Hallo, liebe Forumnutzer,
mein Mitbewohner wurde im September 2014 eingebürgert und kommt usprünglich aus Indien. Seine Eltern (beide Mitte/Ende-Sechszig) leben weiterhin in Indien und jedes Mal als sie ihn besuchen möchten, müssen sie ein Visum bei der Botschaft in Indien beantragen, das nur für die Dauer des angegebenen Aufenthalts häufig gilt.
Gibt es die Möglichkeit ein Langzeitvisum (z.B. Gültigkeit 5 oder 10 Jahre) zu beantragen, womit seine Eltern mehrmals bis zu einem maximalen Aufenthalt jeweils von 3 Monaten einreisen können? Falls ja, welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein und wie geht man hier vor?
Über Eure Rückmeldung würde ich mich freuen.
Vielen Dank.
Freundliche Grüße,
Ani
Langzeitvisum für Eltern eines nicht-minderjährigen Deutschen Staatsbürger
27. Januar 2019
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Frage vom 27. Januar 2019 | 15:29
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
Langzeitvisum für Eltern eines nicht-minderjährigen Deutschen Staatsbürger
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#1
Antwort vom 27. Januar 2019 | 20:27
Von
Status: Senior-Partner (6277 Beiträge, 1501x hilfreich)
"Die Entscheidung, für welchen Zeitraum und für wie viele Tage ein Visum ausgestellt wird, trifft die zuständige Auslandsvertretung anhand der eingereichten Unterlagen. Falls erforderlich, besteht die Möglichkeit, Visa auszustellen, die innerhalb des Gültigkeitszeitraums zur mehrmaligen Einreise in den Schengen-Raum berechtigen.
Sogenannte Jahres- oder Mehrjahresvisa mit ein- bzw. mehrjähriger Gültigkeit können insbesondere Personen erteilt werden, die aus beruflichen oder privaten Gründen häufig reisen müssen und ihre Zuverlässigkeit unter anderem durch legale Nutzung vorheriger Visa nachgewiesen haben."
auswaertiges-amt.de
#2
Antwort vom 27. Januar 2019 | 22:21
Von
Status: Lehrling (1017 Beiträge, 466x hilfreich)
ZitatSogenannte Jahres- oder Mehrjahresvisa mit ein- bzw. mehrjähriger Gültigkeit können insbesondere Personen erteilt werden, die aus beruflichen oder privaten Gründen häufig reisen müssen und ihre Zuverlässigkeit unter anderem durch legale Nutzung vorheriger Visa nachgewiesen haben." :
Aber auch diese "unechten Jahresvisa" gelten immer nur für maximal 90 Tage innerhalb eines halben Jahres. Für längerfristige Aufenthalte ist eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich und da sehe ich in dieser Konstellation kaum Chancen.
-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 27.01.2019 22:23
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