Hei !
Meine Ehefrau ist 23 und ist in Deutschland geboren, aufgrund der Abschiebung der Eltern im Kindesalter, lebt die Familie nach 3 Jahren in Deutschland, wieder im Kosovo. Nun benötigt Sie ein Visum für die Einreise. Sie hat dementsprechend deutsche Geburtsunterlagen, kann die Sprache, hat einen Schulabschluss in Kosovo und ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft. Welchen Weg muss ich einschlagen um das ganze am schnellsten über die Bühne zu kriegen, teilweise dauern Familienzusammenführungen bis zu 12 Monate und mehr. Eventuell würde ein Verweis an einen guten Anwalt auch schon helfen. (Bodenseekreis)
In Deutschland geboren, sesshaft im Ausland
Notfall?
Notfall?
Das ist ja alles schön und gut, aber weshalb sollte sie deshalb eine Bevorzugung gegenüber anderen in Anspruch nehmen können? Hat sie denn schon ihre Abschiebekosten beglichen?
Es liegt weder eine Sperre noch irgendwelche Kosten vor. Meine Hoffnung liegt eben darin dass eventuell ein Vorteil dadurch besteht, deshalb auch meine Frage
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Zitat: Meine Hoffnung liegt eben darin dass eventuell ein Vorteil dadurch besteht,
Mit der Geburt in Deutschland erwirbt man nicht in jeden Fall irgendwelche Privilegien. Vor allen dann nicht, wenn man als Ausländer nicht über einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel verfügt. Was man hier, infolge der durchgeführten Abschiebung, durchaus annehmen darf.
Durch die Abschiebung entstehen keine Vorteile, sondern eher erhebliche Nachteile bei einer angestrebten Wiedereinreise. Die Abschiebung verursacht eine Einreisesperre und erhebliche Kosten. Da sollte man sich zunächst beim Ausländerzentralregister und/oder
der seinerzeit zuständigen Ausländerbehörde erkundigen, was da noch "auf der Rechnung" steht.
Wann und wo habt Ihr geheiratet?ZitatMeine Ehefrau ist 23 :
Gab es tatsächlich die Abschiebung für die Familie? Wann war das?
Die Eltern deiner Frau wissen, was zur Abschiebung verfügt wurde.
Je nach Zeitpunkt der Abschiebung ist das Einreiseverbot von max. 5 Jahre längst erloschen.
Die Abschiebekosten der Person, die einreisen will, sind vorher zu bezahlen.
ZitatMeine Ehefrau ist 23 und ist in Deutschland geboren :
Zitatlebt die Familie nach 3 Jahren in Deutschland, wieder im Kosovo. :
ZitatWann war das? :
Mir will nach Adam Ries scheinen, dass es mindestens 20 Jahre sind und maximal knapp 23 Jahre.
-- Editiert von spatenklopper am 04.09.2019 13:06
ZitatDie Abschiebekosten der Person, die einreisen will, sind vorher zu bezahlen. :
Das stimmt hier nicht, weil:
1.
ZitatMeine Ehefrau :
Zitatich habe die deutsche Staatsbürgerschaft. :
Die Frau ist Ehefrau eines deutschen Staatsbürgers. Da besteht ein Anspruch auf Führung der Ehe in Deutschland. Nach [link=https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__28.html]§ 28 AufenthG [/link] und letztlich fußt das auf [link=https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_6.html]Art. 6 Abs. 1 GG .[/link] Wie sollte da die Einreise verweigert werden, nur weil jemand Schulden beim Staat hat?
Falls in einem solchen Fall Schulden bestehen sollten, hat der Ehepartner einen Anspruch auf Einreise und der Staat wird versuchen, die Schulden dann hier einzutreiben. In diesem Fall hier gilt das aber nicht, weil:
2.
Zitatin Deutschland geboren, aufgrund der Abschiebung der Eltern im Kindes.pdf]Staat mit unsicherem Urkundenwesen[/link], dessen Urkunden in Deutschland nicht so einfach akzeptiert werden dürfen. Mit einer deutschen Geburtsurkunde hat man diese Sorge schon mal nicht. :
Wenn die Ehefrau wirklich richtig gut deutsch spricht, kann sie schon bei der Vorsprache bei der Botschaft nachweisen, dass sie das niedrige Sprachlevel A1 locker beherrscht. Dann könnte sie sich den Sprachtest sparen.
Darüber hinaus gibt es eine Bevorzugung nur dann, wenn es eine besondere Dringlichkeit gibt. Die Gründe muss man der ABH dann entsprechend darlegen. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann man bei der Ausländerbehörde auch eine "Vorabzustimmung" beantragen: Das kann die Dauer des Visumverfahrens verkürzen. Darauf besteht aber kein Anspruch. Man kann versuchen, der ABH die Gründe der Dringlichkeit zu erklären (z.B. weil sie hier eine Arbeitsstelle ab einem bestimmten Zeitpunkt antreten kann).
Die Idee mit dem Anwalt: Beratung kann nie schaden. Aber die Vorstellung, bei einer ganz normalen Familienzusammenführung könnte man durch Druck eines gewieften Anwalts eine Beschleunigung erwarten, ist eher daneben. Entweder es gibt sachliche Gründe, weshalb die eigene Familienzusammenführung viel dringlicher ist als die anderer Bürger, oder es gibt sie nicht.
Falls es dringliche Gründe gibt und die ABH ignoriert sie, kann ein Anwalt helfen. Ohne diese Gründe kann ein Auftreten mit Anwalt sogar hinderlich sein, besonders wenn man vom Entgegenkommen der ABH abhängig ist (Vorabzustimmung). Behörden sehen es meist sehr ungern, wenn Antragsteller Druck mithilfe eines Anwalts aufbauen wollen, um (ohne jede Rechtsgrundlage) bevorzugt zu werden. Das kann gründlich nach hinten losgehen.
Ohje, danke. Sollte eigentlich auch ohne A.Ries noch klappen.ZitatMir will nach Adam Ries scheinen :
Ich war wohl auf die Eheschließung fixiert--- und warum das alles in weniger als 12 Monaten passieren soll.
Und wieso sie gut deutsch kann...
----------------
danke @Felicite
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