Ich habe eine Frage.Ich bin ein Deutscher.Ich habe dieses Jahr eine Ukrainerin geheiratet.Sie hat eine 13 jährige Tochter.Im Juni hat sie Familiennachzug bei der Botschaft in Kiev beantragt.Mit ihr ist offensichtlich kein Problem.Aber der Tochter kann abgesagt werden,weil Lebensunterhalt nicht gesichert ist.Es wird im Moment überprüft.Meine Frage ist so
wenn ich das Kind nach dem ukrainischen Recht adoptiere,wie sind dann meine Chansen dem Kind die Einreise zu ermöglichen???
Die Botschaft braucht auch dann Adoption Annerkennung vom deutschen Gericht.Hat jemand Erfahrung damit,wie lange diese Annerkennung gehen würde???
Ich wäre dankbar für jede Info
Vielen Dank
Kindernachzug!!!!Bitte Hilfe!!!
29. Dezember 2009
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Frage vom 29. Dezember 2009 | 11:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindernachzug!!!!Bitte Hilfe!!!
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#1
Antwort vom 29. Dezember 2009 | 18:32
Von
Status: Praktikant (633 Beiträge, 439x hilfreich)
Wenn ein Deutscher in minderjähriges Kind adoptiert (und die Adoption nach deutschem Recht wirksam ist), dann ist das Kind automatisch ebenfalls deutsch (vgl. §6 StAG) und kann dann selbstverständlich jederzeit nach D einreisen. Ohne Zustimmung des leiblichen Vaters kann man die Adoptionsabsicht allerdings vergessen.
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