Heiraten mit einer EU Bürgerin - Arbeitserlaubnis

15. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
Friedenindiewelt
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Heiraten mit einer EU Bürgerin - Arbeitserlaubnis

Sehr geehrte Forummitglieder,

ich bin ein Student aus einem Nicht-EU land, studiere Medizin in Universität zu Köln und wohne in Deutschland seit 2,5 Jahre.
Meine Freundin kommt aus Rumänien, wohnt auch in Köln und arbeitet als Kellnerin, Vollzeit und verdient circa 1000 € im Monat.
Wir möchten jetzt Heiraten, daher habe ich paar Fragen an Sie und werde sehr dankbar wenn Sie mir helfen könnten.

Nach der Eheschließung, kriege ich einen Aufenthaltserlaubnis für 5 Jahre wie bei Eheschließung mit Menschen aus 16 EU länder?
Nach der Eheschließung kriege ich andere Arbeitserlaubnis als 90 Tage jetzt ? ( weil ich ein Angebot in Uni-Klinikum habe aber mit meine jetzige Erlaubnis, es ist nicht möglich)
Habe ich quasi gleiche Rechte wie die Ehegatten der Deutschen ?

Könnten Sie mir die Rechtsgrundlagen (oder die Link) schicken was über die Entschließung mit EU Bürger sagt ?

Ich bedanke mich und wünsche Ihnen einen schönen Sonntag.

Mit Freundlichem Gruß

-----------------
""

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Da es für rumänische Bürger derzeit KEINE allgemeine Arbeitserlaubnis gibt, wäre die Grundfrage, ob Ihre Freundin eine hat und wenn ja, warum. Aber auch wenn sie eine Arbeitserlaubnis hat, dürfte das Einkommen hier nicht ausreichen.

-----------------
" "

-- Editiert muemmel am 15.07.2012 14:58

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Friedenindiewelt
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Warum meine Freundin Arbeitsvertrag hat, weiss ich nicht. Sie arbeitet aber als Kellnerin.
Wie hoch muss ihre Einkommen sein damit es reicht ?
Ich verdiene ja auch. Ich mache zurzeit einen Job in 400 Euro basis und arbeite während dem Semesterferien vollzeit. Reicht das nicht ?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)


Zunächst wäre zu klären, ob für Deine Freundin der Freizügikeitstatbestand bereits zutrifft, weil rumänische Bürger noch nicht die volle EU-Freizügigkeit genießen.

Die Fragen zur Eheschließung müßt Ihr beim Standesamt erfragen, aber genau dort, wo Ihr heiraten wollt, weil es auch zwischen den verschiedenen Standesämtern durchaus Unterschiede bei den erforderlichen Dokumenten geben kann.

Zitat:
Nach der Eheschließung, kriege ich einen Aufenthaltserlaubnis für 5 Jahre wie bei Eheschließung mit Menschen aus 16 EU länder?
Nach der Eheschließung kriege ich andere Arbeitserlaubnis als 90 Tage jetzt ? ( weil ich ein Angebot in Uni-Klinikum habe aber mit meine jetzige Erlaubnis, es ist nicht möglich)
Habe ich quasi gleiche Rechte wie die Ehegatten der Deutschen ?


So schnell schießen die Preußen nicht.
Dazu müßten erst die anderen Fragen geklärt und die Ehe geschlossen sein und das dauert seine Zeit.

Letzendlich hängt das auch von Deiner Staatsangehörigkeit und der Dauer für die Beschaffung und Überprüfung der zur Eheschließung erforderlichen Papiere ab.



-- Editiert ya338066-97 am 15.07.2012 18:15

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.567 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen