Mit einer Duldung in Notfällen wie verreisen?

24. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
Sena94
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mit einer Duldung in Notfällen wie verreisen?

Hallo. Mein Freund ist 34 Jahre alt und ist in Deutschland geboren. Seine Staatsangehörigkeit ist türkisch und er hat einen gültigen, türkischen Reisepass. Leider hat er in seiner Jugend vor 11 Jahren eine Straftat begonnen und war 3 Jahre lang im Knast. Die Gründe waren Familienprobleme, schlechter Freundeskreis... Seit er raus ist ist er komplett sauber, keine weiteren Straftaten mehr, er hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag, einen festen Wohnsitz, kann super Deutsch sprechen. Nur die Duldung wird er seit 11 Jahren nicht los... Er gehört zu Paragraph 25 Abs. 5.
Wir können dadurch nicht heiraten und auch nicht zusammen ins Ausland verreisen...
Die Ausländerbehörde lässt mit sich auch nicht in Ruhe kommunizieren...
Nun muss er aus familiärischen Gründen (Krankheit) für 1-2 Wochen in die Türkei und wir suchen uns im Internet tot, ob es für Ketten Geduldete eine Ausnahme Bescheinigung gibt für Reisen wie die Fiktionsbescheinigung für Flüchtlinge? Wie gesagt mein Freund ist in Deutschland geboren, aber wird aufgrund seinen Fehlern in der Vergangenheit hier einfach nicht akzeptiert. Ich würde mich auf Antworten und Tipps sehr freuen.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Bei einer Duldung bzw. einer AE nach § 25 Abs. 5 AufenthG ist am wichtigsten:

Weshalb kann dein Freund nicht aus Deutschland ausreisen? Das Amt muss da entscheiden: Wird er "unverschuldet an der Ausreise gehindert"?

Nur dann, wenn er selber nichts dafür kann, dass er nicht in seine Heimat zurückkehren kann, gibt es einen Weg aus der Duldung bzw. aus § 25 Abs. 5 hin zu einer längerfristigen, verlässlichen Aufenthaltserlaubnis.

Ist er türkischer Staatsangehöriger oder geht die ABH davon aus, dass er türkischer Staatsangehöriger ist (evtl. Mhallami)? Oder hat er die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates und der kranke Angehörige lebt (als Flüchtling) in der Türkei?

Ohne etwas über das konkrete Ausreisehindernis zu wissen (aus Sicht des Betroffenen und aus Sicht der Behörde), lässt sich kein Rat in Sachen Duldung/§ 25 Abs. 5 geben.

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#2
 Von 
Sena94
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Rückmeldung. Als Grund war damals: Weil er in Deutschland geboren ist, seinen Schulabschluss hier absolviert hat und seine Ausbildung hier beendet hat. Seine Mutter, sein Vater leben auch in Deutschland. Von daher kam es zu dieser Entscheidung, dass er nicht abgeschoben werden darf.

Und ja er ist türkischer Staatsangehöriger. Hat einen gültigen türkischen Reisepass. Er ist seit 18 Jahren nicht in die Türkei geflogen. Besteht hier die Möglichkeit einen Aufenthaltstitel zu bekommen? Oder kann man in Notfällen in die Heimat "reisen" mit einer Bescheinigung?

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#3
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Nachtrag. Da war ich zu schnell, das habe ich überlesen:

Zitat (von Sena94):
eine Staatsangehörigkeit ist türkisch und er hat einen gültigen, türkischen Reisepass.


Also dann ist die Frage, weshalb er bislang nicht in die Türkei ausreisen konnte (nur deshalb wird eine Duldung ausgestellt), obwohl ihm die Türkei einen Reisepass ausgestellt hat und diesen auch verlängert? Wenn es prinzipielle Ausreisehindernisse gibt, die aber für 1-2 Wochen nicht relevant sind, muss das schon etwas sehr Substantielles sein.

Und wenn er einen gültigen türkischen Pass hat: Weshalb könnt ihr nicht heiraten?


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#4
 Von 
Sena94
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Felicite):
Also dann ist die Frage, weshalb er bislang nicht in die Türkei ausreisen konnte (nur deshalb wird eine Duldung ausgestellt), obwohl ihm die Türkei einen Reisepass ausgestellt hat und diesen auch verlängert? Wenn es prinzipielle Ausreisehindernisse gibt, die aber für 1-2 Wochen nicht relevant sind, muss das schon etwas sehr Substantielles sein.


Also ihm wurde sein Aufenthaltstitel damals als er straftätig geworden ist weggenommen und dafür eine Duldung gegeben. Wenn wir jetzt aber fragen, ob er mit der Duldung und seinem Reisepass für paar Wochen in die Türkei reisen darf, dann kommt als Antwort: "Nein mit einer Duldung können Sie nicht ins Ausland reisen. Reisen sind nur innerhalb Deutschlands erlaubt. Zweifelsfall können Sie dann nicht wieder in Deutschland einreisen. Selbst am Flughafen hätte er ja dann Probleme ohne ein Aufenthaltstitel für Deutschland. Daher ja meine Frage, was man hier tun kann.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Sena94):
Und ja er ist türkischer Staatsangehöriger. Hat einen gültigen türkischen Reisepass.

Dann gibt es wohl nichts, was ihn an der Ausreise hindert.
Erst bei dem Versuch der Wiedereinreise nach DE wird er Probleme bekommen, die wird er nicht nicht so einfach hinbekommen, denn mit der Ausreise dürfte die Duldung die Gültigkeit verlieren.



Zitat (von Sena94):
Nun muss er aus familiärischen Gründen (Krankheit) für 1-2 Wochen in die Türkei

Für ein "muss" gibt es keine Anhaltspunkte, es ist wohl eher ein "möchte".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von Sena94):
Leider hat er in seiner Jugend vor 11 Jahren eine Straftat begonnen und war 3 Jahre lang im Knast. Die Gründe waren Familienprobleme, schlechter Freundeskreis
Beides stellt an sich keine Straftat dar: weder für Familienprobleme noch für den schlechter Freundeskreis wird man zu einer Haftstrafe verurteilt.

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#7
 Von 
Sena94
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von alya_spock):
Beides stellt an sich keine Straftat dar: weder für Familienprobleme noch für den schlechter Freundeskreis wird man zu einer Haftstrafe verurteilt.


Die Gründe, warum er damals straftätig geworden ist!

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Hat er denn nach Verbüßung der Haftstrafe in den letzten 8 Jahren versucht, die Duldung in einen AT umzuwandeln?

Zitat (von Sena94):
Er gehört zu Paragraph 25 Abs. 5.
Seit wann denn?
Zitat (von Sena94):
Die Gründe, warum er damals straftätig geworden ist!
Viel eher sind die Gründe relevant, weshalb er 3 Jahre Freiheitsstrafe erhielt.
Hat seine *ewige Duldung* damit zu tun?
Zitat (von Sena94):
Die Ausländerbehörde lässt mit sich auch nicht in Ruhe kommunizieren...
Wie habt ihr euch das vorgestellt?

Und wo wollt ihr heiraten?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Eine Duldung erlischt schlicht mit der Ausreise des Ausländers (§ 60a(5) AufenthG) - folglich wird das eine Reise ohne Wiederkehr...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#10
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Nachtrag und Antwort haben sich überschnitten.

Wenn entschieden wurde, dass er als "faktischer Inländer" gilt und deshalb nicht abgeschoben werden darf, er aber andererseits seit so langer Zeit nicht aus der Duldung bzw. dem humanitären Aufenthalt rauskommt, ist eher seltsam. Gab es evtl. einen längeren gerichtlichen Kampf gegen die Abschiebung und die ABH musste (zähneknirschend) eine AE nach § 25 (5) vergeben? Denn eigentlich widerspricht sich das: Die Feststellung "faktischer Inländer" spricht dafür, dass derjenige deshalb dauerhaft in Deutschland bleiben können sollte - eine AE nach § 25 (5) spricht für einen kurzfristigen Aufschub, nachdem wieder geprüft wird, ob die Ausreise nun möglich sei.

Deshalb habe ich den Satz mit Pass und Staatsbürgerschaft wohl auch überlesen - die Konstellation ist seltsam. Ich würde deinem Freund hier raten, sich einen fachkundigen Anwalt zu suchen. Den kann er zur langfristigen Perspektive auf einen Aufenthalt fragen (der Anwalt kann dann auch Einblick in alle Unterlagen nehmen ), aber auch zur kurzfristigen Reise. Gegen eine Reise in die Heimat mit einer AE nach § 25 (5) spricht eigentlich nur, dass der Betreffende eine solche AE ja hat, weil er nicht in die Heimat reisen kann. Wenn dein Freund wegen seiner Bindung an Deutschland hier bleiben können soll, spricht ja rein gar nichts gegen eine kurze Reise. Wichtig wäre auch, was wann von wem entschieden wurde: Es gab wohl eine Ausweisung und eine Aberkennung des bisherigen Aufenthaltstitels, daneben ( oder lange danach?) aber die Einschätzung als faktischer Inländer, die eine dauerhafte Bleibemöglichkeit beinhalten sollte.

Was mir für eine längerfristige Perspektive einfällt: Wenn dein Freund schon länger eine feste Arbeitsstelle hat, könnte das für ihn als Türken evtl. ein Weg zu einem langfristigen Aufenthaltsrecht sein. Recherchiert mal zum "Beschluss 1/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei".

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#11
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Sena94):
Wir können dadurch nicht heiraten


Kann ich mir schwer vorstellen dass eine Heirat ausgeschlossen ist. So was würde gegen Artikel 12 EMRK verstossen.

-- Editiert von FareakyThunder am 05.07.2021 13:47

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#12
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Es wäre vielleicht besser, der Freund würde hier selber schreiben, denn einige Aussagen passen so nicht zu einander (in Deutschland geboren, gültiger türkischer Pass, aber nicht heiraten können, oder: darf als "faktischer Inländer" bleiben, bekommt aber keine vernünftige AE).

Vielleicht fehlen hier entscheidende Informationen oder der Mann erzählt seiner Freundin immer gerade das, was ihn am besten dastehen lässt oder ihm besser in den Kram passt.

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