Hallo!
Ich habe eine versicherungstechnische Frage:
Frau X lebt seit 1992 in Deutschland, erst mit Flüchtlings-, dann mit Studentenstatus, seit einem Jahr hat sie eine Duldung. Sie hat nie Sozialleistungen beantragt, seit 2007 hat sie keine Wohnung mehr, seit 2008 ist sie in keiner Krankenkasse mehr, weil die Kosten zu hoch wurden. Mit dem Duldungsstatus fällt es ihr schwer Arbeit zu finden. Sie möchte noch immer keine Sozialleistungen beantragen, aus Angst, dass sie ausgewiesen wird, wenn sie erklärt, dass sie nicht krankenversichert ist. Ist diese Angst berechtigt? Welche Möglichkeiten hat sie Unterstützung zu bekommen?
Vielen Dank vorab!
Krankenversicherung bei Duldung
Notfall?
Notfall?
Es läuft noch ein Verfahren zwecks Anerkennung des Flüchtlingsstatus, deshalb die Duldung.
Wollte aber auch nicht so sehr ins Detail gehen.
Weiß jemand, ob sie irgendwelche Möglichkeiten hat, Unterstützung zu bekommen? Sie bräuchte nur eine Krankenversicherung, keine sonstigen Leistungen.
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In Deutschland geht "keine Krankenversicherung" nicht mehr. Von was lebt die denn bitte ? Sie ist dort versichert wo Sie zuletzt versichert war, die Kosten laufen weiter, dann eben als freiwilliges Mitglied.
quote:
Sie hat nie Sozialleistungen beantragt,
Und von was lebt ein arbeitsloser Exstudent ohne Wohnung. Bettelnd auf Platte ?
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
Möglicherweise ergibt sich die Lösung aus § 264 SGB V
i.V. mit dem Asylbewerberleistungsgesetz
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""
quote:
Und von was lebt ein arbeitsloser Exstudent ohne Wohnung. Bettelnd auf Platte ?
Was soll denn diese Bemerkung? Ihr wird geholfen, aber mehr als Unterkunft und Essen hat sie nicht... Ja, sowas geht!
@meri: Vielen Dank für den Link!
Mir geht die Behauptung nur immer auf den Geist das man ohne Einkommen und ohne den Sozialstaat auskommt.
quote:
mehr als Unterkunft und Essen
Mehr hat ein HarzIV auch nicht, oder die Friseuse an der Ecke.
Hat ja immerhin zum studieren gereicht und das zahlt ja auch der Staat oder. Und wenn nen Unfall passiert zahlt auch der Staat die Kosten.
Also nicht schreiben: Sie hat nie Sozialleistungen beantragt, wenns dann doch nicht stimmt.
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
Dann sollte Frau X dankbar für die Hilfe, für die Möglichket zu studieren und für alle anderen Leistungen sein und das Land freiwillig verlassen.
Oder sich durch Heirat einen neuen Status beschaffen.
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
quote:
Dann sollte Frau X dankbar für die Hilfe, für die Möglichket zu studieren und für alle anderen Leistungen sein und das Land freiwillig verlassen.
Oder sich durch Heirat einen neuen Status beschaffen.
Musst du deine Ausdünstungen hier publik machen? Danke!
quote:
Wohl kaum, eine Duldung gibt es dann, wenn das Asylverfahren rechtskräftig abgelehnt wurde
Ich kann nur sagen, dass es sich in diesem Fall definitiv so verhält.
--
Könntet ihr bitte nur Antworten auf meine Frage schreiben?
-- Editiert am 27.01.2010 22:36
Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wird sie krankenversichert. Sie muss sich beim zuständigen Sozialamt (?) einen Schein holen!
Damit kann sie zum Arzt gehen. Bekommt aber nur die nötige medizinische Grundversorgung
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