Illegal eingereist - Gefängnisstrafe?

23. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
maxi8080
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Illegal eingereist - Gefängnisstrafe?

Mein Freund hat versucht mit einer gefälschten spanischen Aufenthaltsgenehmigung über Holland einzureisen und wurde direkt am flughafen festgenommen. Er sagt, die Strafe in Holland wäre circa 1-6 Jahre! Aber sein Anwalt meint, er würde nach circa 3 Monaten rauskommen. Ist das möglich? Und könnte auch eine Strafe in Frage kommen, wie dass er nicht mehr nach Europa einreisen darf?
Wir überlegen nämlich zu heiraten, weil wir zusammen in Deutschland leben möchten. Wäre es dann möglich im Gefängnis zu heiraten, so dass er nachher schneller herkommen könnte?
Mein Freund hat übrigens schon 2 Jahre in Spanien gelebt, da er dort ein Kind hat, hat jetzt aber keine Genehmigung mehr. Verändert das irgendetwas?

Vielen Dank für die Antworten!

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nichtsnutz
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 70x hilfreich)

U-Haft ....danach ABSCHIEBUNG ins Heimatland

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mr.schweitzer
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 21x hilfreich)

Zur Bestrafung in den Niederlanden kann ich nichts dsagen - das ist Landesrecht.

Im Zusammenhang mit einer Ausweisung bzw. Abschiebung aus den Niederlanden ist davon asuzugehen, dass eine Einreisesperre verhängt wird - ggf. auch schengenweit. - Wenn das passiert müsste, bei beabsichtigter Einreise nach Deutschland zunächst deren nachträgliche Befristung beantragt werden, die zudem sachlich begründet werden müsste.

Dein Bekannter soll sich insoweit mit seinem Anwalt beraten.

quote:
U-Haft ....danach ABSCHIEBUNG ins Heimatland


Das MUSS IMHO nicht sein - ggf. wäre noch eine freiwillige Ausreise möglich - auch dies sollte mit Hilfe des Anwalts geprüft und, wenn möglich auch so gemacht werden - erspart in der Folge eine Menge Ärger!

=mr.schweitzer=

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Hi,

es fragt sich,ob er überhaupt in U-Haft ist und nicht vielleicht in Abschiebehaft? Ich kann mir nicht vorstellen,daß die Niederlande dermaßen harte Gesetze haben...In D würde man direkt in Abschiebehaft kommen, da die illegale Einreise entschieden zu den Bagatelldelikten gehört. Was das Heiraten anbelangt - dafür braucht man zumindest in D Papiere (echte!). Eine Ausweisung zieht üblicherweise ein lebenslanges Einreiseverbot für den kompletten Schengenraum nach sich - darauf wurde schon hingewiesen. Eine freiwillige Ausreise ist Verhandlungssache, aber ich würde die Chancen hier eher für schlecht halten - die Gefahr des Untertauchens ist zu groß.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
maxi8080
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, vielen Dank erstmal für die Antworten.
Das Problem ist ja nicht nur, dass er illegal eingereist ist, sondern auch, dass er einen spanischen gefälschten Ausweis hatte. Welche Strafe gibt es hierfür in Deutschland? Und was ist die Abschiebehaft, wie lange?
Gibt es denn eine Möglichkeite etwas gegen ein lebenslanges Einreiseverbot zu tun? Wäre ein Grund für die Einreise nicht z.B sein Kind in Spanien?
Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Hi,

die Benutzung eines gefälschten Ausweises ist in D Urkundenfälschung, auch wenn man den Paß nicht selbst fälscht. Vermutlich bekäme man unter den geschilderten Umständen nur eine Geldstrafe.
Abschiebehaft ist eine Freiheitsentziehung, die nicht aus strafrechtlichen Gründen erfolgt, sondern halt nur deshalb, weil man abgeschoben werden soll und die Behörden den Betroffenen bis dahin inhaftieren, damit er nicht untertaucht. Die Maximallänge in D beträgt 18 Monate - für die Niederlande ist sie mir nicht bekannt. Weiteres entnehmen Sie bitte der Wikipediaseite zum Thema Abschiebehaft.
Das lebenslange Einreiseverbot kann man auf Antrag befristen. Die Ehe mit einer dt. Staatsangehörigen wäre da ein Argument, aber die Heirat müßte dann wohl zunächst in seinem Heimatland erfolgen und dann wird der Befristungsantrag gestellt. Dafür ist die üblicherweise die Ausländerbehörde zuständig, die die Abschiebung verfügt hat. Hier ist das ja nun eine ausländische Behörde - keine Ahnung, wie das dann funktioniert....Das Kind in Spanien wäre bestenfalls ein Grund für ein Aufenthaltsrecht in Spanien - dieses hat man ihm aber offenbar entzogen. Im übrigen werden Sie hier keine Experten für spanisches Ausländerrecht treffen

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
nichtsnutz
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 70x hilfreich)

Glückwunsch zur bevorstehenden Hochzeit......
und wenn Ihr es nicht schafft im Knast zu heiraten, könnt Ihr das sicherlich auch im Heimatland deines Verlobten tun.
Wenn er deinen Nachnamen annihmt fällt er sicherlich beim nächsten Einreiseversuch in die EU auch nicht negativ auf, er sollte nur darauf achten das sein eigener Pass diesmal nicht gefälscht ist.....

0x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
StarofUSA
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 13x hilfreich)

Wer solch vielfältige Formen des Betrugs zur Erschleichung von Aufenthalts und Arbeitserlaubnisstatus in einem Land betreibt, gehört meiner Meinung nach umgehend in Haft, danach sollte ein lebenslanges Einreiseverbot verhängt werden. Sorry, so geht es dann auch nicht. Wenn Du ihn heiraten willst, solltest Du Dich schon mal darüber informieren, wo ihr nach der Eheschliessung leben könnt, ich hoffe nicht in Deutschland... sorry, aber ich finde solche Betrügereien in keiner Weise lustig....

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.017 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen