Lebensunterhalt: Ausländische Ehefrau mit Kindern

28. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Troman
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Lebensunterhalt: Ausländische Ehefrau mit Kindern

Hallo, ich besitze deutsche Staatsbürgerschaft und möchte eine Ausländerin heiraten. Sie hat 2 minderjährige Kinder. Wie viel muss ich minimal verdienen und wie groß muss meine Wohnung sein?

Hat meine zukünftige Ehefrau theoretisch Anspruch auf ALG II? Wenn ja, kann sie mit ALG II den Lebensunterhalt von Kindern sichern?

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6 Antworten
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#3
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

quote:
Hat meine zukünftige Ehefrau theoretisch Anspruch auf ALG II? Wenn ja, kann sie mit ALG II den Lebensunterhalt von Kindern sichern?


Wie Saxonicus bereits geschrieben hat, spielt die Sicherung des Lebensunterhalts keine Rolle, wenn sie alleine zu ihrem deutschen Ehemann zieht. So hat sie u.U. auch Anspruch auf Sozialleistungen (in den ersten 3 Monaten Sozialhilfe, danach ALG II). Die erhält sie aber nur bei Bedürftigkeit, also wenn weder du für deine Ehefrau sorgen kannst, noch sie selber für ihren Unterhalt sorgen kann. Wer für den eigenen Unterhalt nicht sorgen kann, kann natürlich nicht den Unterhalt für andere leisten.

Wenn sie mit 2 Kindern zu dir ziehen will, muss der komplette Familienunterhalt für 4 Personen nachhaltig gesichert sein. Wenn du nicht in der Lage sein solltest, für diese nunmehr 4-köpfige Familie zu sorgen, gibt es eine Möglichkeit: sie zieht zu dir, sucht sich eine Arbeit und wenn ihr beide zusammen den Unterhalt für 4 Personen langfristig sichern könnt, kann sie die Kinder nachholen (alleiniges Sorgerecht für die Kinder vorausgesetzt).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Troman
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich danke Euch für Eure Antworten. Ich habe jetzt versucht das Mindesteinkommen auszurechnen (http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html), ich komme allerdings nicht ganz klar damit. Ich war bis vor kurzem ein Studen und hatte noch nie einen Job. Kann mit jemand ein wenig helfen?

Wenn ich es richtig verstanden habe, muss meine Wohnung mindestens 4 * 12m² = 48m² haben.

Ich habe so gerechnet:

Bild 1
Bild 2

Habe ich es so ungefähr richtig gemacht?

Ich bin mir unsicher was ich im Feld "Abzüge Antragsteller" angeben muss.

Mit dieser Rechnung komme ich auf 1700 EUR. Das ist höchstwahrscheinlich zu viel für mich, solche Arbeit werde ich z.Z. nicht finden können.

Kann vielleicht meine zukünftige Ehefrau für die Sicherung des Lebensunterhaltes auf ALG II zurückgreifen?

-- Editiert Troman am 28.09.2011 11:53

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Kann vielleicht meine zukünftige Ehefrau für die Sicherung des Lebensunterhaltes auf ALG II zurückgreifen?


Ist denn überhaupt geklärt, ob sie als Ehefrau hier einreisen und bleiben kann?



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

quote:
Ich bin mir unsicher was ich im Feld "Abzüge Antragsteller" angeben muss.


Bei "Erwerbseinkommen Antragsteller (brutto)" sollte man keinen fiktiven Wert eintragen, den man erreichen will. Hier wird der Bruttoverdienst eingetragen, den man aktuell erzielt. Da du geschrieben hast, dass du noch nie einen Job hattest, kannst du dort auch keinen Verdienst eintragen. Ohne Bruttoeinkommen hast du natürlich auch keine "Abzüge Antragsteller" (das wäre alles das, was vom Bruttogehalt abgezogen wird: Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Steuern, ... - die Höhe der Sozialabgaben kann man der Verdienstbescheinigung entnehmen; die Steuern dem letzten Steuerbescheid).

Es ist zudem völlig unmöglich, bei einem Bruttoeinkommen von 1700 Euro nur Abzüge in Höhe von 200 Euro zu haben, also damit ein Nettoeinkommen von 1500 Euro zu erhalten. Bei einem Bruttoverdienst von 1700 Euro muss man grob überschlagen mit Abzügen für die Sozialversicherung in Höhe von mindestens 570 Euro rechnen. Brutto 1700 Euro heißt also netto ca. 1130 Euro, was auf jeden Fall nicht für eine 4-köpfige Familie reicht.

Gib beim Rechner einfach die 4 Personen an und das Einkommen und die Abzüge, die du derzeit hast (falls du irgendwo etwas verdienst). Das Ergebnis zeigt dir dann, wieviel du (zusätzlich) netto verdienen musst, damit der Unterhalt gesichert ist. Noch einfacher ist es, wenn du einfach kein Einkommen (und keine Abzüge) angibst. Der Rechner gibt dann aus, wie hoch dein Nettoeinkommen sein muss, um den notwendigen Unterhalt zu sichern. Hier musst du aber unbedingt netto von brutto unterscheiden.

quote:
Kann vielleicht meine zukünftige Ehefrau für die Sicherung des Lebensunterhaltes auf ALG II zurückgreifen?


Das sollte doch inzwischen klar sein (siehe Antwort 1 und 3): wenn sie alleine als Ehefrau zu dir zieht, hat sie bei Bedürftigkeit Anspruch auf Unterstützung. Wenn die Kinder auch nach Deutschland kommen sollen, muss der komplette Unterhalt für alle 4 Personen aus eigenem Einkommen gesichert sein. Du bist ja zuallererst deiner Ehefrau zum Unterhalt verpflichtet. Wenn du irgendwie zahlungsfähig bist, musst du ihr Unterhalt gewähren. Wenn dann noch Geld über ist, kannst du dich freiwillig verpflichten, die Kinder deiner Frau zu ernähren. Da du gerade dein Studium beendet hast (hoffentlich mit Abschluss), solltest du vielleicht auch einfach warten, bis du dich beruflich etabliert hast, bevor du auf einen Schlag eine 4-köpfige Familie gründen willst.

-- Editiert Felicite am 28.09.2011 13:38

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