Ist die Wiedereinreise aus Türkei trotz Abschiebung leichter geworden?

19. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Pfennig
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Ist die Wiedereinreise aus Türkei trotz Abschiebung leichter geworden?

Mein Mann ist vor knapp 5 Jahren in die Türkei abgeschoben worden, unter recht eigenartigen Bedingungen. Er sass zu der Zeit im Gefängnis und hätte auch noch einige Zeit dort bleiben müssen. Er wurde vor die Wahl gestellt: frei sein aber zurück in die Türkei oder weiter sitzen und mal sehen was dann kommt...
Eigentlich hätte er auf Grund einer Blutrachegeschichte nicht abgeschoben werden dürfen. Wie auch immer, wir leben jetzt sehr glücklich und zufrieden hier in der Türkei. Allerdings würden wir gerne einmal zusammen in Deutschland Urlaub machen um sowohl seine Eltern als auch meine Eltern und Familie zu besuchen. Vor ca. 1 Monat hat es in einer türkischen Zeitung einen Artikel gegeben, in dem davon die Rede war, dass in Deutschland strafffällig gewordenen Türken die Wiedereinreise erleichtert werden soll. Leider haben wir hier keine weiteren Informationen dazu finden können. Auch die Suche im Internet nach mehr Informationen war ergebnislos. Sind wir da einer 'Zeitungsente' aufgesessen oder gibt es eine solche Neuerung tatsächlich? Wenn ja, dann wären wir über mehr Informationen sehr dankbar.

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"pfennig"

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

...die vorzeitige Entlassung war ja mit einer
Auflage verbunden. Bei Wiedereinreise hätte er ja noch eine Resthaftstrafe offen.

Ich kenne den Artikel nicht, aber die Tendenz ist doch eher die, straffällige (unterstrichen)Ausländer schneller abzuzieben, analog eine erneute Einreise zu verhindern und m.E. das erscheint nicht nur mir gut so.


mfg

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#2
 Von 
Pfennig
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich bin einerseits Ihrer Meinung -Deutschland sollte nicht Auffangland für Klein- und Grosskriminelle werden- andererseits möchte ich aber doch gerne glauben, dass es möglich ist Unterschiede zu machen. Zum einen mit Blick auf die Vorgeschichte und natürlich auf die verurteilte Tat und zum andern auf den Grund warum und für wielange eine Einreise gewünscht wird. Wir wollen uns ja nicht in Deutschland niederlassen, sondern lediglich unser Familien und Freunde besuchen, Urlaub machen! (Wir haben hier in der Türkei ein eigenes Geschaeft und eine Eigentumswohnung, unser Leben findet hier statt und das soll auch so bleiben.)
Wir werden uns wohl doch mit den Behörden und auch einem Anwalt in Verbindung setzen müssen...
Danke aber für die Antwort und falls doch noch jemand etwas zu diesem Thema weiss, liest oder hört, wir freuen uns über alle Informationen.

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#3
 Von 
petheus
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 5x hilfreich)

hallo @Pfennig

Also da wäre erst mal zu prüfen, ob die Haftstrafe auf Grund der Ausweisung erlassen wurde oder ob noch eine Restfreiheitsstrafe besteht.
Wenn nicht gibt es die Möglichkeit, die mit der Abschiebung verbunde Wiedereinreisesperre auf Antrag zu befristen.
Danach kann wieder ein Visum erteilt werden.

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#4
 Von 
Pfennig
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Info petheus.
Dann ist ja unsere Anfrage an die Behörden genau richtig! Die damalige Anwältin ist auch schon kontaktiert und jetzt warten wir auf Antworten!.
Sollte das alles klappen, werden wir in jedem Fall den richtigen Weg für andere Interessierte hier beschreiben.


-- Editiert von pfennig am 23.09.2004 19:00:29

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#5
 Von 
sunbee
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 31x hilfreich)

hallo zusammen, das kotzt mich echt an. "straffällig gewordene ausländer"- man muss doch differenzieren. ein ausländer macht sich, z.b. im asylbewerberstatus schon strafbar, wenn er nur mal in einen anderen landkreis fährt um sich z.b. lebensmittel aus seinem heimatland zu kaufen. oder er will arbeiten- sogen. drecksarbeit, die wir deutschen oft zu fein sind zu erledigen- ohne genehmigung darf er das nicht, also wird er straffällig. alle ausländer sind aber sozialschmarotzer- toll- wenn d.ausländer arbeiten will darf er nicht, er nimmt uns ja d. arb.plätze weg, akzeptiert er sozialhilfe ist er n schmarotzer. die braune schlägerbrut nervt, aber noch schlimmer sind die die dieses gedankengut mit sich rumtragen ohne auch nur über ihre eigene widersprüchlichkeit nachzudenken.
sunbee

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Hallo sunbee,
dein letzter Beitrag war nur klasse und dem ist nichts hinzuzufügen!!!

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#7
 Von 
petheus
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo @sunbee

Also zunächst macht sich ein Asylbewerber erst dann strafbar wenn er mehrmals gegen die AUfenthaltsbeschränkung verstösst.
Zweitens kenne ich etliche Asylbewerber die auch arbeiten dürfen und Jobs die Du beschrieben hast machen. Das übrigens auch ausserhalb ihres Landkreises.
Drittens führt nicht jede Straftat bei nem Ausländer automatisch zur Ausweisung.
Viertens gebe ich Dir voll in Bezug auf das BrauneGedankengut recht.

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#8
 Von 
sunbee
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 31x hilfreich)

hallo petheus, hallo hamburgerin, zu dir petheus möcht ich sagen, eingeschränkt hast du recht, ein sich im asylstatus befindender ausländer wird nicht straffällig beim 1. vergehen geg. residenzpflicht, aber es wird als ordnungswidrigkeit gewertet und er darf ca. 65 euro bußgeld bezahlen...super bei ca. 40 euro bargeld mtl. klar gibts flüchtlinge d. arbeiten dürfen, aber das ist eher d. ausnahme. d. arb.geber muss begründen, warum er keinen deutschen, oder immer schön d. reihenfolge nach...einen eu ausländer einstellen respektive finden kann, erst dann ist d. flüchtling "berechtigt" zu arbeiten...kann i. sogar nachvollziehen, dass d, meisten arb. geber da kein bock drauf haben.
euch beiden, hamburgerin u. petheus danke f. die zustimmung. manchmal, b. lesen d. beiträge frag ich mich wo ich hier bin. ich bin m. nem ausländer verheiratet, und die ehe läuft zur zeit sch...aber des kommt überall vor. und an alle anderen, die zweifel an der liebe haben: machts wie wir, wir lassen das asylverfahren m. mannes weiter laufen. man muss das selbst finanzieren aber das ists uns wert. klar war d. ausländerbehörde sauer, so nach d. motto, sie haben doch jetzt nen aufenthalt...und d. richterin ist fast ausgerastet..naja, jetzt nach einigen jahren kampf hat m. mann im oktober endlich das entscheidende verfahren wo es zur entscheidung kommen wird. und wenn er als asylbewerber anerkannt wird, dann ist das ein superpräzedenzfall für andere...andere die niemanden haben der/die sie unterstützt, vor allem moralisch. die kohle hat m. mann dafür erarbeitet
liebe grüsse
sunbee

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#9
 Von 
petheus
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 5x hilfreich)

Stimmt @sunbee
Der Staat sollte seinen Diener Zeit und Mittel geben um die wirklich lohnenden Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen.
Ich kenne Dienststellen wo es beim räumlichen Verstoss bei ner mündlichen Verwarnung bleibt.

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#10
 Von 
sunbee
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 31x hilfreich)

hast recht, petheus, aber m. mann z.b. war in rathenow....das war u. ist d. hammer. mal ne blöde frage von ner "ungebildeten": petheus? wer ist das oder was...
l.g.
sunbee

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#11
 Von 
petheus
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo @sunbee
Preussische Gründlichkeit, wie?

Mach Dir wegen meines Nick keine Gedanken. Ich hatte Latein in der Schule und hab den antiken Namen einfach aus meinem "richtigen" gebastelt. Du kannst also lange die klassiker und die Sagen wälzen bis Du auf den Namen stösst. :)

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#12
 Von 
Christian Rosenbaum
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 13x hilfreich)

Grundsätzlich betseht die Möglichkeit aus wichtigem grund eine sog. Betretenserlaubnis zu bekommen - trotz Abschiebung. Ein normaler Urlaub reciht dafür aber nicht. Allg. müssen die Wirkungen der Abschiebung UND einer Ausweisung nachträglich befristet werden. Auch das ist möglich, setzt aber einen Antrag voraus. Die Reststrafe müßte zur Bewährung ausgesetzt werden: Antrag stellen!
Nach 5 Jahren müßte sich bei den meisten Ausländerbehörden (sehr große Unterschiede) ein Besuch arrangieren lassen.

-----------------
"*****"

( - editiert von Admin - )

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#13
 Von 
sunbee
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 31x hilfreich)

danke petheus...wollte nicht wälzen..darum die frage ;)
die info kannte ich so nicht herr rosenbaum.danke, könnte das auch gelten für menschen die abgeschoben wurden und nicht straffällig waren, abschiebung "nur" weg. ablehnung d. asylantrages u. da stand dann bei nem antrag auf einreise, dass 10 jahre wartefrist bestünde..
danke sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
petheus
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 5x hilfreich)

Klar. Das geht bei jeder Wiedereinreisesperre nach § 8 AuslG.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Christian Rosenbaum
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 13x hilfreich)

auch ohne Straffälligkeit führt abschiebung zur wiedereinreisesperre die erst "aufgehoben" werden muss.

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#16
 Von 
sunbee
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 31x hilfreich)

also wenn der abgesch. asylbewerber einreisen möchte, muss er diese betretenserlaubnis erwirken, herr rosenbaum? wie läuft denn das?
danke
gruss an dich petheus

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Christian Rosenbaum
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 13x hilfreich)

Um nach Deutschland zu kommen braucht man einen Grund. Um als abgeschobener Asylbewerber eine Betretenserlaubnis zu bekommen, muss man schon sehr gute Gründe haben: Todesfall in der nahen Familie, evt Hochzeit oder so etwas. Hier findet eine Einzelfallentscheidung statt. Die Praxis der Ausländerbehörden ist sehr unterschiedlich.

Für einen Daueraufenthalt braucht man eine Befristung der Wirkungen der Ausweisung/Abschiebung, aber auch danach zusätzlich einen Einreisegrund: Heirat, minderjähriges inländisches Kind etc.

sehr schwierig, sehr umstritten

-----------------
"Christian Rosenbaum, Heidelberg "

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#18
 Von 
sunbee
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 31x hilfreich)

danke für die info hr rosenbaum. dann hat der um den es mir ging wohl keine chance. heirat steht nicht an und etwas andres auch nicht.
l.g.sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
petheus
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo @sunbee

Lass den Kopf nicht hängen.
Hab noch ein paar Anmerkungen aber das wäre besser per Mail. Wenn Du willst.

petheus@web.de

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#20
 Von 
sunbee
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 31x hilfreich)

du mit dem schönen namen petheus, hier meine e mail adresse: lunamasina@web.de

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#21
 Von 
Pfennig
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

das ist ja sehr interessant, was da aus meiner anfrage so geworden ist...

@rosenbaum - der Antrag ist gestellt (Reststrafe auf Bewährung); allerdings habe ich noch keine Ahnung wie es jetzt weitergeht, denn der Antrag läuft jetzt erstmal und eine Aussage wie lange das wohl dauert, kann keiner machen...

Bei der zuständigen Ausländerbehörde seines ehemaligen Wohnortes in Deutschland hat man uns erst mal vertröstet, denn wir leben ja in der Türkei mein Mann müsste seinen Wiedereinreiseantrag/ Visumsantrag eigentlich an das Deutsche Konsulat in Izmir stellen, die allerdings sind leider wenig hilfsbereit und haben auch nicht so den richtigen Durchblick... Alles etwas kompliziert aber wir wurschteln uns da durch.

Ich hoffe, dass man uns in Izmir (oder in Deutschland) weiterhelfen kann, wenn die Reststrafe auf Bewährung ausgesetzt worden ist. Denn normalerweise sind die Voraussetzungen für einen Visumsantrag mehr als günstig: Eigentumswohnung in der Türkei, Militärdienst in der Türkei abgeleistet, guten Job, verheiratet mit einer Deutschen, das ist mehr als die meisten anderen so vorweisen können...
Das einzige was uns bremst ist die Tatsache, dass er damals aus der Haftstrafe heraus abgeschoben worden ist.

Und an all die anderen die ähnliche Sorgen oder Probleme haben: Viel Glück und Erfolg! Wenn man es wirklich will, dann findiet sich bestimmt ein Weg. Es besteht ja auch immer die Möglichkeit im Heimatland des ausländischen Partners zu leben! Dafür muss man vielleicht die Sicherheit eines guten Jobs und all die anderen Vorteile des Sozialstaates Deutschlands 'aufgeben' aber wenn dei Beziehung stimmt, dann bekommt man etwas viel schöneres dafür zurück!

Grüsse aus dem sonnigen Süden der Türkei

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