Hallo,
habe eine kurze frage: wenn ein Ausländer der aus DE abgeschoben wurde und keine Ausweisungsverfügung bekommen hat was heißt das dann? besteht dann keine einreise sperre?
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noch zur Info er hat das Rückflugticket selber gekauft,also teilweise freiwillig ausgereist. Er hatte auch keine Begleitpersonen beim Rückflug in sein land.
-- Editiert Nicole-zb am 26.08.2011 21:55
Keine Ausweisungsverfügung
Notfall?
Notfall?
Okay danke für die Info werde es mal weiterleiten!
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das ist bei weitem nicht "unvorstellbar", weil nicht nur die Ausweisung zur (vollziehbaren) AUsreisepflicht führen. Aber die Abschiebung führt ebebso zu einem Einreiseverbot - dessen Befristung man beantragen kann- wie eine AUsweisung
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Ja das wissen wir schon, aber er weiß halt nicht genau ob er eine einreise sperre hat weil ihm am Flughafen von der AB nur gesagt wurde das er wieder nach Deutschland kommen darf nur halt nicht illegal.
Und eine Ausweisungsverfügung oder ein anderes schreiben dazu hat er nie bekommen. Habe ihn erstmal den Antrag geschickt über die Selbstauskunft,und dann werden wir mit Sicherheit bald mehr wissen
lg Nicole
-- Editiert Nicole-zb am 27.08.2011 16:35
..ist er denn abgeschoben worden oder freiwillig ausgereist...
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darum geht es aber nicht, nur eine ausweisung und /oder eine Abschiebung lösen die einreisesperre aus...
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Also er wurde im Zug erwischt dann erstmal festgenommen ... dann wurde ihm vom anwalt geraten einen Asylantrag zumachen. Hat er dann auch gemacht,wurde aber abgelehnt und danach war ich bei der AB und habe sie gefragt wie es aussieht mit Ticket selber kaufen damit die kosten nicht so hoch werden,mir wurde gesagt kein Problem habe eine Frist bekommen bis wann das Ticket da sein soll und mir wurde auch gesagt das es teilweise positiv gewertet wird in seiner Akte für den Fall das er noch mal nach DE kommen möchte,was ja der Fall ist. Nur diesmal nicht illegal. Teilweise weil halt vorher der Asylantrag gestellt wurde deswegen auch nur halb freiwillig. So wurde mir das gesagt bei der AB.
-- Editiert Nicole-zb am 27.08.2011 21:47
Tja, dann ist es VIELLEICHT keine Abschiebung, sondern eine "freiwillige Ausreise". Wenn er das genau wissen will, muß er beim AZR anfragen. Im Übrigen heißt "keine Einreisesperre" auch nicht "er darf jederzeit wiederkommen". Abhängig von seiner Staatsbürgerschaft braucht er vermutlich ein Visum, um legal nach D einreisen zu können. Dies wird auch Leute ohne Einreissperre mitunter verweigert.
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Ja das wissen wir wegen dem Visum. wie gesagt habe ihn erstmal den Antrag fürs AZR geschickt den er sich ausdrucken kann und dann abwarten.
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Sollte er schon für die erste Einreise ein Visum benötigt haben, so wird es nun weitaus schwerer (und dauert länger) bis die Person nun erneut ein Visum erhalten würde.
Die Konsulate haben natürlich auch Einsicht in die daten des AZRs und können sich ein Gesamtbild der letzten Umstönde machen.
Warum wurde er denn ausgewiesen/abgeschoben? Straftat? Ungültige Papiere? Abgelaufenes Visum?
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weil er illegal hier in DE war,er hatte ein Visum für die Schweiz zum studieren,hat auch 1 jahe da studiert bis seine freunde die hier leben gesagt haben er soll hier hin kommen naja und was am ende draus geworden ist sieht man ja jetzt....
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quote:....nachdem er zuvor ein Jahr in der Schweiz lebte.
Also er wurde im Zug erwischt dann erstmal festgenommen ... dann wurde ihm vom anwalt geraten einen Asylantrag zumachen.
Nach einem gescheiterten Betrugsversuch wird ihn möglicherweise noch ein Strafverfahren erwarten, ein Visum nicht.
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Wie meri es gesagt hatte:
Der Mißbrauch eines Visums bedeutet viel Ärger. Es ist gut möglich, dass besagter Person kein weiteres Visum mehr gewährt wird, bzw. nur unter besonderen Umständen ("Bürgen" etc.)
Siehe auch dazu:
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2011/05/2011-05-25-visa-warndatei.html
Man möge es mir bitte nicht übel nehmen, aber solche Personen sind selber schuld an ihrer Misere. Wer nicht auf die Gesetze (bzw. den Gesetzgeber) hört, sondern nur auf seine Freunde, der muss halt mit den Konsequenzen rechnen!
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@Saxonicus II: Warum warten? Die Fakten liegen doch bereits auf dem Tisch.
Außerdem sagte ich es wäre (gut) möglich
, ich sagte nicht, dass es geschieht oder passier (meine Kristallkugel ist leider kaputt) :-) also nicht mehr hinein interpretieren als jemand schreibt :-)
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auf Auskunft des Bundesverwaltungsamtes muss wohl noch gewartet werden da die deutsche Botschaft in sein land das Papier mit seiner unterschrift nicht beglaubigt - legalisiert hat. Was ja gemacht werden muss damit die wissen das er die ausfunkt anfordert und nicht jemand anderes.
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