Illegaler Aufenthalt

13. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.04.2009 10:14:37
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Illegaler Aufenthalt

Hallo zusammen,
ich hätte mal eine Frage.
Ein "Bekannter" von mir hatte unbefristeten Aufenthalt, welchen er aber wegen diversen Straftaten verloren hat. Nun muss er das Land verlassen. Er hält sich bei Freunden von ihm versteckt, und läuft mit einem Pass eines Freundes rum. Geht mich ja eigentlich auch nicht an, aber dieser "Bekannte" belügt, betrügt, beklaut und bedroht menschen.
Wenn ich jetzt anonym bei der Polizei all diese angaben machen würde, würden die Polizei dem ganzen nachgehen? Habe angst, dass wenn er heraus bekommt das ich ihn verraten habe, das ich dann die nächte bin die wegen ihm ins Krankenhaus muss...
Wäre nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Lg, Bina

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Wenn er seiner Ausreiseaufforderung nicht nachgekommen und untergetaucht ist, dann dürfte er schon zur Fahndung ausgeschrieben sein.
Bei Festnahme kommt er ohnehin in (Abschiebe)Haft und wird kaum Gelegenheit haben weiterhin frei rumzulaufen.
Deine Angaben werden von der Polizei vertraulich behandelt und der Betroffene wird nichts davon erfahren.

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#2
 Von 
guest-12323.04.2009 10:14:37
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schön. Mir war einfach nur wichtig, dass auch seine Freunde nicht erfahren, dass ich ihn verraten habe. Die sind alle sehr Gewalttätig und auch vorbestaft wegen Körperverletzung ect.....
Danke nochmal...

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#3
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

Dann gehören diese tollen Freunde ebenfalls aus dem Land befördert!

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Du kannst aber auch bei der zuständigen Polizeiwache anrufen und dort bekannt geben, dass der gesuchte xy sich bei zy aufhält.
Du kannst auch, wenn nach deinem Namen gefragt wird, mitteilen, dass du den nicht nennen möchtest, da du Angst um dein körperliches Wohl hast.
Auch wenn die Polizei etwas vertraulich behandelt - man kann nie so dumm denken, wie etwas passiert. Ich wäre hier halt sehr vorsichtig.

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#5
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Allerdings sollte man dann beim Telefongespräch auch nicht unbedingt seine Nummer durch Anzeige hinterlassen...

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

Es gibt ja noch ein paar öffentliche Telefonzellen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Man kann es áuch schriftlich machen.:)

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