Kosovo-Albaner, Visum abgelehnt, Neuantrag?

16. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Stefan31
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Kosovo-Albaner, Visum abgelehnt, Neuantrag?

Hallo,

es geht um eine Bekannte von mir und hier Ihr Fall:

Sie hat einen Kosovo-Albaner in Albanien geheiratet.

Meines Wissens hatte er ein beschränkte AE während des Krieges inYU,
stellte einen Asylantrag, der aber abgelehnt worden ist.

Nach oben genannter Hochzeit stellte er einen Visumsantrag zur Einreise
nach Deutschland.
Beide (sie = 24, er = 28) wurden gleichzeitig interview´d und dabei kam es zu einigen, nicht unerheblichen, Abweichungen in den Aussagen.

Also wurde der Antrag abgelehnt.
Darauf hin ging SIE zum Anwalt und klagte (ER ist Kläger gegen BRD)
dirket vor dem Verfassungsgericht (!!!) in Berlin zur Erteilung des Visums.

Nach der mehrstündigen Verhandlung vorm VerfG, bei der die meisten Ungereimtheiten als Lügen entlarvt worden sind, lehnte das Gericht die
Erteilung des Visums ab.
In der 14-seitigen Urteilsbegründung wird der Verdacht einer Scheinehe
geäußert, die IHNEN aber nicht nachgewiesen werden konnte. Ferner steht
es IHM offen, einen neuen Antrag auf Erteilung eines Visums zu stellen.

Meine Frage jetzt: Gibt es eine Frist, ab wann er wieder einen Neuantrag
stellen darf?

Anm.: SIE will UNGEBINGT, daß er nach Deutschland kommt;
und die Mögleichkeit einer Schwangerschaft wollen beide noch nicht.

Anm. in eigener Sache: Sie ist bezügl. der Angelegenheit auf beiden Ohren
taub, nimmt keinerlei Ratschläge an, egal von wem,
und ist stur wie ein Esel.

LG Stefan


-----------------
"mit freundlichen Grüssen
und vielen Dank im Voraus
Stefan"

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Stefan31
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

JA, danke.
Stimmt, ich meinte auch Verwaltungsgericht.

Tja, SIE will ja nicht in den Kosovo, weil sie Ihre Familie (besonders Ihren
Bruder, 16) nicht verlassen will und weil sie der Meinung ist, im Kosovo
keine Arbeit zu finden und sie dann ihren Job hier aufgeben müßte.

LG Stefan

-----------------
"mit freundlichen Grüssen
und vielen Dank im Voraus
Stefan"

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
clollilolli
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 41x hilfreich)

Er sollte illegal einreisen kind mit ihr zeugen und dann darf er auch her ........ganz einfach......oder sie geht runter in den urlaub wird dort schwanger ......fertig.......ist doch net so schwer


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Aericura
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 24x hilfreich)

quote:
Er sollte illegal einreisen kind mit ihr zeugen und dann darf er auch her ........ganz einfach......oder sie geht runter in den urlaub wird dort schwanger ......fertig.......ist doch net so schwer


Prima Vorschlag!!!

Und was für ein guter Start ins Leben für ein Kind, welches nur gezeugt wurde, damit sich der Erzeuger ein Aufenthaltsrecht erschleichen kann...

:bang:



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
clollilolli
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 41x hilfreich)

wenn sie schon standesamtlich verheiratet sind, sie dann nach kosovo geht dort schwanger wird, stellen sie das visum in nur 4 wochen aus und kein deutsches Gesetzt kann das aufhalten. (kenne genug Albaner die das gemacht haben)

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
multikulti08
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo stefan31,

wenn ich dich richtig verstanden habe, wurde in der Gerichtsverhandlung in Berlin festgestellt, dass der "gute" Mann bei seiner Befragung in der Botschaft gelogen hat,
daher besteht der Verdacht der Zweckehe ( Scheinehe ) fort und somit gibt es kein Visum,
Zweckehen sind NICHT durch Artikel 6 Grundgesetz geschützt,

Du hast auch geschrieben, die Scheinehe wäre nicht bewiesen,
das muss auch nicht,
beim Verdacht auf "Scheinehe" ist die Beweislast umgekehrt,
das heist bei Gericht muss nicht das AA die Scheinehe beweisen, sondern der Mann MUSS den Verdacht widerlegen,
da man im Normalfall davon ausgehen kann, dass NUR er im Verdacht steht nur wegen der Aufenthaltserlaubnis geheiratet zu haben,
Da man ihn bei Gericht der Lüge überführt hat, dürfte ein erneuter Antrag auf ein Visum zum jetzigen Zeitpunkt wieder scheitern

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.368 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen