einen Freund der für Sie Bürgen könnte. Wie ist das dann? Und was ist wenn der abspringt?

Ich weiß ich hab hier echt viel genervt und mich manchmal für euch Blöd gestellt aber hier geht es nicht nur um mich. Hier geht es um meine zukünftige Frau für die ich echt alles tun würde,

Also bitte fast euch ein Herz und helft uns bzw. mir.


Danke

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