Kriegsdienstverweigerung in Griechenland durch Migration nach Deutschland

24. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Kaliumdichromat
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kriegsdienstverweigerung in Griechenland durch Migration nach Deutschland

Ich bin griechischer Bürger und lebe zurzeit in Griechenland. Ich habe vor, nachdem ich das griechische Abitur abgelegt habe, nach Deutschland zu kehren, um an einer Uni zu studieren.
In Griechenland gibt es jedoch noch Wehrpflicht, die höchst 8 Jahre fürs Studieren verschoben werden kann. Das scheint mir Zeit genug, um die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen zu können.
Ich weiß schon, dass falls ich zu Totalkriegsdienstverweigerer erklärt werde, kann ich danach entweder überhaupt nicht, oder für kurze Zeit das Land besuchen. Das ist mir allerdings egal.

Die zwei fragen, die ich hätte, lauten wie folgt:
Erstens, kann die Beantragung wegen meiner unerfüllten Wehrpflicht abgelehnt werden?
Zweitens, kann ich im Falle, dass der Antrag genehmigt wird, nachdem die Verschiebungszeit abgelaufen ist, und ich TDVer erklärt bin, in Deutschland legal als rechtmäßiger deutscher Bürger bleiben?

Ich würde auf jeden Fall und um jeden Preis Fahnenflucht begehen, statt neun Monate meines Lebens an der Armee zu verschwenden. Das könnte höchstwahrscheinlich auch meinen Aufstieg auf den Arbeitsmarkt verhindern. Letztendlich möchte ich keineswegs rumliegen und schmarotzen.

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen. Vielen Dank im Voraus!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Kaliumdichromat):
...kann die Beantragung wegen meiner unerfüllten Wehrpflicht abgelehnt werden?

Mit diesen Risiko wirst Du wohl leben müssen.
Immerhin ist Griechenland, so wie Deutschland in der EU und beide sind NATO-Staaten. Da wirst Du wohl damit rechnen müssen nachhause zurückgebracht zu werden, wenn Griechenland einen Haftbefehl erwirkt.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Kaliumdichromat):
Das scheint mir Zeit genug, um die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen zu können.
Ich gebe folgende Empfehlung:
Zuerst das Abitur in Griechenland machen. Einen Studienplatz in GR suchen und belegen. Danach oder parallel deutsche Sprachkenntnisse mit entspr. Nachweisen erreichen. An einer dt. HS/Uni bewerben. Für ein Studium an einer Hochschule/Universität wird derzeit Level C1-3/DSH 1-3 verlangt. Je nach Studienrichtung und Voraussetzungen, die die HS/Uni selbst verlangt, sehr unterschiedlich.
Zitat (von Kaliumdichromat):
kann die Beantragung wegen meiner unerfüllten Wehrpflicht abgelehnt werden?
Niemand weiß, was in ca. 8 Jahren ist. Weder zur Wehrpflicht in Griechenland noch in der EU noch mit/nach dem Studium in Deutschland.
Zitat (von Kaliumdichromat):
kann ich im Falle, dass der Antrag genehmigt wird, nachdem die Verschiebungszeit abgelaufen ist, und ich TDVer erklärt bin, in Deutschland legal als rechtmäßiger deutscher Bürger bleiben?
Ja. Ein deutscher Bürger wird wohl auch in 8-10 Jharen nicht zum Wehrdienst in Griechenland eingezogen.
Zitat (von Kaliumdichromat):
Das könnte höchstwahrscheinlich auch meinen Aufstieg auf den Arbeitsmarkt verhindern.
Bitte doch eins nach dem anderen planen.

Zunächst:
Ich wünsche viel Glück für ein exzellentes Abitur, für einen jeweils erforderlichen Sprachkenntnis-Nachweis, für einen Studienplatz an der gewünschten Hochschule bzw. Universität, für eine bezahlbare Unterkunft in dieser Stadt, für einen exzellenten Studienabschluss und für einen sehr guten Einstieg in den Arbeitsmarkt.
DANN um die Einbürgerung bemühen (falls dann immer noch die dt. Staatsbürgerschaft gewünscht wird) ;)

zum Nachlesen:
https://studieren.de/auslaendische-studierende.0.html

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kaliumdichromat
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Danach oder parallel deutsche Sprachkenntnisse mit entspr. Nachweisen erreichen.

Ich werde vor dem Schulabschluss das erforderliche Niveau erreicht und auch die entsprechende Prüfung abgelegt haben.

Zitat (von Anami):
Bitte doch eins nach dem anderen planen.

Naja, leider versuche ich ständig, alles gleichzeitig vollkommen vorzuplanen.


Alles in allem glaube ich dennoch, dass Sie recht haben. Obgleich ich mir noch kaum sicher bin, ob ich in Griechenland überhaupt studieren will, sollte ich langsamere Schritte machen und die weiterfolgenden Probleme auf einer zeitlich sinnvolleren Reihenfolge bewältigen, statt Vorhersagen auf losem Sand zu bauen.

An dieser Stelle möchte ich mich für die schnelle Antwort, die extrem behilflichen Ratschläge und vor allem die vielen Wünsche herzlich bedanken.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Kaliumdichromat):
Obgleich ich mir noch kaum sicher bin, ob ich in Griechenland überhaupt studieren will,
Es könnte doch durchaus sein, dass du nur *als Student eingeschrieben* sein musst in Griechenland, um der Wehrpflicht zu entgehen. In diesem Status, sofern das in GR geht, könntest du dich um einen Studienplatz in D bemühen, ohne ständig dieses Wehrpflichtthema im Nacken zu haben.

Wenn du die dt. Sprachkenntnisse hast und dazu den Nachweis/Zertifikat, bitte beachte, dass diese Nachweise nicht unbegrenzt gültig sind.
Manche Unis akzeptieren nur Nachweise, die nicht älter als 6 Monate sind.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Zweitens, kann ich im Falle, dass der Antrag genehmigt wird, nachdem die Verschiebungszeit abgelaufen ist, und ich TDVer erklärt bin, in Deutschland legal als rechtmäßiger deutscher Bürger bleiben? Als Doppelstaatsbürger, der in D lebt, haben Sie das Recht, unbefristet vom griechischen Wehrdienst zurückgestellt zu werden - allerdings nur, solange Sie in D erwerbstätig sind: https://griechenland.diplo.de/blob/1336752/1fea00645215ac0f8c07ca1810688859/downloaddatei-wehrpflicht-data.pdf

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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