Marokkaner Arbeitserlaubnis?

12. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
LittleSunshine
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Marokkaner Arbeitserlaubnis?

Hallo zusammen!
Ich habe mich versucht überall durchzulesen, aber leider komme ich auf keinen grünen Punkt. Hoffe hier kann mir jemand eine Antwort geben.
Und zwar geht es darum, dass ich einen guten Freund aus Marokko habe. Dieser würde gerne nach Deutschland kommen um hier zu arbeiten. Dieser besitzt für Italien einen Aufenthaltstitel. Er meinte er könne nach Deutschland kommen, aber dürfte dann nicht arbeiten. Aber er möchte hier arbeiten. Was muss er tun? Braucht er eine Arbeitserlaubnis oder noch etwas anderes? Sorry, aber in dem ganzen Behördenkram blicke ich nicht durch.
Vielen Dank schon mal.
Gruß LittleSunshine

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
beginner2012
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 76x hilfreich)

Er darf für 90 Tage zu Besuch sich in Deutschland (Schengen) aufhalten.

Wenn er einen schengenfährigen Aufenthaltstitel (in Italien: Permesso di soggiorno [dann Aufenthaltszweck] ) hat, kann er zu Besuchszwecken visumfrei einreisen und sich bis zu 90 Tagen aufhalten.

Mit dem italienischen Daueraufenthalt-EG (Permesso di soggiorno CE per soggiornanti di lungo periodo) kann er in Deutschland auch länger bleiben und hier eine AE beantragen. Allerdings muss die Arbeitserlabunis extra beantragt werden und es findet eine Vorrangprüfung statt.
Es ist also nicht so einfach.



-- Editiert beginner2012 am 12.10.2012 08:55

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Deutlicher gesagt: An der Vorrangprüfung wird es dann spätestens scheitern, wenn der Mann kein hochqualifizierter Spezialist ist. Selbst für Jobs, für die man Arabischkenntnisse benötigt, dürften genügend (eingebürgerte) Deutsche zur Verfügung stehen.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
LittleSunshine
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten.
Er selbst spricht arabisch, französisch, italienisch und lernt gerade deutsch.
Ich weiß, dass so etwas nicht leicht ist. Aber er möchte es probieren und es ihm ja selbst überlassen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Greg0r
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 244x hilfreich)

Solange er kein daueraufenthaltsrecht in Italien besitzt ist er Tourist in Deutschland und dann fährt er wieder zurück. Selbst mit Daueraufenthaltsrecht ist es schwer!
Da brauch er auch nichts probieren und noch so viele sprachen sprechen. Da macht er sich nur falsche Hoffnungen.

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"- es ist nur meine Meinung, kein Anspruch auf Richtigkeit-"

1x Hilfreiche Antwort

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