Kündigung nach Einbürgerungszusicherung. Was machen? Konsequenzen?

19. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Boracay
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung nach Einbürgerungszusicherung. Was machen? Konsequenzen?

Liebe Forumsmitglieder,

ich wohne seit 5,5 Jahren in Deutschland bei meinem deutschen Mann. Ich habe jetzt einen Termin für die Übergabe der Einbürgerungszusicherung erhalten (nächste Woche). Ich arbeite jetzt seit 5 Monaten bei meinem neuen Arbeitgeber und ich wurde gebeten, meine letzten Lohnbescheid zum Termin bei der Ausländerbehörde mitzunehmen.

Leider sieht es so aus, als wenn mich mein Arbeitgeber noch vor Ablauf der 6 Monate entlassen wird (ich wurde hier sehr von einem Vorgesetzten gemobbt und schlecht behandelt, erniedrigt etc.). Heute habe ich zu meiner Überraschung von der Direktorin eine Abmahnung erhalten, wegen angeblichen Fehlverhaltens (Streit mit einer Azubi, den angeblich ein Gast an der Rezeption gemeldet hat), was aber nur eine Retourkutsche ist, da mein Mann wegen des Mobbings eine E-Mail geschrieben hat und an die Direktorin der Firma gesendet hat. Oder man will dadurch vielleicht auch eine Möglichkeit haben, mich irgendwann mit einer zweiten Abmahnung schnell fristlos kündigen zu können.

Ich habe mich nun wiederholt krankschreiben lassen, da ich den Druck nicht mehr aushalten kann, der auf mich in der Firma ausgeübt wird. Zum einen muss ich für zwei arbeiten und zum anderen wird ständig psychisch auf mich draufgehauen. Außerdem, und deshalb auch meine erneute Krankschreibung, habe ich Angst, dass mein Arbeitgeber irgendwas erfindet, um mir eine zweite Abmahnung samt fristloser Kündigung mit anschließender ALG-Sperre gibt. Wenn ich nicht da bin, geht das ja nicht.

Ich bin mir sicher, dass ich die nächsten Tage eine normale Kündigung erhalte, da ich ab dem 15.12. Kündigungsschutz hätte und ich mich weiterhin krank schreiben lassen werde, da ich es einfach dort nicht mehr aushalte.

Ich hätte selber viel früher gekündigt, wenn nicht mein Einbürgerungsverfahren laufen würde. Nun habe ich aber Angst, dass man die Einbürgerungszusicherung wieder cancelt, wenn ich dem Amt von der Kündigung erzähle, sobald diese vorliegt.

Mein Mann verdient derzeit leider nicht genug allein für uns beide zusammen. Mit ALG 1 würde es auch knapp werden. Aber mein Mann hat ausreichend Geld auf dem Konto, wodurch der Lebensunterhalt eigentlich für mehrerer Jahre gesichert ist, aber das Amt will ja trotzdem immer Lohnbescheide sehen.

Habt ihr einen Rat, was wir machen können?
Muss ich dem Amt direkt nach Erhalt der Kündigung davon erzählen oder erst am ersten Tag der Arbeitslosigkeit bzw. bei einem neuen Job,? Wie seht ihr das Risiko, dass man die Einbürgerung cancelt? Muss ich erst wieder einen neuen Job finden und wieder die Probezeit rumkriegen?
LG


-- Editiert von Boracay am 19.11.2019 00:22

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von Boracay):
Ich habe jetzt einen Termin für die Übergabe der Einbürgerungszusicherung erhalten (nächste Woche).
Da solltest du auch hingehen.
Zitat (von Boracay):
Habt ihr einen Rat, was wir machen können?
Ja. Den Termin wahrnehmen. Zuhören. Papiere entgegennehmen.
Dann die Aufgabe der alten Staatsbürgerschaft beim entspr. Konsulat der Herkunftslandes beantragen.
Zitat (von Boracay):
aber das Amt will ja trotzdem immer Lohnbescheide sehen.
Immer? Jetzt gehts um den vom letzten Monat. Bitte leg den Lohnbescheid vom Monat Oktober zum Termin vor. Mach bitte das, was verlangt wird. Aber nicht mehr als das.
Du bist in einem Beschäftigtenverhältnis. Du erhältst regelmäßig Lohn.


Tipp an den dt. Ehemann:
Die Absätze 2 bis 5 einfach vergessen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Boracay
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen vielen Dank für die Antwort und deine Hilfe, Anami!!!

So werden wir es machen. Sollte uns bei dem Termin zur Übergabe der Einbürgerungszusicherung nicht noch einmal gesagt werden, dass wir bei einer Kündigung sofort Bescheid geben müssen, dann belassen wir es dabei. Ich habe nur Angst, dass man dann bei der endgültigen Aushändigung der Einbürgerungsurkunde unterschreiben muss, dass sich bis zum diesem Tag nichts an den Voraussetzungen (Ehe, keine Kündigung etc.) geändert hat. Ich hatte so etwas hier und da mal gelesen.

LG

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#3
 Von 
Boracay
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Übrigens werden wir direkt nach dem Termin zum Konsular fahren, um meine Staatsbürgerschaft abzugeben. Ca. 1 Woche später soll ich dann die Bestätigung haben, die ich dann wieder zum Ausländeramt bringe. Das wäre dann wohl in der ersten Dezemberwoche. Weißt du oder weiß jemand, wie lange es von dem Tag an dann noch etwa dauert, bis ich die endgültige Einbürgerungsurkunde erhalte?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von Boracay):
bis ich die endgültige Einbürgerungsurkunde erhalte?
Nein, das weiß ich nicht.
Ich weiß nur, dass das gesamte Einbürgerungsverfahren in Deutschlands Kommunen sehr verschieden lang dauert.
In Großstädten dauerts viel länger als in kleinen Kommunen (mit wenig Antragstellern).
Liegt weniger an den Einbürgerungswilligen---als vielmehr am dünn gesäten Personal in den Behörden.

Die LK/Kommunen veranstalten aber zur Übergabe der Urkunden und *Deutschwerdung* meist alle eine feierliche Stunde für eine ganze Gruppe. Sie werden deshalb wieder auf einen Termin verweisen, wo der Bürgermeister und die Entscheider solcher Sachen dazu einladen.

Viel Glück!

Schon nach 1 Woche würdest du die Bestätigung der Aufgabe vom Konsulat haben? Das wäre mE echt blitzschnell.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Boracay
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank, Anami.
Und wirklich, es dauert bei der Botschaft meines Geburtslandes wirklich nur 1 Woche bis man das Formular im Briefkasten hat, wenn man selbst hinfährt und die Ausbürgerung vor Ort beantragt. Das war zumindest immer so bei meinen Landsleuten.
LG

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
memo14
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Mach bitte das, was verlangt wird. Aber nicht mehr als das.

Dieser Rat kann dich in große Schwierigkeiten bringen.

Die Einbürgerungszusicherung wird ganz automatisch - also ohne Entscheidung der Behörde - ungültig, wenn sich wesentliche Dinge ändern. Du bist verpflichtet, solche Änderungen umgehend mitzuteilen.

Wer wesentliche Änderungen nicht mitteilt, macht sich nicht nur strafbar (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren). Unter Umständen kann eine solche Einbürgerung sogar noch Jahre später rückgängig gemacht werden.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Boracay):
Muss ich dem Amt direkt nach Erhalt der Kündigung davon erzählen oder erst am ersten Tag der Arbeitslosigkeit bzw. bei einem neuen Job,?

Selbstverständlich müssen Sie alle Veränderungen in Ihrer persönlichen Lebensverhältnisse der Einbürgerungsbehörde melden.
Zitat:
Wie seht ihr das Risiko, dass man die Einbürgerung cancelt? Muss ich erst wieder einen neuen Job finden und wieder die Probezeit rumkriegen?

Man wird die Einbürgerung sicherlich solange "auf Eis" legen, bis Sie sich wieder in einem stabilen Arbeitsverhältnis befinden und der familiäre Lebensunterhalt sichergestellt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von memo14):
Du bist verpflichtet, solche Änderungen umgehend mitzuteilen.
Selbstverständlich. Wie du oben lesen kannst--- gibt es keine Veränderungen, die mitzuteilen wären. Oder welche gibt es?
Es gibt Überlegungen/Ahnungen/Befürchtungen.
Die Behörde verlangt die Vorlage der Lohnabrechnung Oktober---- dem ist nachzukommen.

Wenn nun jeder seine Ahnungen der jeweiligen Behörde immer mitteilen würde---was hätten wir dann? :augenroll:



-- Editiert von Anami am 29.11.2019 10:19

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Boracay
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe jetzt von Freundinnen gehört, dass das bei der Einbürgerung vorgelegte zu unterzeichnende Formular erfragt, ob sich die persönliche Lebenssituation (Einkommen?) und der Status (verheiratet) zum Tag der Unterschrift geändert hat. Solange ich im Monat der Einbürgerung am Monatsende noch das übliche Gehalt bekomme, gehe ich eigentlich davon aus, dass ich das Formular gewissenhaft unterschreiben kann. Oder nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Ich kenne dieses Formular nicht. Aber ich gehe auch davon aus.

Wenn ich noch beschäftigt bin--- also keine Kündigung erhalten habe--- dann trifft doch wohl die Angabe mit der Beschäftigung noch zu. Oder nicht?

Nochmal: Es sind Änderungen mitzuteilen--- aber keine bösen Ahnungen oder schlimme Träume.
Also Fakten, die man auch nachweisen/belegen kann.

Gibt es keine schriftliche Kündigung---gibt es keinen neuen Fakt.
Gibt es keine Erklärung der Trennung--- gibt es keinen neuen Fakt.

0x Hilfreiche Antwort

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