Marko

4. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Marko123123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Marko

Hallo kann mir jemand helfen .. ? Wahr zwei Jahre verheiratetet mit eine Deutsche Frau da nach haben wir uns getrennt jetzt droht mir ausländeramt mit Abschiebung!!

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Marko123123):
Hallo kann mir jemand helfen .. ?


Du könntest der angekündigten Abschiebung durch freiwilligen Wegzug zuvorkommen.

Man sollte halt akzeptieren, wenn man nicht erwünscht ist.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Marko123123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin ein guter Mensch ich arbeite und habe keine Probleme mit Polizei

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Das ändert aber nichts daran, daß Sie Ihr Aufenthaltsrecht als "Familienangehöriger einer dt. Staatsangehörigen" erhalten haben. Keine Ehe = kein Aufenthaltsrecht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.754 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen