Kein Unterhalt an Kinder aber Familienzusammenführung beantragen

18. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Isa1982
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kein Unterhalt an Kinder aber Familienzusammenführung beantragen

Hallo, ich habe zwei kinder 15 und 5 die bei mir leben. mein Exmann zahlt seit Monaten keinen Unterhalt mehr. Er hat in der Türkei vor zwei Jahren geheiratet und hat einen Antrag auf Familienzusammenführung beantragt.
Jetzt klage ich auf Unterhalt. Aber wie ist es, wenn er keinen Unterhalt zahlt aber seine Frau her bringen möchte. Was muss er bei der Ausländerbehörde angeben damit sie kommen kann. Er war vorher selbstständig und ist in Anstellung gegangen damit sein Einkommen niedriger ist für die Berechnung des Unterhalts nach der Düsseldorfertabelle.
Aber wie viel muss er verdienen oder bei der Ausländerbehörde angeben um seine Frau nach Deutschland zu bringen?

Danke für die Hilfe

Isa

-- Editiert von Moderator topic am 19. September 2023 09:02

-- Thema wurde verschoben am 19. September 2023 09:02

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 1135x hilfreich)

Zwar gibt es ein familienrechtliches Problem. Aber auf dieses beziehen sich Ihre Fragen nicht. Der Thread wird wohl besser ins das Forum für Ausländerrecht verschoben. Denn allein von dem Ausländerrecht ist es abhängig, ob der Vater, wenn er in Deutschland lebt, seine Ehefrau nachholen kann. Nebenbei möchte ich anmerken: Diese ausländerrechtliche Angelegenheit spielt sich in erster Linie zwischen der Ehefrau und dem Staat ab, in zweiter Linie zwischen dem Vater und dem Staat. Sie und Ihre Kind sind nicht unmittelbar betroffen. Sie haben auch nur indirekte Möglichkeiten zu erfahren, ob und mit welchem Aufenthaltstitel die Ehefrau dann tatsächlich nach Deutschland kommt oder ob dabei auch alles mit rechten Dingen zugegangen ist.

In welchem Land lebt der Vater? Welche Staatsbürgerschaft(en) bzw. welchen Aufenthaltstitel hat er? In welchem Land arbeitet er? Wie hoch ist das Einkommen aus dem Arbeitsverhältnis?

Welche Staatsbürgerschaft(en) hat die Ehefrau? Welche Sprache(n) spricht sie? Welche Ausbildung hat sie?

Hat der Vater die Nichtzahlung des Unterhalts begründet?

-- Editiert von User am 18. September 2023 21:30

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37218 Beiträge, 13738x hilfreich)

Ich denke, man sollte hier sauber unterscheiden. Wir haben hier einmal Deine familienrechtlich absolut begründeten Ansprüche auf Zahlung von Kindesunterhalt (bzw. begründete Ansprüche der Kinder), und dann die ausländerrechtliche Problematik. Letzteres ist nicht Dein Problem. Selbst wenn die Frau nach Deutschland einreisen darf, verringert das nicht die Ansprüche der Kinder auf Unterhalt. Also, zieh Dein Ding für die Kinder durch und belaste Euch nicht mit zusätzlichen Problemen, die ohnehin keinen Einfluss auf die finanzielle Situation haben.

wirdwerden

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29718 Beiträge, 5348x hilfreich)

Unter der Voraussetzung, dass der Ex Türke oder Deutscher ist, in D lebt, eine Ehefrau hat, die zu ihm nach D ziehen will:

Der Vater der Kinder bleibt trotzdem den Kindern unterhaltspflichtig.
Er muss gar nichts bei der ABH angeben und das braucht dich alles nicht interessieren.
Sein Einkommen spielt dafür keine Rolle. Beide sind Ehepartner, die in D zusammen leben wollen.

Deine Sache ist: Du hast die Unterhaltsklage erhoben. Dazu entscheidet das Familiengericht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 1472x hilfreich)

Zitat (von Isa1982):
Aber wie viel muss er verdienen oder bei der Ausländerbehörde angeben um seine Frau nach Deutschland zu bringen?


Das hängt davon ab, ob er deutscher Staatsbürger ist oder nicht.

Ein Deutscher muss kein Einkommen nachweisen, damit der Ehepartner nach Deutschland ziehen kann (ein deutscher Staatsbürger hat immer das Recht, seine Ehe in seinem Land zu führen). Ein Ausländer muss für den Ehegattennachzug in der Regel nachweisen, dass das Ehepaar hier genug hat, um ohne Sozialleistungen zurecht zu kommen (Ausnahme: anerkannte Flüchtlinge, da muss der Unterhalt nicht nachgewiesen werden).

In der Regel weist man nach, dass rechnerisch kein Anspruch auf Sozialleistungen besteht, wenn der Ehepartner da ist. Wie viel das im Einzelfall genau ist, hängt v.a. von den Wohnkosten ab. Die genaue Höhe kann man im Internet mit einem Hartz-IV-Rechner ausrechnen.

Auch wenn hier Antworten kamen, dass der Unterhalt mit dem Nachzug nichts zu tun hätte, kann das schon interessant sein. Wenn der Exmann sich arm gerechnet hat, um keinen Unterhalt zahlen zu müssen, könnte es spannend werden, wenn sich das Einkommen nun erhöhen sollte, damit der Nachzug klappt.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37218 Beiträge, 13738x hilfreich)

Eine Einkommenserhöhung kann natürlich dazu führen, dass mehr Kindesunterhalt zu zahlen ist. Auch dass nur deshalb die Ehefrau nachkommen kann, einfach, weil jetzt genug Geld zum Unterhalt der Ehefrau da ist. Aber, da Unterhaltsansprüche der Ehefrau subsidiär sind in Bezug zum Kindesunterhalt, bekommen die Kids familienrechtlich gesehen nicht weniger Unterhalt zugesprochen, damit der Mann jetzt auch noch seine Frau angemessen unterhalten kann. Es kann sein, dass er eine Gehaltsgruppe runtergestuft wird, aber nur, wenn er über Mindestunterhalt bezahlt, es kann auch sein, dass sein Selbstbehalt herunter gesetzt wird, wenn die Frau hier einen Job findet, die Kinder also mehr Unterhalt bekommen.

Aber das hat was mit den geänderten Lebensverhältnissen zu tun - nicht damit, dass eine türkische Ehefrau nach Deutschland kommt.

wirdwerden

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