Ich bin Litauerin - Arbeitsamt hat AuPairArbeitserlaubnis versagt

19. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
aupair
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich bin Litauerin - Arbeitsamt hat AuPairArbeitserlaubnis versagt

Ich bin eine 20-jährige Litauerin und hatte die AuPair Arbeitserlaubnis in Litauen bei der deutschen Botschaft beantragt; ca. 2 Monate danach hatte ich immer noch keine Nachricht von der
deutschen Botschaft. Die Agentur fragte den behinderten Mann, der mich über die Agentur als AuPair eingeladen hatte, ob ich sofort als Gast zum Kennenlernen zu ihm kommen könnte; der Mann sagte zu - also kam ich nach Deutschland zu diesem Mann als Gast.
Die Agentur hatte dem Mann gesagt, daß ich während der Zeit, wo ich noch keine Arbeitserlaubnis habe, nicht arbeiten
und auch kein Geld bekommen darf.
Als ich zu Gast bei diesem Mann ankam, stellte ich fest, daß das Kind dieses Mannes ein erwachsener Sohn ist, der eine
Etage tiefer im selben Haus wohnt.
Im Vertrag mit der Agentur hatte der Mann unleserlich das Alter des Kindes angegeben - es stand da, das Kind sei 1995
geboren - hätte aber auch etwas Anderes heißen können - die Zahlen waren ziehmlich schlecht zu lesen - aber auf jeden
Fall hatte er ein Kind.
Cirka einen Monat nachdem ich als Gast bei diesem behinderten Mann mit Kind angekommen war, erhielt der
Mann vom deutschen Arbeitsamt die Mitteilung, daß mir die Arbeitserlaubnis versagt wurde, weil der Mann keine Kinder
habe d.h. sein Sohn sei erwachsen und kein Kind mehr.
Was muß ich jetzt machen, muß ich sofort ausreisen; hat hier jemand gegen Arbeits- oder Ausländerrecht verstoßen.
Was muß ich als AuPair jetzt tun ?

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gere
Status:
Schüler
(303 Beiträge, 241x hilfreich)

Was für eine seltsame Geschichte.

Ich würde, so lange ich noch kann, nach Hause abreisen.

Ich würde froh darüber sein, dass nicht mehr schief gelaufen bzw. passiert ist.

Sicherlich haben Sie auch schon von Osteuropäerinnen gehört oder gelesen, die irgendwohin gelockt worden sind und sich unvermittelterdinge in einem Bordell wiederfanden.

Da Litauen zur EU gehört haben Sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

Jedoch sind sie kein Au-Pair-Mädchen. Und Sie werden in dieser Familie auch kein Au-Pair-Mädchen mehr werden.

Informationen zur Au-Pair-Tätigkeit:
http://www.erzbistum-koeln.de/opencms/opencms/caritas/vorort/koeln/invia-gastfamilie.pdf

Solange Sie für Ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen, können Sie sich innerhalb der EU aufhalten und müssen nicht ausreisen. Für die Aufnahme einer nicht selbständigen Arbeit benötigen Sie jedoch eine Arbeitsgenehmigung.

http://www.braunschweig.de/rat_verwaltung/verwaltung/fb32_4/auslaender/aktuelles_eu_osterweiterung.html
EU-Osterweiterung am 01.05.2004:

Der Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur EU wurde am 1. Mai 2004 wirksam. Die Staatsangehörigen der Beitrittsstaaten sind seit dem Unionsbürger und genießen grundsätzlich Freizügigkeit.

Sie benötigen für die Einreise in das Bundesgebiet kein Visum mehr und erhalten bei Vorliegen der sonstigen europarechtlichen Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis-EU.

Die Änderungen zum Aufenthaltsrecht und unter welchen Voraussetzungen Aufenthaltsgenehmigungen erteilt werden, können Sie dem Merkblatt des niedersächsischen Innenministeriums entnehmen, dass wir hier für Sie zur Verfügung stellen.

http://www.braunschweig.de/rat_verwaltung/verwaltung/fb32_4/auslaender/EU-Osterweiterung,_Merkblatt_des_MI.pdf

2.3 Verfahren bei den einzelnen Personengruppen

2.3.1 Arbeitnehmer
Staatsangehörige der mittel- und osteuropäischen Beitrittsstaaten, die noch keine unbeschränkte Freizügigkeit genießen, benötigen in der Übergangszeit für die Ausübung einer nicht selbständigen Beschäftigung in Deutschland weiterhin grundsätzlich eine Arbeitsgenehmigung, soweit die angestrebte Tätigkeit nicht arbeitsgenehmigungsfrei ist. Bei Zweifeln, ob eine Tätigkeit arbeitsgenehmigungsfrei ist oder nicht, erteilt die Arbeitsverwaltung anfragenden Ausländerbehörden verbindliche Auskunft, stellt jedoch keine Bescheinigungen aus.

Die Entscheidung über die Erteilung einer Arbeitsgenehmigung trifft die örtliche Agentur für Arbeit. Im Anschluss an das arbeitsgenehmigungsrechtliche Verfahren trifft die Ausländerbehörde eine Ermessenentscheidung, wobei sie ihr Ermessen nur dann ausüben kann, wenn die Frage der Arbeitsgenehmigung geklärt ist. Bei Vorliegen der Arbeitsgenehmigung reduziert sich das Ermessen auf Null.





-----------------
"Ich bin Laie und kein Rechtsanwalt und gebe die Quellen meiner Aussagen zur Überprüfung an."

-- Editiert von gere am 19.06.2004 19:49:38

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
APFS
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider erfüllt die Familie die Vorraussetzungen nicht mehr für einen AU-PAIR Aufenthalt.

Seit 1.6. benötigen Sie kein VISA mehr, sondern nur noch eine Arbeitsgenehmigung, die Ihnen nach einem Nachweis der Deutschkenntnisse erteilt wird. Die Ausländerbehörde ist nicht mehr involviert.

Nehmen Sie eine der zugelassenen AU-PAIR AGenturen in ANspruch, die Ihnen ganz schnell eine andere Gastfamilie suchen wird. Auf keinen Fall sollten Sie illegal in einer Familie arbeiten, da die Arbeitsgenehmigung zwingend vorgeschieben ist.

Wenn Sie Unterstützung brauchen, können wir Ihnen gerne kostenfrei eine Gastfamilie vermitteln. ;)

info@au-pair-contact.com

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cocktailfan
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo. habe das gerade erst gelesen und bin auch der meinung, dass du ziemlich glück hattest, dass da nicht mehr passiert ist. ich gehe davon aus, dass inzwischen alles bei dir in ordnung ist. wenn nicht, dann melde dich doch noch mal - am besten per mail an mich: urlaubsfan2002@yahoo.de

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.980 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen