Keine Ausweisungsverfügung

26. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Nicole-zb
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 24x hilfreich)
Keine Ausweisungsverfügung

Hallo,
habe eine kurze frage: wenn ein Ausländer der aus DE abgeschoben wurde und keine Ausweisungsverfügung bekommen hat was heißt das dann? besteht dann keine einreise sperre?

-----------------
""

noch zur Info er hat das Rückflugticket selber gekauft,also teilweise freiwillig ausgereist. Er hatte auch keine Begleitpersonen beim Rückflug in sein land.

-- Editiert Nicole-zb am 26.08.2011 21:55

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



19 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Nicole-zb
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 24x hilfreich)

Okay danke für die Info werde es mal weiterleiten!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12322.11.2017 17:02:55
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 108x hilfreich)

das ist bei weitem nicht "unvorstellbar", weil nicht nur die Ausweisung zur (vollziehbaren) AUsreisepflicht führen. Aber die Abschiebung führt ebebso zu einem Einreiseverbot - dessen Befristung man beantragen kann- wie eine AUsweisung

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nicole-zb
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 24x hilfreich)

Ja das wissen wir schon, aber er weiß halt nicht genau ob er eine einreise sperre hat weil ihm am Flughafen von der AB nur gesagt wurde das er wieder nach Deutschland kommen darf nur halt nicht illegal.
Und eine Ausweisungsverfügung oder ein anderes schreiben dazu hat er nie bekommen. Habe ihn erstmal den Antrag geschickt über die Selbstauskunft,und dann werden wir mit Sicherheit bald mehr wissen :)

lg Nicole

-- Editiert Nicole-zb am 27.08.2011 16:35

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12322.11.2017 17:02:55
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 108x hilfreich)

..ist er denn abgeschoben worden oder freiwillig ausgereist...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
guest-12322.11.2017 17:02:55
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 108x hilfreich)

darum geht es aber nicht, nur eine ausweisung und /oder eine Abschiebung lösen die einreisesperre aus...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
Nicole-zb
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 24x hilfreich)

Also er wurde im Zug erwischt dann erstmal festgenommen ... dann wurde ihm vom anwalt geraten einen Asylantrag zumachen. Hat er dann auch gemacht,wurde aber abgelehnt und danach war ich bei der AB und habe sie gefragt wie es aussieht mit Ticket selber kaufen damit die kosten nicht so hoch werden,mir wurde gesagt kein Problem habe eine Frist bekommen bis wann das Ticket da sein soll und mir wurde auch gesagt das es teilweise positiv gewertet wird in seiner Akte für den Fall das er noch mal nach DE kommen möchte,was ja der Fall ist. Nur diesmal nicht illegal. Teilweise weil halt vorher der Asylantrag gestellt wurde deswegen auch nur halb freiwillig. So wurde mir das gesagt bei der AB.

-- Editiert Nicole-zb am 27.08.2011 21:47

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Tja, dann ist es VIELLEICHT keine Abschiebung, sondern eine "freiwillige Ausreise". Wenn er das genau wissen will, muß er beim AZR anfragen. Im Übrigen heißt "keine Einreisesperre" auch nicht "er darf jederzeit wiederkommen". Abhängig von seiner Staatsbürgerschaft braucht er vermutlich ein Visum, um legal nach D einreisen zu können. Dies wird auch Leute ohne Einreissperre mitunter verweigert.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Nicole-zb
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 24x hilfreich)

Ja das wissen wir wegen dem Visum. wie gesagt habe ihn erstmal den Antrag fürs AZR geschickt den er sich ausdrucken kann und dann abwarten.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Sollte er schon für die erste Einreise ein Visum benötigt haben, so wird es nun weitaus schwerer (und dauert länger) bis die Person nun erneut ein Visum erhalten würde.
Die Konsulate haben natürlich auch Einsicht in die daten des AZRs und können sich ein Gesamtbild der letzten Umstönde machen.

Warum wurde er denn ausgewiesen/abgeschoben? Straftat? Ungültige Papiere? Abgelaufenes Visum?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Nicole-zb
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 24x hilfreich)

weil er illegal hier in DE war,er hatte ein Visum für die Schweiz zum studieren,hat auch 1 jahe da studiert bis seine freunde die hier leben gesagt haben er soll hier hin kommen naja und was am ende draus geworden ist sieht man ja jetzt....

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Also er wurde im Zug erwischt dann erstmal festgenommen ... dann wurde ihm vom anwalt geraten einen Asylantrag zumachen.
....nachdem er zuvor ein Jahr in der Schweiz lebte. :sad:


Nach einem gescheiterten Betrugsversuch wird ihn möglicherweise noch ein Strafverfahren erwarten, ein Visum nicht.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Wie meri es gesagt hatte:

Der Mißbrauch eines Visums bedeutet viel Ärger. Es ist gut möglich, dass besagter Person kein weiteres Visum mehr gewährt wird, bzw. nur unter besonderen Umständen ("Bürgen" etc.)

Siehe auch dazu:
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2011/05/2011-05-25-visa-warndatei.html

Man möge es mir bitte nicht übel nehmen, aber solche Personen sind selber schuld an ihrer Misere. Wer nicht auf die Gesetze (bzw. den Gesetzgeber) hört, sondern nur auf seine Freunde, der muss halt mit den Konsequenzen rechnen!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#17
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

@Saxonicus II: Warum warten? Die Fakten liegen doch bereits auf dem Tisch.

Außerdem sagte ich es wäre (gut) möglich , ich sagte nicht, dass es geschieht oder passier (meine Kristallkugel ist leider kaputt) :-) also nicht mehr hinein interpretieren als jemand schreibt :-)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#19
 Von 
Nicole-zb
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 24x hilfreich)

auf Auskunft des Bundesverwaltungsamtes muss wohl noch gewartet werden da die deutsche Botschaft in sein land das Papier mit seiner unterschrift nicht beglaubigt - legalisiert hat. Was ja gemacht werden muss damit die wissen das er die ausfunkt anfordert und nicht jemand anderes.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.300 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen