Hallo, wenn ein Ausländer (Albaner) im Kosovo ein Kind hat. Die Mutter des Kindes aber abgehauen ist und niemand weiß wo sie ist. Er lebt in Deutschland und hat hier eine albanische Freundin und 2 Kinder mit ihr. Er hat eine Aufenthaltserlaubnis und geht arbeiten. Die Ausländerbehörde sagt, es gäbe keine Möglichkeit sein Kind rüberzuholen. Das kann doch nicht sein oder??? Hat jemand ein paar Tips?
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Kind nach Deutschland holen
31. August 2011
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Frage vom 31. August 2011 | 17:12
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 2x hilfreich)
Kind nach Deutschland holen
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#2
Antwort vom 31. August 2011 | 17:31
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 2x hilfreich)
Das kind ist 7 Jahre alt. Mit seiner Freundin hat er ein kind was gerade geboren ist und eins was ca. 2 jahre ist. er hat eine Aufenthaltserlaubnis. hat aber eine Arbeitsstelle und einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Die Freundin hat eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. er bekommt seine regelmäßig erneuert.
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#9
Antwort vom 31. August 2011 | 20:38
Von
Status: Lehrling (1236 Beiträge, 1506x hilfreich)
quote:
Wenn man davon ausgeht, dass er dafür auch anständig vergütet wird, hört sich das zumindest im ersten Moment weniger nach einem Minus, sondern vielmehr nach einem Plus für den Staat an.
Das ist doch alles Kaffeesatzleserei. Aufgrund der dürftigen Angaben kann niemand hier eine verlässliche Prognose machen, ob eine Familienzusammenführung hier möglich ist.
Dass ein fester Job eine Garantie dafür ist, dass man eine 5-köpfige Familie ernähren kann, ist nicht gesagt. Das hängt doch meist sehr stark von der beruflichen Qualifikation ab. Wenn man von einem Einkommen (wenn die Freundin z.B. wegen des Neugeborenen nicht arbeiten geht) 5 Menschen ernähren muss, muss man mit einen Nettoverdienst von mindestens 1900 bis 2000 Euro aufweisen. Je nach Miethöhe und Wohnort kann das noch mehr sein.
Zudem weiß hier niemand, ob der Vater überhaupt das Sorgerecht für das Kind hat, geschweige denn, dass es möglich ist, das alleinige Sorgerecht zu erhalten. Und ohne alleiniges Sorgerecht ist jede Familienzusammenführung vollkommen ausgeschlossen. Wichtig ist hier auch das kosovarische Familienrecht.
Der Ausländerbehörde werden diese Informationen vorliegen und sie hat (wenn sie vorschriftsmäßig gearbeitet hat) auf Grundlage der Fakten eine Familienzusammenführung ausgeschlossen. Wie sollten wir hier, ohne jegliche Kenntnisse der eigentlichen Sachlage, beurteilen, ob es eine Möglichkeit gibt, das Kind nach Deutschland zu holen?
Dann wäre ich auch vorsichtig, anderen ohne jede Grundlage kostspielige Tipps zu geben:
quote:
Dann soll er nach Rechtsanwälten in seiner Nähe ausschau halten, die angeben, Erfahrung mit dem Aufenthaltsgesetz/Ausländerrecht zu haben.
Ob hier irgendein Ansatzpunkt für anwaltliches Handeln besteht, kann man erst annähernd dann sagen, wenn man weiß, ob die von Saxonicus in Post Nr. 4 genannten Bedingungen erfüllt sind. Ohne Kenntnis der wirklich entscheidenden Fakten kann hier niemand etwas wirklich Stichhaltiges sagen.
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