Mit Schengen visa in Dänemark heiraten ..

19. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Hayet
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mit Schengen visa in Dänemark heiraten ..

2017 wurden viele Gesetzte geändert . Darum meine Frage nun zur aktuellen Lage .
Ich Deutsche Mann Tunesier mit Schengen visa .
Ist es immer noch möglich in Dänemark mit diesem Visum einfach zu heiraten ?
Vielen Dank die Antworten

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38372 Beiträge, 13984x hilfreich)

Das musst du in Dänemark nachfragen. Allerdings hat in der Regel eine Heirat in Dänemark keinen Einfluss auf irgendwelche Verfahren in Deutschland.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1499x hilfreich)
Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1499x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Allerdings hat in der Regel eine Heirat in Dänemark keinen Einfluss auf irgendwelche Verfahren in Deutschland.

Doch, schon. Die Ehe steht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes, und eine gültige Ehe eines Deutschen mit einem Nicht-Deutschen hat schon erheblichen Einfluss auf dessen Möglichkeiten hinsichtlich des Aufenthaltsstatus.
Die Anerkennung einer in einem anderen EU-Staat geschlossenen Ehe ist davon abgesehen problemlos, was sonst nicht immer der Fall ist.

https://www.buemlein.com/service/ehegattennachzug-einreise-und-aufenthaltsrecht-wegen-ehe/

Enthält Informationen auch zum Fall "Eheschließung Deutscher und Nicht-EU-Staatsangehöriger in Dänemark".

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hayet
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke . Bin gerade Internet und Telefon technisch wenig bis kaum in der Lage zu rescherschieren . Darum meine Frage hier .

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1508x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
https://www.auswaertiges-amt.de/de/vertretungendaenemark/211718

Ein Anruf bei einem dänischen Konsulat beantwortet, und sogar rechtssicher, die Frage, welche Unterlagen, Dokumente, Voraussetzungen usw. für eine Eheschließung in Dänemark notwendig sind.


Vorsicht mit solchen haltlosen Versprechen: Natürlich kann man durch einen Anruf beim Konsulat keine "rechtssichere" Antwort erhalten.

1.) Man weiß nicht, wen man da am Telefon hat - eine Aushilfekraft, ein Praktikant, eine Sekretärin, ...? Wenn man da anruft, hat man kein Recht, den Konsul u.a. ans Telefon zu kriegen.

2.) Telefonische Aussagen sind im Normalfall nicht beweissicher; die Identität und Kompetenzen des Gegenüber müssen feststellbar sein. Vor allem muss man um Erlaubnis fragen, das Telefonat mitzuschneiden - undenkbar bei einem Infoanruf.

3.) Selbst falls man eine kompetente Person nachweisbar am Telefon hatte: Wenn etwas an den telefonischen Aussagen nicht stimmen sollte, hat das keine rechtlichen Auswirkungen (keine Aussage eines Amtsträgers kann Gesetze und Verordnungen außer Kraft setzen).

4.) Vor allem: welche Unterlagen, Dokumente gebraucht werden, kann man allein bei dem Standesamt erfahren, bei dem man heiraten will.

Das Einzige, was im Amtsverkehr annähernd "rechtssicher" ist, sind amtliche Bescheide (aber selbst die können mitunter fälschlicherweise erteilt werden und können dann durch einen neuen Bescheid korrigiert werden).

Natürlich hat eine Heirat in Dänemark aber Einfluss auf spätere Verfahren in Deutschland. Man ist dann verheiratet und kann ein Visum zum Ehegattennachzug beantragen. Wer mit einem Schengenvisum nach Europa eingereist ist, muss aber zwingend wieder ausreisen und das Visum zum Ehegattennachzug bei der deutschen Botschaft in seiner Heimat beantragen.

Vorteile einer Heirat in Dänemark:

~ Die Organisation ist meist einfacher, es geht schneller.

~ Man ist dann "rechtssicher" verheiratet. Es ist meistens einfacher, ein Visum zum Ehegattennachzug zu beantragen als eines zum Heiraten in Deutschland.

Mögliche Nachteile einer Heirat in Dänemark:

~ Wenn die Hochzeitsvorbereitungen in Dänemark bekannt werden (sei es, weil Dokumente für die Heirat im Gepäck entdeckt werden), könnte es sein, dass ein Missbrauch des Visums unterstellt wird. Mitunter glauben Paare, nach der Heirat mit dem Schengenvisum könne man direkt nach Deutschland und dort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Das wollen Behörden wenn möglich schon im Vorhinein unterbinden. Dann könnte es sein, dass man auch mit Schengenvisum nicht in die EU einreisen kann. Es muss nicht so sein, denn mit Schengenvisum zu heiraten ist völlig legal, wenn man dann wieder ausreist.

~ Eine Hochzeit in Dänemark ist in der Regel ein unspektakulärer Verwaltungsakt; Freunde und Familie fehlen meist; es gibt meist keine Feier: Da kann bei der Ausländerbehörde evtl. ein Verdacht aufkommen, dass es eine reine Zweckehe sein könnte, um einen Aufenthalt in Deutschland zu bekommen. Dann wird evtl. auch etwas genauer geprüft, ob wirklich ein Visum zum Ehegattennachzug erteilt werden kann (Stichworte: Scheinehe, nicht schützenswerte Ehe).

Das sind nur mögliche Nachteile, es muss nicht so kommen - aber ihr solltet wissen, dass eine Heirat in Dänemark nicht immer nur ein Vorteil ist. Manchmal bezahlt man die Aufwandsersparnis im Vorhinein mit Problemen im Nachhinein.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Hayet):
2017 wurden viele Gesetzte geändert .

So, ist mir zwar nicht bekannt, aber Du wirst uns sicher gleich erklären
welche das waren?

Der Unterschied einer Eheschließung in Deutschland und in Dänemark ist (nach wie vor) folgender,
bei einer Eheschließung in Deutschland muss man die bürokratischen Erfordernisse
vor der Eheschließung erledigen, bei einer Eheschließung in Dänemark danach.

Nach einer Eheschließung in Deutschland kann der ausländische Partner gleich hierbleiben und bekommt umgehend seine Aufenthaltserlaubnis. Bei der Eheschließung in Dänemark muss er zunächst zurück ins Herkunftsland und von dort aus das Visumsverfahren zur Familienzusammenführung betreiben.



-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 19.02.2018 13:01

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1508x hilfreich)

Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
Nach einer Eheschließung in Deutschland kann der ausländische Partner gleich hierbleiben und bekommt umgehend seine Aufenthaltserlaubnis. Bei der Eheschließung in Dänemark muss er zunächst zurück ins Herkunftsland und von dort aus das Visumsverfahren zur Familienzusammenführung betreiben.


So ist es nicht ganz korrekt. Nach einer Eheschließung in Deutschland kann der ausländische Partner nicht automatisch gleich hierbleiben und seine Aufenthaltserlaubnis (AE) bekommen. Es hängt davon ab, mit welchem Visum er eingereist ist.

Wenn man mit Schengenvisum in Deutschland heiratet, muss man dann auch wieder ausreisen und in der Heimat ein Visum für Deutschland beantragen. Allein, wenn man mit einem nationalen Visum zur Eheschließung nach Deutschland einreist, kann man nach der Hochzeit direkt bleiben und eine AE beantragen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Felicite):
So ist es nicht ganz korrekt. Nach einer Eheschließung in Deutschland kann der ausländische Partner nicht automatisch gleich hierbleiben und seine Aufenthaltserlaubnis (AE) bekommen. Es hängt davon ab, mit welchem Visum er eingereist ist.

Richtig, ich vergaß zu erwähnen, dass alle standesamtlichen Prüfungsverfahren abgeschlossen sein müssen, der Eheschließungstermin feststeht und der ausländische potentielle Ehepartner mit einem Visum zur Eheschließung einreist.
Das meinte ich mit ...muss man die bürokratischen Erfordernisse
vor der Eheschließung erledigen...

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