Hallo ans Forum,
ich habe ein paar Fragen zum Asylrecht. Der Mann meiner Freundin, welcher zur Zeit der Aufenthalt in Deutschland gestattet ist, möchte nun auch zusammen mit den gemeinsamen Kindern Asyl in Deutschland beantragen.
Angedacht ist, dass er zusammen mit den Kindern nach Deutschland einreist und dann sofort nach der Einreise Asyl beantragt.
Würde man ihn und die Kinder zunächst in ein Asylbewerberin einquartieren und den Antrag erst einmal prüfen oder würde man sie ein paar Tage nach der Einreise sofort wieder ausweisen?
Danke für Rat!
Mann und Kinder aus der Ukraine wollen auch Asyl in Deutschland beantragen
Notfall?
Notfall?
Es dürfte schwierig werden, eine politische Verfolgung in der Ukraine glaubhaft zu machen.
https://de.sputniknews.com/panorama/20160119307215548-ukrainische-fluechtlinge-in-deutschland-keine-chance-auf-asyl/
Ukrainische Flüchtlinge haben in Deutschland kaum Chance auf Asyl.
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Abgesehen davon, die Freundin hat doch hier keinen gesicherten Status. Wie soll das jetzt also funktionieren, mir fehlt da einfach die Fantasie. Schlimmstenfalls kann es doch sein, dass die Frau zurückmuss, Mann und Kinder dann hier sind? Außerdem, wie wollen die denn einreisen? Über welches Land, BRD als Erstaufnahmeland eher unwahrscheinlich. Wie wärs mit dem legalen Weg, aus der Ukraine heraus einen Antrag auf Familiennzusammenführung stellen? Was man den Kids mit dem geplanten absolut unverantwortlichem Verhalten antut, daran wage ich gar nicht zu denken.
wirdwerden
Er kann vielleicht visumfrei einreisen, wenn er die biometrischen Reisepässe hat.ZitatAngedacht ist, dass er zusammen mit den Kindern nach Deutschland einreist :
Bitte lies diesen Link ganz genau und bis zu Ende.
https://kiew.diplo.de/ua-de/service/05-VisaEinreise/visafreiheit/1254326#content_0
Viel wichtiger ist die Antwort auf:
Aus welchem Grund ist der Frau der Aufenthalt gestattet? Und bis wann?Zitatzur Zeit der Aufenthalt in Deutschland gestattet ist, :
Ist das dieselbe Frau, der du schon seit längerer Zeit hilfst?
Edit: Ich lese gerade, der Mann will --auch--, d,h, die Frau hat für das Asylverfahren die Gestattung.
Wenn man ihn tatsächlich nach D einreisen lässt, kann er bei der zuständigen Landesstelle des BAMF Asyl beantragen.Zitatdann sofort nach der Einreise Asyl beantragt. :
Die Antragstellung ist erlaubt.
Da er nicht zum Zwecke der Familienzusammenführung einreisen kann, wird er und die Kinder im zuständigen Erstaufnahmezentrum / LAB / LAIV / Ankerzentrum des Bundeslandes untergebracht werden, in dem er den Antrag stellt. Dass seine Frau schon in D lebt, spielt beim Asylantrag keine Rolle. Asyl bedeutet nicht aus familiären Gründen.ZitatWürde man ihn und die Kinder zunächst in ein Asylbewerberheim einquartieren und den Antrag erst einmal prüfen? :
Das ist noch KEINE kommunale Asylbewerber-Unterkunft.
Dorthin käme er mit den Kindern erst, wenn vom BAMF festgestellt würde, dass er einen Status bekommen könnte. Dann würde er vom LA/Ankerzentrum in eine Kommune des Bundeslandes *verteilt*. Nach dem dortigen Verteilungsschlüssel. Dass seine Frau in X lebt, würde nicht berücksichtigt.
Man stelle sich Bayern vor, die Frau lebt in Aschaffenburg. Der Mann und die Kinder würden nach Deggendorf *verteilt*... alles schon passiert.
Mir ist auch bekannt, dass Ukrianer minimale Aussichten auf Anerkennung als Flüchtling haben, nicht einmal, wenn sie aus der Ost-Ukraine oder gar direkt aus Lugansk oder Donezk kommen.
Ich kenne etliche Personen in den Erstaufnahmezentren. Aus aller Welt. Mit und ohne Familie. Schon sehr lange.
Andere (schon!) in den kommunalen Asylbewerberheimen kenne ich auch. Auch die warten schon sehr lange. Mit mehreren Anläufen, auch aus der Ost-Ukraine. Durchaus schon seit 3 Jahren.
Ich kann nur dringend davon abraten, auf solchem Wege eine Familienzusammenführung in Deutschland zu versuchen.
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Wie soll das denn gehen?ZitatWie wärs mit dem legalen Weg, aus der Ukraine heraus einen Antrag auf Familiennzusammenführung stellen? :
Du hast doch selbst erkannt, dass die Frau gar keinen gesicherten Status hier hat. Und wenn sie ihn dann hätte, müssten erst noch andere Voraussetzungen erfüllt werden.
Erst dann wäre eine FZF/Familiennachzug möglich.
-- Editiert von Anami am 25.05.2019 13:09
Ich wollte auf die Aussichtslosigkeit hinweisen. Darauf, dass man mit Rumtrixen nicht weiter kommt. Wenn das Erwachsene machen, okay, das ist deren Risiko und Verantwortung. Aber Kindern so etwas anzutun .....
wirdwerden
Dann braucht man doch keine legale FZF vorschlagen. Das klingt wie *Hoffnung*, aber nicht wie *aussichtslos*.ZitatIch wollte auf die Aussichtslosigkeit hinweisen. :
Das höchste, was die Frau mE erhalten kann, ist der subsidiäre Schutz. Den sehe ich allerdings auch nicht. Wir kennen aber ihre Gründe für ihren Asylantrag nicht.
Mit subs. Schutz nach § 25(2) AufenthG ist höchstens ein Härtefall-Antrag für den Familiennachzug möglich. Schlecht nachweisbar dürfte dann ein Härtefall für alle 3 Personen sein.
Selbst, wenn: Da blinkt aber die 1000er Obergrenze pro Monat auf, die Herrn Seehofer auf dem Silbertablett serviert wurde bzw. die er sich ausbedungen hatte.
Es stehen zur Zeit ca. 40.000-45.000 Anträge in der Pipeline. Kleines 1x1 genügt,
Einreisen ist legal.
Asylantrag stellen ist legal.
Rumtrixen ist was anderes. Wollen wir doch es lieber *Versuche, nach Deutschland zu kommen und hier bleiben zu können* nennen?
Ein Härtefall in dieser Pipeline ist zB. ein 11jähriges Mädchen, deren Mutter und 14jähriger Bruder bereits in D leben, das Mädchen als ständige Dialyse-Patientin unter widrigen Umständen im Herkunftsland bei überforderten Oma und Opa und unsäglichen med. Bedingungen auf das Visum zur FZF wartet. Seit 10/2018.
Es ist kein Ende abzusehen.
Mal ganz salopp gefragt: Was würde denn diesen Kindern angetan?ZitatAber Kindern so etwas anzutun ..... :
War abzusehen. Erst noch der Mann mit Kindern, dann brauchen die Eltern und Oma und Opa auch noch Pflege, natürlich hier.... Und die Cousinen und Cousins stehen auch schon in den Startlöchern *seufz
Nachtrag: Tut mir leid, daß das so fremdenfeindlich rüberkommt - aber "die Bekannte" der TE wollte zuerst wegen einer Ausbildung ein Aufenthaltsrecht. Als das abschlägig beschieden wurde, wollte sie einen Deutschen heiraten, weil (ich zitiere) :
Zitat:Es hat sich aber dennoch eine Liebesbeziehung zu einem Deutschen entwickelt. Das hat auch sehr individuelle Gründe. Die Ehe ist nicht sehr gut und letztlich musste sie den Man heiraten, weil sie keine andere Wahl hatte. Sie wollte sich auch schon in der Ukraine trennen. Das ist aber alles sehr vertrackt. Mir geht es nur um die rechtliche Situation.
Am liebsten würde sie sich in Deutschland von dem ukrainischen Mann trennen, wenn das möglich ist. Denn sich in der Ukraine scheiden zu lassen, wäre zu gefährlich, weil der Mann eine Trennung unter keinen Umständen akzeptieren würde. Und eine Asylbewerberin mit Auftenhaltsgestattung kann ja ohnehin nicht in die Ukraine reisen um sich scheiden zu lassen.
Tja - und jetzt tadaa, stattdessen kommt dann eben halt kurzerhand am besten die ganze Sippe nach...und alle Szenarien wechseln innerhalb von Wochen. Irgendwie muß das doch klappen, daß man endlich hierbleiben kann!
Ich bin gespannt, was uns als nächstes aus dem Fabel-Land der armen, verfolgten Ukrainerin samt behilflicher Freundin, deutschem Heiratskandidaten, mittlerweile-wieder-okay-Ehemann und deren weiteren Anhang erwarten.
Und die Geschlechtsumwandlung wäre auch noch erklärungsbedürftig.
wirdwerden
Liebe Leute,
wir haben bemerkt, dass die TE anderen Personen helfen will.
Auch haben wir bemerkt, dass Nachfragen von hier fast nie beantwortet werden. Dazu ist niemand verpflichtet, bringt aber auch weniger klare Antworten.
Dass es dieselbe UkrainerIN ist wie in den anderen Postings, können wir nur ahnen.
Warum in einem Internetforum zu Asylfragen/ausländerrechtlichen Fragen noch zu *Geschlechtsumwandlung* nachgekarrt wird, ist geschmacklos und und unverständlich.
Eine UkrainerIN mit A-Gestattung während ihres Asylverfahrens will EheMANN und Kinder aus der Ukraine nach Deutschland nachholen.
Ja, die Versuche wie hier die Asylantragstellung sind legal, aber oft aussichtslos. Antragstellung ist erst möglich, wenn man IN Deutschland ist. Nicht jeden aus jedem Land lässt man überhaupt erstmal nach Deutschland einreisen (auch nicht visumfrei).ZitatIrgendwie muß das doch klappen, daß man endlich hierbleiben kann! :
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