Meiner Freundin wird kein HartzIV bewilligt, somit auch keine Miete gezahlt obwohl alles vom Jobcenter bewilligt werden sollte. Nun sagt die Ausländerbehörde aber, dass sie nach fast 15 Jahren gar keinen berechtigten Aufenthalt in Deutschland hat.
Ganzes Szenario:
Meine Freundin ist portugiesische Staatsbürgerin und ist in 2005 mit ihrer Stiefmutter und ihren Geschwistern zuerst als Asylbewerber nach Deutschland gekommen. In 2011 wurde dann der Portugiesische Pass bei den Behörden vorgelegt und es konnte eine eigene Wohnung bezogen werden. Meine Freundin hat in Deutschland die 3te bis zur 10 Klasse besucht und die mittlere Reife erlangt. Danach hatte sie eine Ausbildung zur Physiotherapeutin begonnen, diese aber nach 1 Jahr abgebrochen. Danach hatte sie dann erfolgreich eine zweijährige Ausbildung zur geprüften Kosmetikerin abgeschlossen. Kurz nach Beginn der Ausbildung zur Kosmetikerin in 2014 hat sie sich eine eigene Wohnung gesucht, da ihre Stiefmutter mit den Geschwistern nach Berlin gezogen ist. Die Miete der Wohnung wurde zur Hälfte vom Jobcenter bezahlt da sie zusätzlich BAFög bezogen hatte. Nach Abschluss der Ausbildung Mitte 2016 wurde HartzIV bewilligt, da sie das Kind betreute und somit keiner Arbeit nachgehen konnte. Sie kümmert sich permanent um einen Kindergartenplatz für die Kleine. Sie wird regelmäßig vom Jobcenter wie auch der Ausländerbehörde eingeladen. Diese erfragen wie es mit der Arbeitsbeschaffung aussieht, da es in dieser Sache aber noch keine Änderungen gibt, wird dieses in den entsprechenden Akten vermerkt und zwischen beiden Behörden kommuniziert. Danach wird die Bewilligung in der Regel verlängert. Vor kurzem ist meine Freundin umgezogen und hat natürlich HartzIV beim neuen zuständigen Amt beantragt. Die Übernahme der Miete und auch der Mietkaution/wurde zugesichert, doch direkt am Tag der Wohnungsübergabe wurde der Hauptantrag mit folgender Begründung abgelehnt:
Zitat:"Sie haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, weil Sie ein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland allein zum Zwecke der Arbeitssuche haben.
Die Entscheidung beruht auf [link=https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html]§ 7 Absatz 1 Satz 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch[/link] (SGB II).
Laut Auskunft der Ausländerbehörde sind Sie nicht freizügigkeitsberechtigt. Somit haben Sie kein Daueraufenthaltsrecht EU und besitzen keine Arbeitnehmereigenschaft.
Ein Anspruch auf ALG II Leistungen besteht daher nicht."
Nun wohnt meine Freundin mit Ihrer Tochter in der eigentlcih zugesagten Wohnung, leider ohne Zahlung der Miete und der Genossenschaftsanteile. Mittlerweile ist meine Freundin in der 16ten Schwangerschaftswoche. Ich bin deutscher Staatsbürger und werde auch die Vaterschaft anerkennen.
Welche Möglichkeiten bestehen für meine Freundin trotz fehlender Kinderbetreuung (also ohne Arbeit) ALG II beziehen zu können.
Ich würde mich auf eine kurzfristige Rückmeldung und eure Hilfe sehr freuen.