Person A ist Deutscher, Person B ist Malaysierin, A und B sind seit Jahren verheiratet und haben einige Jahre im (nicht-EU) Ausland gelebt. Jetzt sind beide nach Deutschland zurückgekehrt (B hat 90 Tage visumfreien Aufenthalt) und wollen für B einen Aufenthaltstitel als Familiennachzug beantragen (§28 AufenthG).
Wenn ich mich nicht irre, können malaysische Staatsbürger zwar visumfrei einreisen, benötigen aber ein Visum um den Aufenthaltstitel zu beantragen (davon sind nur eine handvoll Länder befreit aber nicht Malaysia, §41 AufenthV), und das Visum kann nur im Ausland beantragt werden. §39 Satz 1 Nr. 3 AufenthV trifft wohl auch nicht zu (oder?), weil die Eheschließung vor der Einreise erfolgte.
Meine Frage ist, ob das Visum für B zwingend nur in Malaysia zu beantragen ist oder ob dies auch bei einer anderen deutschen Auslandsvertretung möglich ist. Ich habe irgendwo gelesen, dass diejenige deutsche Botschaft zuständig ist, wo der Ausländer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat - das wäre aber momentan Deutschland für Person B. Welche Botschaft ist dann zuständig?
Kann ein Visum (Familiennachzug) nur im Heimatland (Malaysia) beantragt werden?
20. März 2023
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Frage vom 20. März 2023 | 15:26
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann ein Visum (Familiennachzug) nur im Heimatland (Malaysia) beantragt werden?
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#1
Antwort vom 20. März 2023 | 16:25
Von
Status: Unbeschreiblich (28249 Beiträge, 5145x hilfreich)
Meistens ist das so.ZitatKann ein Visum (Familiennachzug) nur im Heimatland (Malaysia) beantragt werden? :
Visa erteilen die Auslandsvertretungen , hier in Malaysia.
Mir fällt hier nur der Umweg über die *Vorabzustimmung* der dt. örtl. Ausländerbehörde ein, wenn geplant ist, zukünftig dauerhaft in D zu leben. Ist aber eine vage Idee.
Oft hört man, dass die ABH gar keine solche Möglichkeit kennen oder nicht wollen...usw.
Ein Anspruch besteht nicht.
Dazu diese Info :
https://tarneden.de/mit-vorabzustimmung-zum-visum-und-zur-aufenthaltserlaubnis/
Ich verweise auch noch auf das spezielle Ausländerforum.
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
#2
Antwort vom 20. März 2023 | 16:52
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antwort. Die "Vorabzustimmung" war mir nicht bekannt, scheint aber eine gute Möglichkeit zu sein, das Visumsverfahren zu beschleunigen (wenn das Amt sich nicht querstellt).
ZitatVisa erteilen die Auslandsvertretungen , hier in Malaysia. :
Meine Frage war, ob das zwingend die Vertretung im Heimatland sein muss, also was die Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit ist. Was ist, wenn man sich nicht im Heimatland aufhält (wie im vorliegenden Fall)? Es ist wesentlich einfacher, zur deutschen Botschaft in einem deutschen Nachbarland zu reisen statt um die halbe Welt zu fliegen.
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#3
Antwort vom 20. März 2023 | 16:58
Von
Status: Junior-Partner (5621 Beiträge, 1397x hilfreich)
ZitatMeine Frage war, ob das zwingend die Vertretung im Heimatland sein muss, also was die Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit ist. :
Diese Frage beantwortet die Website des Auswärtigen Amts.
Es gibt Staatsangehörigkeiten, mit denen man nach der Einreise in Deutschland eine Änderung des Aufenthaltstitels beantragen kann. (Z.B.: visafreie Einreise zu Besuchszwecken, dann Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zwecks Studium oder Arbeit oder Heirat.)
Es gibt Staatsangehörigkeiten, mit denen man bei der für das Wohnsitzland zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Visum beantragen muss, und der Aufenthaltszweck auch nicht nach der Einreise in Deutschland geändert werden kann.
#4
Antwort vom 20. März 2023 | 17:08
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatEs gibt Staatsangehörigkeiten, mit denen man nach der Einreise in Deutschland eine Änderung des Aufenthaltstitels beantragen kann. (Z.B.: visafreie Einreise zu Besuchszwecken, dann Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zwecks Studium oder Arbeit oder Heirat.) :
Das wäre §39 Satz 1 Nr. 3 AufenthV (allerdings nicht für Studium), ist hier aber nicht anwendbar (oder??), weil A und B bereits verheiratet sind.
ZitatEs gibt Staatsangehörigkeiten, mit denen man bei der für das Wohnsitzland zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Visum beantragen muss, und der Aufenthaltszweck auch nicht nach der Einreise in Deutschland geändert werden kann. :
Wohnsitzland oder Heimatland? Das Wohnsitzland ist Deutschland - welche Botschaft ist dann zuständig?
#5
Antwort vom 20. März 2023 | 17:20
Von
Status: Unbeschreiblich (28249 Beiträge, 5145x hilfreich)
Deshalb schrieb ich: Meistens ist das so. Es wird meistens auf die AV im Herkunftsland verwiesen.
Richtig. Deshalb ja die Idee bzw. Möglichkeit, von der ABH eine Vorabzustimmung zu erhalten, als wegen des *normalen* Visumverfahrens um die mehr als halbe Welt zu reisen.ZitatEs ist wesentlich einfacher, :
Ob man in einem europ. Nachbarland bei der dt.AV ein Visum zum FZF nach Deutschland für eine malayische Ehefrau zu ihrem dt. Ehemann beantragen kann, ist mir nicht bekannt.
Was hindert euch daran, bei der zuständigen ABH eure Situation zu erklären und eine Vorabzustimmung zu beantragen?
Wie gesagt, manche ABH kooperieren, andere sperren sich. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
#6
Antwort vom 20. März 2023 | 17:44
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWas hindert euch daran, bei der zuständigen ABH eure Situation zu erklären und eine Vorabzustimmung zu beantragen? :
Die ABH hatte bislang nur eine Standardantwort bezüglich des Aufenthaltstitels in diesem Fall, nämlich dass ein Visum im Heimatland beantragt werden muss, was nicht auf dem Bundesgebiet nachgeholt werden kann. Ich verstehe allerdings auch nicht ganz, wie eine Vorabzustimmung die Reise um die Welt (zur dt. Botschaft im Heimatland) ersetzen kann. Falls man eine Vorabzustimmung bekommt, geht man damit zur deutschen Botschaft im Heimatland, was das Visumsverfahren beschleunigt (aber nicht ersetzt) - oder habe ich da was falsch verstanden?
#7
Antwort vom 20. März 2023 | 18:31
Von
Status: Unbeschreiblich (28249 Beiträge, 5145x hilfreich)
Ja, weil das mit dem Visumverfahren eben standardmäßig im Herkunftsland und dort über die dt. AV läuft.ZitatDie ABH hatte bislang nur eine Standardantwort :
Der gesetzte Link erklärt mE sehr gut, wann und warum man das mit einer Vorabzustimmung versuchen kann.
Das wäre eine ziemliche Schildbürgerei.Zitatgeht man damit zur deutschen Botschaft im Heimatland, :
Man versucht, eine Vorabzustimmung zu erhalten, damit man eben NICHT um die halbe Welt nach Malaysia zur dt. AV/Botschaft reisen muss....und dann nach X Monaten mit dem Visum FZF wieder zurück nach D reist und dann hier zur ABH geht und einen Aufenthaltstitel als Ehefrau eines Deutschen erhält.
Wenn die ABH die Notwendigkeit aufgrund eurer Schilderung einsieht/ Ermessen übt ...dann kommunizieren ABH und dt. AV in Malaysia miteinander und stimmen sich ab. Ohne jede Reisetätigkeit.
Andere Frage: Hat deine Ehefrau einen Sprachnachweis deutsch A1?
Eher nicht. Deine Frau hat hier nicht ihren Wohnsitz, sie hat lediglich ein 90tägiges Schengen-Visum.ZitatDas Wohnsitzland ist Deutschland :
Sie möchte ihren Wohnsitz in D haben, braucht dazu den Aufenth.-Titel als Ehefrau eines Deutschen.
-- Editiert von User am 20. März 2023 18:34
#8
Antwort vom 20. März 2023 | 18:54
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDer gesetzte Link erklärt mE sehr gut, wann und warum man das mit einer Vorabzustimmung versuchen kann. :
Die Beispiele in dem Link beinhalten explizit die Ausreise und Wiedereinreise mit Visum, was also den Besuch der Botschaft im Heimatland impliziert, jedoch mit einem beschleunigten Verfahren (1 Woche).
ZitatMan versucht, eine Vorabzustimmung zu erhalten, damit man eben NICHT um die halbe Welt nach Malaysia zur dt. AV/Botschaft reisen muss.... :
Das wäre prima, aber alles was ich zum Thema Vorabzustimmung gefunden habe (inkl. in deinem Link) ist "nur" eine Beschleunigung des Verfahrens, nicht der Ersatz persönlich ein Visum bei der AV beantragen zu müssen.
ZitatAndere Frage: Hat deine Ehefrau einen Sprachnachweis deutsch A1? :
Ja, und sie hatte einen früheren Aufenthaltstitel, der aber durch den zwischenzeitlichen Auslandsaufenthalt erloschen ist.
Edit:
ZitatDeine Frau hat hier nicht ihren Wohnsitz, sie hat lediglich ein 90tägiges Schengen-Visum. :
Zum einen ist es kein Visum, sondern ein visumsfreier Aufenthalt (entspricht mehr oder weniger einem Touristenvisum). Zum anderen ist die Frage, wie ein "Wohnsitz" rechtlich definiert ist. Gilt eine Meldebescheinigung vom Meldeamt als Wohnsitznachweis?
-- Editiert von User am 20. März 2023 18:57
#9
Antwort vom 20. März 2023 | 19:01
Von
Status: Unbeschreiblich (28249 Beiträge, 5145x hilfreich)
Ich bin raus.
Vielleicht fällt anderen etwas anderes als der Versuch der Vorabzustimmung ein.
Oder frag einen Anwalt.
Viel Glück!
#10
Antwort vom 23. März 2023 | 08:24
Von
Status: Unbeschreiblich (45459 Beiträge, 16169x hilfreich)
ZitatGilt eine Meldebescheinigung vom Meldeamt als Wohnsitznachweis? :
Nein, jedenfalls nicht dann wenn man den Wohnsitz angemeldet hat, obwohl man sich lediglich visumfrei als Besucher in Deutschland aufgehalten hatte.
Die Ehefrau sollte auch unbedingt innerhalb der 90-Tagefrist wieder aus dem Schengenraum ausreisen, da es sich andernfalls um einen illegalen Aufenthalt handelt.
Ich sehe hier keine Alternative zur Beantragung des Visums in Malaysia.
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