Meine Ausländische Partner Heiraten in Deutschland

30. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
eddicascalade
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Meine Ausländische Partner Heiraten in Deutschland

Hallo,

Ich habe eine Niederländische Staatsangehörigkeit, Wohnsitz in Deutschland.
Da ich innerhalb von einem Jahr nach die Vereinigten Staaten auswandern würde, möchte ich meine Chinesische Freundin hier in Deutschland heiraten, um dieses process in die VS zu vereinfachen.

Ist es möglich für mich als EU-burger (Keine Deutsche Staatsangehörigkeit) möglich meine Freundin auf eine kurzfristige Aufenthalt Genehmigung oder Schengen-visum hier in Deutschland zu heiraten?
Welche Möglichkeiten habe ich?

Ich würde mich auf einen Antwort extrem freuen.

-- Editiert von eddicascalade am 30.07.2019 21:32

-- Editiert von eddicascalade am 30.07.2019 21:34

-- Editiert von Moderator am 01.08.2019 12:02

-- Thema wurde verschoben am 01.08.2019 12:02

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32208 Beiträge, 5658x hilfreich)

:forum:
bitte unter Ausländerrecht fragen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32885 Beiträge, 17270x hilfreich)

Ist es möglich für mich als EU-burger (Keine Deutsche Staatsangehörigkeit) möglich meine Freundin auf eine kurzfristige Aufenthalt Genehmigung oder Schengen-visum hier in Deutschland zu heiraten? Grundsätzlich schon, aber nur mit dem richtigen Visum: https://www.familiennachzug-visum.de/visa/heiratsvisum

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Wenn Euer Standesamt in der relativ kurzen Zeit eines Besuchsaufenthalts alle Dokumente geprüft hat und die Eheschließung durchführen kann, ist das durchaus möglich. Allerdings wird die Ehefrau trotzdem keine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland bekommen, weil sie mit einem Besuchsvisum eingereist ist, mit dem man keinen Daueraufenthalt begründen kann.

Sie muss wieder nach China zurück, um von dort aus das Visumsverfahren zur Familienzusammenführung zu beantragen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Entschuldigung, ich muss mich berichtigen.
Da Du Niederländer bist unterliegt Deine Ehefrau nicht dem deutschen Aufenthaltsrecht.

Sie kann als Deine Ehefrau das von Dir abgeleitete Freizügigkeitsrecht in Anspruch nehmen und muss nicht das Visumsverfahren zur Familienzusammenführung in China durchlaufen.

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