Heirat zwischen Deutschem und Flüchtling

19. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Igor_2019
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Heirat zwischen Deutschem und Flüchtling

Guten Tag,

ich habe einen deutschen Pass und mein Freund hat einen irakischen Pass. Mein Freund hat eine Duldung. Immer für sechs Monate. Freund und ich kennen uns seit 17 Monaten und leben seit 8 Monaten zusammen. Wir wollen heiraten. Ich kenne mich mit Asylrecht nicht aus.

Meine Fragen:

1. Darf ein Flüchtling mit Duldungsstatus in Deutschland heiraten?
2. Kann ich pauschal sagen, dass eine Hochzeit mit einem Deutschen, eine Abschiebung in jedem Fall verhindert?
3. Jetzt hat er ein Arbeitsverbot. Mein Partner hat ein abgeschlossenes Hochschulstudium und spricht gut Deutsch. Kann ich pauschal sagen, dass, z.B. auf Antrag, nach der Hochzeit mit einem Deutschen, der Partner legal in DE arbeiten darf?




-- Editiert von Igor_2019 am 19.09.2019 11:04

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von Igor_2019):
Mein Freund hat eine Duldung.
Damit hat er keine Anerkennung als Flüchtling. Aber er hat offenbar einen Asylantrag gestellt. :???:
zu 1. Ist sein Ausweis eine Aufenthaltsgestattung für die Dauer des Asylverfahrens?
Eine Duldung wird nicht immer für 6 Monate verlängert. Duldung bedeutet Ausreisepflicht.
zu 2. Nein, das kann man so pauschal nicht sagen.
zu 3. Das Arbeitsverbot deutet auf Aufenthaltsgestattung hin. Nein, auch das kann man so pauschal nicht sagen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Igor_2019
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Er hat einen Asylantrag gestellt. Der ist abgelehnt worden, weil er den hätte in Litauen stellen müssen.

Und danke für die Antworten auf 2 und 3.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von Igor_2019):
Der ist abgelehnt worden, weil er den hätte in Litauen stellen müssen.
Er ist demzufolge zuerst nach Litauen eingereist als 1. EU-Staat. Ablehnung nach Dublin III.

Er hat jetzt hoffentlich anwaltliche Hilfe?
Seit wann liegt die Ablehnung des Asylantrages vom BAMF denn vor?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

@ Anami: Warum genau sollte jemand, der eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 AufenthG besitzt, abgeschoben werden können? Und warum sollte er keine Arbeitserlaubnis bekommen?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
der eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 AufenthG besitzt,
Wer hat eine solche?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Was ist das denn jetzt für eine Dumm-Stell-Taktik? Aber ich tue mal so, als glaubte ich Ihnen die Unwissenheit: Eine AE nach § 28 hat derjenige/diejenige, welcher einen dt. Staatsangehörigen/dt. Staatsangehörige heiratet. Und danach hat die TE gefragt: Wie sich der Aufenthaltsstatus durch die Heirat verändert.

-- Editiert von muemmel am 19.09.2019 17:24

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

@ TE: Um das noch mal klarzustellen: Als Gatte/Gattin eines dt. Staatsangehörigen wird man in der Tat nicht abgeschoben und hat natürlich auch eine Arbeitserlaubnis. Das gilt solange, wie die Ehe besteht, danach evtl. nicht mehr.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
Igor_2019
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau, über ein Visum nach Litauen eingereist und dann weiter nach Deutschland. Mein Freund hat eine Anwältin. Sie meint, dass nur eine Heirat mit einem Deutschen ihm helfen kann. Der Ablehnungsbescheid, dass er hier kein Asyl bekommt, liegt, glaube ich seit Januar vor. Aber da muss ich noch mal fragen.

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#9
 Von 
Igor_2019
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

@ muemmel


,, Um das noch mal klarzustellen..."

Danke für die Klarstellung. Denn bei @ anami habe ich das etwas anders verstanden. Deshalb auch der Ehe - Hinweis der Anwältin.

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Als Gatte/Gattin eines dt. Staatsangehörigen wird man in der Tat nicht abgeschoben und hat natürlich auch eine Arbeitserlaubnis. Das gilt solange, wie die Ehe besteht, danach evtl. nicht mehr.
Ja, natürlich. Da es aber zunächst Duldung und Flüchtling hieß, konnte ich nicht antworten: Heiraten hilft.
Und in ausländerrechtlichen Fragen gilt nicht vieles pauschal.
Noch hat der irakische Freund keine AE nach § 28.

Die Frage war:
Zitat (von Igor_2019):
1. Darf ein Flüchtling mit Duldungsstatus in Deutschland heiraten?

Und dass Dublin mitspielt, wurde auch erst nachgeschoben.

Wenn die Anwältin, die Kenntnis der Sache hat, sagt, dass nur eine Heirat mit D helfen kann--- verstehe ich die erste Frage schon nicht. Der TE sollte dann nach 17 Monaten selbst soviel Kenntnis haben, dass es zumindest keine Duldung ist, was sein Freund hat.
Man sollte dann auf die Anwältin hören. Und sicherstellen, dass eine Eheschließung auch zeitnah erfolgen kann. Dazu sind bei binationalen Ehen/LP etliche Voraussetzungen zu erfüllen.

Ich stelle mich nie dumm, weiß aber vieles nicht, kann auch nicht alles herauslesen--- wie gut, dass es das Forum gibt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Was mich an dem Fall zum Nachdenken treibt. Er ist schon relativ lange hier geduldet ohne Abschiebung. Es fehlen also Papiere. Wie will man ohne Papiere in Deutschland heiraten?

wirdwerden

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#12
 Von 
Igor_2019
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

@ wirdwerden

Der Unterschied vom Laien zum Fachmann ist das unpräzise. Darum auch hier ( @ anami ) nachgeschoben: Wir kennen uns seit 17 Monaten. In Deutschland lebt mein Freund erst seit Oktober 2018. Seinen Asylantrag hat er also im Okt. 2018 gestellt. Da er seinen Klarnamen im Verfahren angegeben hat, schon, um seinen irakischen Uni - Abschluss hier anerkennen zu lassen, gehe ich davon aus, dass das beibringen der erforderlichen Unterlagen nicht unmöglich sein wird.

@ Anami

,,... Da es aber zunächst Duldung und Flüchtling hieß..."

Bin kein Experte, deshalb hab ich ihn mit dem Begriff ,,Flüchtling" eingeführt.

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Er ist schon relativ lange hier geduldet ohne Abschiebung. Es fehlen also Papiere.
Nein. Es ist doch längst geklärt/erklärt worden.
Der irakische Freund hat nach dem Asylantrag in D. und der Ablehnung wg. Dublin/Litauen... geklagt...und deshalb eine Aufenthaltsgestattung für das weitere Asylverfahren erhalten. Alle 6 Monate wird diese Gestattung verlängert, wenn das gerichtliche Verfahren noch nicht beendet ist. Die Verfahren am VG liegen lange.
Die A-Gestattung beinhaltet auch das Arbeitsverbot.

Also keine Duldung! Keine Abschiebung! Papiere vorhanden! Aufenthalt gestattet! RA arbeitet dran. Klage läuft.

@Igor
Dein irakischer Freund ist natürlich ein Flüchtling. Die Dublin-III-Regelungen erlauben es Deutschland aber nicht, den Asylantrag in D zu bearbeiten. Das BAMF musste also ablehnen.
Nur der Begriff Duldung passt ganz und gar nicht zu eurer Sache.
Wer unterschiedl. Namen bei diesen Behörden angibt, verkompliziert alles---um es mal ganz vorsichtig auszudrücken.
Eine Anerkennung des Uni- Abschlusses deines Freundes---- kommt viel später.

Dein Freund benötigt als fast wichtigstes Dokument (für eine Heirat) das Ehefähigkeits-Zeugnis aus dem Irak.
Das sollte er sich beschaffen/beschaffen lassen. Das dauert.
Das muss hier vorliegen. Das ist die amtliche irakische Bescheinigung, dass er NICHT bzw. nicht mehr verheiratet ist. (Dabei geht es absolut nicht um die sex. Ausrichtung.)

Signatur:

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Die Duldung und das Vorhandensein aller Unterlagen widersprechen sich. Wie wärs mal ganz einfach als ersten Schritt damit, dass man zum Standesamt geht, sich erkundigt, was man für die Heirat benötigt, guckt, ob das da ist, und dann sieht man weiter?

wirdwerden

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Die Duldung und das Vorhandensein aller Unterlagen widersprechen sich.
Wie kommst du darauf?

Signatur:

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#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Normalerweise führt eine Duldung ja zu einer Abschiebung. Wenn schon relativ lange geduldet wird, dann fehlt in der Regel was an Papieren. Aber diese Papiere benötigt man doch auch, wenn man heiraten will. Deshalb war ja meine Überlegung, erst einmal zu überprüfen, ob die Unterlagen überhaupt für eine Heirat in Deutschland reichen.

wirdwerden

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#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wenn schon relativ lange geduldet wird
Gern nochmal: Es ist inzwischen deutlich geworden, dass der Iraker KEINE Duldung hatte und hat.
Zitat (von wirdwerden):
Normalerweise führt eine Duldung ja zu einer Abschiebung.
Nein. Eine Duldung führt auch normalerweise NICHT zu einer Abschiebung.
Duldung bedeutet: Ausländer ist ausreisepflichtig.
Viele reisen selbst aus. Andere können nicht, aus verschiedensten Gründen. Andere wollen nicht und finden Gründe. Andere werden tatsächlich abgeschoben, weil sie nicht selbst und weil es keine anderen Abschiebehindernisse (mehr) aus deutscher Sicht gibt.

Hier läuft jetzt ein Verfahren am VG gegen die Asyl-Ablehnung. Das Verfahren darf der Iraker hier abwarten. Sein Aufenthalt wird gestattet. Nur arbeiten darf er jetzt nicht.

In aller Regel haben Geflüchtete aber keine *Ehefähigkeitsbescheinigung*, wenn sie auch sonst ihre Dokumente vorlegen können.
Hier muss dieses als wichtiges Dokument beim Zentralregister im Irak innerhalb 6 Monaten ausgestellt und in D vorgelegt werden. Heißt dort zwar nicht so, hat aber den gleichen Sinn. Was der Iraker evtl. jetzt hat, ist diesbezüglich nicht aktuell.
Urkundenbeschaffung im Irak ist schwierig.

Egal--- was ein deutscher Standesbeamter sonst noch so haben will.

Signatur:

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#18
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Aber diese Papiere benötigt man doch auch, wenn man heiraten will. Der Mann hat einen irakischen Pass, was gleich im EP steht - wo ist also das Problem?
Dein Freund benötigt als fast wichtigstes Dokument (für eine Heirat) das Ehefähigkeits-Zeugnis aus dem Irak. So ist es - das kann dann tatsächlich ein Problem werden, aber das hat nichts mit dem aktuellen Status des Mannes zu tun...

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