Identitätsfälschung in der Schweiz und Antrag auf Familienzusammenführung in Deutschland

27. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb487077-95
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Identitätsfälschung in der Schweiz und Antrag auf Familienzusammenführung in Deutschland

Hallo Ihr Lieben, undzwar habe ich letztes Jahr in der Türkei geheiratet, Januar 2018 hat mein Mann in der deutschen BotschaIstanbul Antrag auf Familienzusammenführung gestellt.
Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit, arbeite und besitze auch eine Wohnung. Mein Mann drn Dutschsprachkurs A1 auch bestanden. Nun haben wir dasProblem er war in der Vergangenheit 2009 in der Schweiz illegal und hatte auch einen Illegalen Pass, jetzt hat die deutsche Botschaft mein Mann Stellungnahme gerufen, er hat alles so wie es war erzählt. Nun habe ich Angst, dass er aus diesem Grund nicht das Visum bekommt. Wie ist es rechtlich? In seinem Aufenthalt in der Schweiz hatte keine weiteren Straftaten

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Yannick111
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
Wie lange war er denn in der Schweiz? Man kann in der Schweiz drei Monate wohnen, ohne sich anmelden zu müssen.
Vgl. https://www.sem.admin.ch/dam/data/sem/eu/fza/personenfreizuegigkeit/factsheets/fs-bew-aufenthalt-d.pdf oder http://www.anwalt-schweiz.attorney

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#2
 Von 
fb487077-95
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankefür Antwort. Er war drei Jahre in der Schweiz, aber es War vor 5 Jahren. Ich weiß nicht ob es die Einreise nach Deutschland verhindert
Er ist eigentlich türkischer Staatsangehörigkeit, sein gefälschter Pass war bulgarisch

-- Editiert von fb487077-95 am 30.03.2018 01:54

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#3
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Yannick111):
Man kann in der Schweiz drei Monate wohnen, ohne sich anmelden zu müssen.
Aber sicher nicht mit einem ge- oder verfälschten Pass unter falscher Identität.

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