Ich bin nach 20 Jahren im Ausland seit kurzen in Deutschland. Seit ueber 3 Jahren bin ich mit meiner Chinesen Frau verheiratet. Bin die letzten 5 Jahre in China gewesen. Hatte in hk eine eigene Firma und bin gerade dabei eine in Deutschland zu starten.. Für das visa will die Ausländerbehörde einen Lohnnachweis oder Steuerabrechnung als Selbstständigen haben... Da ich aber seit 20 Jahren nicht in Deutschland bin gewesen bin und auch keinen Arbeitgeber habe wird das nicht gehen... Ich kann Einkommen via Ausland bankacount nachweisen und seit 3 Monaten auf mein deutsches Konto. Was anders aber nicht.. Gibt es damit dann Probleme für das visa.?
Langzeit visa
Notfall?
Notfall?
So wie ich es verstehe, wollen Sie sich zusammen mit Ihrer chinesischen Frau in Deutschland gemeinsam niederlassen?
Wenn Sie deutscher Staatsbürger sind ist es dafür nicht erforderlich, ein Einkommen nachzuweisen. Das Visum zur Familienzusammenführung wird Ihrer Frau kostenlos erteilt und auch die Lebensunterhalt muss nicht eigenständig gesichert werden. Sie könnten auch für sich und Ihre Frau Hartz4 beantragen.
Stattdessen könnte aber andere Schwierigkeiten auftreten, wenn z.B. Ihre Frau die deutschen Sprachkenntnisse nicht belegen kann, die ein Voraussetzung für den Erhalt des Visums sind.
Ja ich will mich mit meiner Frau in Deutschland niederlassen.
1. Dan verstehe ich aber das Schreiben von der Auslaenderbehoerde nicht.
Darin fordern Sie von mir genau für die Erteilung eines nationalen Visums:
- Einkommensnachweis
- Lohnsteuerbescheinigung des letzten Jahres
- Arbeitsvertrag (Oder jahresabschluss .. Gewinnermittlung....)
- Einkommensnachweis
- Krankenversicherungsnachweis (genauer betrag des gezahlten Beitrages)
2. Deutsche Sprache ist kein Problem meine Frau hat schon A1 A2 und ist dabei B Level zu machen.
Wurde auch noch einmal im Konsulat mit ein Test überprüft.
Ehe ist vor 3 Jahren nach den Forderungen des Deutschen Konsulat geschlossen und anerkannt worden.
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Wenn die Ausländerbehörde Sie auffordert, diese Nachweise mitzubringen, bedeutet das nicht, dass Ihre Ehefrau ohne das keine Aufenthaltserlaubnis bekommt.
Den Einkommensnachweis will die ABH, weil es Einfluss darauf haben kann, für welchen Zeitraum die Aufenthaltserlaubnis erteilt wird - also ob sie direkt eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre bekommt oder für einen kürzeren Zeitraum. Er dient der ABH wohl auch dazu, zu sehen, ob der Antragsteller in geordneten Verhältnissen lebt. Dass die Voraussetzungen bei einem Paar, das länger im Ausland gelebt hat, besondere sind, weiß auch die ABH.
Nehmen Sie einfach alles mit, was Sie aus den letzten Jahren in China haben (kann eh wohl keiner lesen), meinetwegen auch den Nachweis über Bankkonten. Aber wie gesagt, die Ehefrau eines Deutschen, die mit ihrem Mann in Deutschland leben will, hat immer den Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis.
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