Kann ich meine Scheinehe aufheben lassen?

10. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Grafiker
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Beginner
(77 Beiträge, 44x hilfreich)
Kann ich meine Scheinehe aufheben lassen?

Ich habe im Sommer 2005 eine attraktive ausländische Studentin kennengelernt.
Sie hat mir gefallen und Sie schien auch nicht abgeneigt. Kurz nach dem ersten Händchenhalten, Kaffeetrinken und romantischen ersten Kus dann der Schock:

Sie beichtete mir, dass Sie die Exmatrikulation erhalten hat. Das war im Augsut 2005.
Unter dem Heidelberger Schloss. Bei Mondschein.
Tja - Märchen leben vom Kitsch. Es hat seine Wirkung nicht vefehlt...

Ich war bestürzt und hatte Angst, Sie zu verlieren. In Ihrer Heimat tobte Bürgekrieg - kurzum: das klassische Szenario, dass einen Mann nicht kalt lässt und den Helden in einem wachruft. Dieser Held war ich. Dachte ich.

Und wie jede Prinzessin im Märchen, wusste meine Angebetete auch sofort Rat, um die bösen Drachen zu bannen:

eine Hochzeit in Dänemark.
Ich habe nicht weiter nachgefragt, als Sie alle eforderlichen Dokumente sofort aus dem Hut zauberte und ale notwendigen Ansprechpartner in Dänemark mitsamt Telefonnummer auswendig aufsagen konnte. Ich empfand mich als Retter, Ritter und Held. Im November 2005 waren wir verheiratet.
Einene knappen Monat vor dem Ablauf ihres Visums.

Zufall?
Ich nannte es Fügung und dachte, meine Heirat wäre ein Akt der Liebe in höchster Not gewesen. Ein Märchen eben.

Inzwischen hat sich das Blatt aber gewendet:
meine Süße ist eine aggresive Kratzbürste geworden. Kein Tag vergehjt, an dem Sie mich nicht auslacht, verhöhnt, verspotet, beleidigt beschimpft, etc, etc.

Es sind schon öfter Worte gefallen wie:
"Ich bin nurnoch aus Mitleid mit Dir zusammen"
"Wenn ich die Aufenthaltsgenehmigung habe, lasse ich mich sofort scheiden"
und
"Meine Freundin XY hat für ihre Scheinehe ihrem Mann nur 5.000 EUR gezahlt. Dafür lässt er Sie aber auch in Ruhe. Warum habe nur so einen Fehler gemacht und lebe mit Dir zusammen? Ich hätte biliger in Deutschland bleiben können!"

Die permanenten Beschimpfungen und Beleidungungen nehme ich inzwischen garnicht mehr war. Die perlen an der Rüstung des Helden ab.
Aber: Sie droht nun, nachdem Sie die unbeschränkte Aufenthaltsgenemigung erhält, sich scheiden zu lassen und mir alles wegzunehmen. Da streift mich dan doch soetwas wie Angst. Sie kokettiert mit ihren zwielichtigen Bekanntschaften aus dem Mafia-Milieu und legt mir auch schonmal einen Dolch auf den Tisch mit den Worten: "Bring Dich lieber selbst um!". Da zuckt der Held dann ein wenig zusammen.

Wie jedes Märchen ist das fazit eine lehrreiche Erkenntnis:
ich denke Ihre Verliebtheit, Ihr Geturtel, Ihre Küsse und unsere Hochzeit hatten nur einen Zweck: damit Sie als meine Ehefrau die unbefristet Aufenthaltsgenehmigung erhält.

Im November letzten Jahres sollte es eigentlich so weit sein:
ihre Agression, Häme und Spott kannte deswegen keine Grenze.
Sie sprach das erste Mal von cheidung. Miteinander geschlafen haten wir da schon seit Monaten nicht mehr.

Umso größer Ihre Enttäuschung, als Ihr die unbefristete Aufenthaltsgenemigung verweigert wurde: ich war letztes Jahr überraschend arbeitslos geworden und Ihr Verdienst war zu gering. Deswegen wieder nur eine befristete Aufenthalt.

Inzwischen vedient Sie mehr. Nach Ihrer Berechnung muss sie noch 2-3 Monate ausharren, damit Sie dauerhaft genug verdient, um die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Das ist die Deadline für die Scheidung.

Sie fühlt sich von Tag zu Tag sicherer: die Beleidugungen und Beschimpfungen erreichen ein bis dahin nicht gekanntes Ausmaß. Es vergeht keine Minute ohne Streit, Schreierei, Drama. Es ist die reine Hölle. Das Märchen hat sich in eine Lügengeschichte gewandelt, die ein Alptraum geworden ist. Ich kämpfe gegen Windmühlen. Es brennt an allen Ecken und Enden. er Held weiß keinen Rat mehr.

Ich kann nicht mehr und will als erster den Schritt tun, den Sie in Gedanken schon so tausendmal gemacht hat: ich möchte die Scheidung einreichen.

Deswegen meine Frage:

kann ich die Ehe aufheben oder annullieren lassen?

Ein Trennungsjahr in dieser völlig zerrüteten Ehe (ist es das?) halte ich nervlich nicht aus und es ist inzwischen offensichtlich, dass Sie die Ehe nur unter dem Vorsatz eingegangen ist, die Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.

Diese Erkentnis war hart. Aber ich möchte nun als erster den Sprung aus diesem brennenden Luftschloss wagen. Denn: wer zuerst springt, weiß, wie er landet.

Doch das erse Mal ist der vermeintliche Held so richtig ratlos:
was muss, kann oder soll ich jetzt tun?

Gruß,
Der Märchenprinz...



-- Editiert von Grafiker am 10.02.2009 17:52

-- Editiert von Grafiker am 10.02.2009 17:58

-- Editiert von Grafiker am 10.02.2009 17:59

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13 Antworten
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#2
 Von 
Grafiker
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 44x hilfreich)

- Inzwischen solltest Du mal im Aufenthaltsgesetz Kapitel IX §§ 95 - 98 blättern,
- mit welchen Konsequenzen Du zu rechnen hast.

Bevor ich lange googel: muss ich jetzt etwa mit Konsequenzen rechnen?

ich bin besten Wissen und Gewissens in diese Ehe. Ich war verliebt, wollte mit dieser Frau eine Zukunft. Inzwischen habe ich eine völlig andere Meinung über meine Ehe. Ich wollte zwar die Zukunft - Sie aber nur den Aufenthaltstitel.

Habe ich mich unwissend und naiv wie ich war evtl auch strafbar gemacht?

Gruß,
Der Märchenprinz...

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#3
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 311x hilfreich)

--- editiert vom Admin

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 311x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

Hallo Grafiker,

habe Deinen Beitrag nun zwei Mal gelesen: ich sehe keinen Hinweis auf eine Scheinehe! Das sich Deine Frau entsprechend aeussert kann jederzeit mit ihrer Unzufriedenheit erklaert werden. Sie will Dich damit beim Streit treffen.
Ihr einen Vorsatz (vor der Heirat) unterstellen halte ich fuer schwierig.
Kommt noch hinzu, dass ihr all die Jahre zusammen - als Eheleute - gelebt habt.
Das die Liebe mal ein Ende finden kann, hat nichts mit den Staatsbuergerschaften zu tun!
Und wenn die Dame aus einem Land kommt, in dem ein Krieg herrscht, waere sie auch nach Ablauf des Visums nicht abgeschoben.
Tipp: Versuche die Scheidung schnell durchzuziehen (inkl. eigenem Anwalt), so dass Du(!) glimpflich davon kommst. Rachegedanken bzw. den Plan sie ausweisen zu lassen kostet nur Kraft und Glaubwuerdigkeit.

Gruss
Agenor

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@agenor

zunächst beim lesen des eingangspostings dachte ich wie du.

wenn ich aber alle erfahrungen dazu nehme aus m. bekanntenkreis, dann denke ich, der te sollte tatsächlich zur ausländerbehörde und *die hosen runter lassen*

eine annullierung wird schwer, möglich ist viell. eine härtefallscheidung aufrgrund der bedrohungen.

@grafiker

ich schließe mich @saxonicus an.
nur allzu oft zeigen menschen ihr wahres gesicht, wenn sie sich in sicherheit wiegen.


sunbee

-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Grafiker
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 44x hilfreich)

@ agenor
@ sunbee

Genau eure zwei Meinungen kämpfen gerade in mir.
Ich bin geneigt, aus Entäuschung, Wut und Trauer meiner Frau jegliche ehrliche Absicht abzusprechen, als sie mit mir die Ehe einging. Ich ertappe mich bei dem Gedanken, dass eine mögliche Abschiebung eine "gerechte Strafe" für Sie wäre. Das ist nicht ok. Rache ist kein guter Berater...

Ich habe letzte Nacht lange nachgedacht. Faktisch haben wir eine Ehe geführt, hatten jederzeit eine gemeinsame Haushaltsführung, haben - wann immer es ging - die Zeit gemeinsam verbracht, haben uns allen Problemen gemeinsam gestellt und haben die schönen Momente gemeinsam genossen.

Natürlich kreisen mir genau deswegen jetzt tausend Fragen durch den Kopf:
Wie konnte das jetzt passieren?

Und natürlich sind Zweifel da. Die nagen schwer am Ego:
Warum reagiert sie so? Wieso behandelt sie mich so? Weshalb ist Sie so aggressiv?

Da rutscht man auf der Suche nach Antworten selbst in die Klischeefalle. Ja klar: Ausländer - Scheinehe - ist ja logisch.

Ich sollte es einfach als gescheiterte Ehe sehen und mich von Ihr trennen.

Denn so traurig es ist: auch das Scheitern gehört zu manchen Ehe dazu.
Warum sollten Binationale Ehen dagegen immun sein?
Im Scheitern gleich einen von langer Hand geplanten und perfekt organisierten Ehebetrug zu sehen ist vielleicht das, was einem das gekränkte Ego im ersten Moment als passable Antwort anbieten möchte.

Aber es ist zu bequem: man schaltet damit die eigene Schuld am Scheitern der Beziehung komplett aus...

In diesem Sinne: nix für ungut für's Fragestellen. Und danke für eure Antworten. Sehe jetzt klarer.

Gruß,
Der Grafker

-- Editiert von Grafiker am 11.02.2009 12:35

-- Editiert von Grafiker am 11.02.2009 12:36

4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 311x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
susanne0603
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 43x hilfreich)

@Grafiker

Die Geschichte, wie sie dir passiert ist, kommt in Deutschland gar nicht so selten vor. Deswegen gibt es mittlerweile auch einen Namen dafür "Bezness", abgeleitet von Buisness. Näheres dazu kannst du unter www.1001geschichte.de erfahren. Dort findest auch Leute, die die gleichen und ähnliche Erfahrungen gemacht haben wie du und die dir sicherlich, hinsichtlich der Scheidung, etc. gute Tipps und Ratschläge geben können.

Zu allem anderen kann ich dir auch nur den Rat der meisten meiner Vorredner geben: geh jetzt sofort zur Ausländerbehörde und erzählt denen ganz genau deine Geschichte. Eine Scheinehe war es nicht, denn schließlich hast du sie nicht unter dem Aspekt, eine SCheinehe einzugehen geheiratet. Für dich war es ehrliche Liebe. Aber umgekeht hat sie dich anscheinend als "Aufenthaltserlaubnis auf 2 Beinen" angesehen. Und das ist übel! Ich finde auch, dass man dafür nicht verdient hat, hier bleiben zu dürfen.

Alles Gute!

Gruß
Susanne

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)

@Grafiker

Mein Tipp:

erzähle der Ausländerbehörde Deine Geschichte - nicht aber, ohne Dich vorher anwaltlich beraten zu lassen.

Deine Frau wird sicherlich alles abstreiten, es wäre schade, wenn Sie Deine Aussagen gegenüber der Ausländerbehörde hinterher noch zu Deinem Nachteil gegen Dich verwenden könnte. Ich denke da an Verleumdung, üble Nachrede etc.

Alles Gute!

-- Editiert von gloegg am 14.02.2009 22:55

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Grafiker
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 44x hilfreich)

@ Susanne:
>Eine Scheinehe war es nicht, denn schließlich hast du sie nicht unter dem
>Aspekt, eine Scheinehe einzugehen geheiratet. Für dich war es ehrliche Liebe.
>Aber umgekeht hat sie dich anscheinend als "Aufenthaltserlaubnis auf 2
>Beinen" angesehen.

Diese Erkenntnis ist zwar traurig, ist aber inzwischen auch die Richtung, in die ich denke. Schließlich habe ich mit meiner Frau zwischenzeitig reden können. Das Maß an Gleichgültigkeit und Verachtung mir gegenüber ist erschreckend. Trotzdem muss ich fair bleiben und erkennen, dass es zumindest von meiner Seite wirklich Liebe war. Dass soetwas ein richtiges "Bezness" ist, hat mich erschüttert. Denke ich über die Begleitumstände des Kennenlernenes nach, bin ich geneigt zu denken, dass es just solch ein Deal war, dem ich aufgesessen bin. Kaum bin ich davon überzeugt, kommen Zweifel, ob ich ihr nicht Unrecht tue. Ob da doch eine Liebe war. Dann hätte ich wenigstens etwas zum trauern. Aber so? Bin ich einfach nur ein Tölpel...

@ Gloegg:
>erzähle der Ausländerbehörde Deine Geschichte - nicht aber, ohne Dich vorher
>anwaltlich beraten zu lassen.... es wäre schade, wenn Sie Deine Aussagen >gegenüber der Ausländerbehörde hinterher noch zu Deinem Nachteil gegen
>Dich verwenden könnte

Guter Tip, den ich beherzige.
Ich merke, dass ich auf dünnem Eis stehe. Auf der einen Seite will ich mich nicht von Rache oder verletzten Gefühlen leiten lassen. Auf der anderen Seite will ich mich nicht überfahren lassen. Um die rechte Balance zufinden, habe ich morgen einen Termin beim Anwalt.

Ich fühle mich wirklich mies. Ich habe gestern in einem Gespräch versucht zu ergründen, ob Sie tatsächlich etwas für mich empfunden hat und die Beziehung einfach gescheitert ist - so wie Beziehungen eben manchmal scheitern. Kennengelernt unter besonderen Umständen, sponatne Sympathie und schnelle Heirat, um der Liebe eine Chance zu geben. Zuviel Erwartungen, zuwenig Kennenlernen, zu unterschieliche Mentalitäten - wie auch immer: eine ganz normal gescheiterte Beziehung.

Oder ob es von Anfang an tatsächlich so geplant war, dass ich als Aufenthalts und Arbeitsberechtigungsonkel herhalten soll. Der Mittdreissiger im Anzug und Sportwagen, der als frustrierter Werbefuzzi in seiner Midlife-Crisis naiv auf die Reize einer Studentin hereingefallen ist und sich die Liebe nur eingebildet hat.

Das ist die brennende Frage, um die sich im Moment alles bei mir dreht.
Liebe oder nicht Liebe? Mein Vertrauen ist massiv angeknackst...

Danke für Hilfe.

Gruß,
Der Grafiker

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
jensen41
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

quote:
Umso größer Ihre Enttäuschung, als Ihr die unbefristete Aufenthaltsgenemigung verweigert wurde: ich war letztes Jahr überraschend arbeitslos geworden und Ihr Verdienst war zu gering. Deswegen wieder nur eine befristete Aufenthalt.

Inzwischen vedient Sie mehr. Nach Ihrer Berechnung muss sie noch 2-3 Monate ausharren, damit Sie dauerhaft genug verdient, um die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Das ist die Deadline für die Scheidung.


Verstehe ich nicht ganz.
Sie hat doch in den Jahren ein paar AufenthaltsTitel bekommen.
Und wie du schreibst, wurde gerade oder ist eine verlängert worden.

Da mustest du doch auch unterschreiben:
Ich habe gerade noch die Kopie von meiner Frau liegen :
(Erlärung zur Beantragung eines Aufenhaltstitel)

Ich erkläre ausdrücklich, das mein Ehepartner und ich die obenbezeichnete Wohnung in eheliche Gemeinschaft unter Führung eines gemeinsamen Haustandes bewohnen.Meine Eheschliessung diente allein dem Zweck, eine auf dauer angelegte Lebensgemeinschaft zu begründen, welche ich im Bundesgebiet führen werde.

Warum hast du da den nicht die Unterschrift verweigert?

gruss
jensen


-- Editiert von jensen41 am 17.02.2009 19:39

3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
susanne0603
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 43x hilfreich)

@Grafiker

Ich kann verstehen wie du dich fühlst. Du, wie so viele andere auch, hättest es nicht für möglich gehalten, dass man quasi über Gefühle abgezockt wird und nur für "etwas" (nämlich den Aufenthalt in Deutschland) dienlich ist.

Deswegen gab ich dir den Rat mit der Seite von 1001geschichte. Lies die Geschichten dort und wende dich ratsuchend an die Profis dort. Sicherlich werden sie dir auch rechtlich Tipps und Ratschläge geben können, sogar bis zur Empfehlung eines Anwaltes. Das Problem ist, dass einfach viel zu viele Richter, Anwälte, Mitarbeiter von Behörden, etc. diese Bezness-Masche noch nicht kennen

Abgesehen davon: du bist kein Tölpel! Du bist lediglich auf eine gute Schauspielerin reingefallen.........wie so viele andere auch....

Gruß
Susanne

2x Hilfreiche Antwort

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