Mit Duldung in Dänemark heiraten ?

31. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb462976-59
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mit Duldung in Dänemark heiraten ?

Hat jmd von euch eine Ahnung wie man als Kosovo Albaner in Dänemark mit einer Duldung heiraten kann ? Mein Verlobter besitzt einen kosovarischen Pass und unser Anwalt für Ausländerrecht hat uns gesagt, dass es 2-3 Standesämter in Dänemark gibt, die das machen. Weiß jmd welche ?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Als Inhaber einer Duldung darf er Deutschland nicht verlassen, bzw. nicht wieder nach Deutschland zurückkehren.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Um in Dänemark heiraten zu können benötigen ausländische Staatsangehörige: Geburtsurkunde, Aufenthaltsbescheinigung (Aufenthaltserlaubnis, Visum o.ä.) und Ledigkeitsbescheinigung.
Sollte einer oder beide der Heiratswilligen schon einmal verheiratet gewesen sein, so werden zusätzliche Unterlagen notwendig (Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, Sterbeurkunde oder ein Nachweis über die Auflösung der Ehe). Den gültigen Reisepass benötigen natürlich beide Partner.

Weiterhin ist es fraglich, ob er überhaupt nach DK einreisen kann, was bei den derzeit immer häufiger stattfindenden Grenzkontrollen kaum möglich sein wird. Die Eheschließung wird ohnehin nicht möglich sein, weil die notwendige Aufenthaltsbescheinigung nicht vorhanden ist. Eine Duldung ist nämlich kein Aufenthaltstitel, sondern lediglich die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung. Mit der Ausreise aus Deutschland verliert die Duldung ihre Wirksamkeit und eine Wiedereinreise nach Deutschland ist nicht mehr möglich.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb463019-6
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

die 2-3 standesämte kennt jemand ??? Vllt auch schon .

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von fb463019-6):
die 2-3 standesämte kennt jemand ??? Vllt auch schon .

Ich hege da erhebliche Zweifel, dass es die überhaupt gibt und kann mir kaum vorstellen, dass es ein Standesamt gibt, welches grundlegende Voraussetzungen, die auch in DK für eine Eheschließung gelten, ignoriert. Zumal der Aufenthalt in DK illegal wäre. Da kommt wohl eher die Polizei, als der eheschließende Standesbeamte.


-- Editiert von ya338 am 01.04.2017 23:37

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von fb463019-6):
die 2-3 standesämte kennt jemand ???

Der Anwalt?
Der wird dafür doch bezahlt. Oder setzt der nur Gerüchte in die Welt?


Hat man denn schon eine Bleibe in Dänemark? Oder wo soll es nach der Heirat hin gehen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

6x Hilfreiche Antwort

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