Wenn jemand in Deutschland den Status "unmittelbar ausreisepflichtig" hat, welche Leistungen erhält er dann noch (Grundsicherung, medizinische Versorgung, Beschulung?)
Leistungen für "unmittelbar Ausreisepflichtige"
22. Juli 2015
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Frage vom 22. Juli 2015 | 23:21
Von
Status: Schüler (165 Beiträge, 85x hilfreich)
Leistungen für "unmittelbar Ausreisepflichtige"
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 23. Juli 2015 | 01:16
Von
Status: Unbeschreiblich (32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
§ 1(5) AsylblG, möglicherweise eingeschränkt durch § 1a AsyblLG.
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#3
Antwort vom 23. Juli 2015 | 01:21
Von
Status: Praktikant (674 Beiträge, 454x hilfreich)
Ich schließe hier mal vorsichtshalber - daß der TE nicht aus reiner Neugier fragt, ist nach früheren Beiträgen von ihm eindeutig zu vermuten: http://www.123recht.net/Schlaeger-auf-freien-Fu%C3%9F-gesetzt-warum-__f443232.html
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