Herzlichen Gkückwunsch zum deutschen Pass!

28. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
guest123-130
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)
Herzlichen Gkückwunsch zum deutschen Pass!

Kurze, oder doch längere Frage:

Mein charmanter Noch-Ehemann, der in unserem letzten Telefonat (Jahre ist es her) äußerte, er hätte mich doch nur wegen der Aufenthaltserlaubnis geheiratet, hat jetzt plötzlich die deutsche Staatsangehörigkeit.
Dazu folgendes: wir waren 2,5 Jahre verheiratet.
Er hat bereits kurz nach der Hochzeit die Einbürgerung beantragt. Ich habe nach drei Jahren nichts mehr bei der Ausländerbehörde unterschrieben.

Wie hat er das geschafft? Stimmen da überhaupt die gesetzlichen Grundlagen?

Bitte nicht schreiben:"Ja, ja, selber schuld!", denn ich darf hier allen einmal mitteilen, dass es kein schönes Gefühl ist, alleine wegen seiner Staatsangehörigkeit geheiratet worden zu sein. Insbesondere, wenn man selbst mit echten Gefühlen involviert war.

-- Editiert von t***i am 28.02.2005 09:23:18

-- Editiert von t***i am 28.02.2005 09:23:42

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sleha
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

hallo t***i,

du hast zu wenig angaben gemacht über ihn. also muss schon schreiben, woher er kommt. was für ein status hatte er vorher. also ein bisschen erzählen.

danke.

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#2
 Von 
guest123-130
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Er kommt aus Ägypten. War vorher fast fast 10 Jahre zum Studium hier. Den genauen Status seines damaligen Aufenthaltsrechts weiß ich nicht.

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#3
 Von 
Dr. jur. von Campe
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 27x hilfreich)



Berichte das mal in :

www.binational-in.de

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

Einbürgerung nach 12 Jahren legalem Aufenthalt - was soll denn daran nicht stimmen? Daß Sie menschlich gekränkt sind wegen seiner Äußerungen, kann ich gut verstehen. Juristisch aber ist hier alles korrekt.

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-130
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)


Die Aufenthaltserlaubnis zum Studium zählt doch angeblich gar nicht (für die Einbürgerung). Sonst hätte er ja auch nicht heiraten müssen!
Oder sehe ich da was falsch?
Ich gebe auch ehrlich zu, dass ich die Frage nur stelle, weil ich menschlich gekränkt bin! Es ist zwar juristisch korrekt, aber trotzdem extrem UNGERECHT!

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#6
 Von 
deli oglan
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 12x hilfreich)

wird ager angerechnet

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