Mit österreichischer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland arbeiten?

6. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Zina87
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mit österreichischer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland arbeiten?

Hallo,
ich bin gebürtig aus Tunesien und wohne in Österreich. Hier habe ich eine zunächst befristete Aufenthaltserlaubnis durch eine Heirat erworben.
Was benötige ich, damit ich in Deutschland eine Ausbildung ausüben kann?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34364 Beiträge, 5919x hilfreich)

Zitat (von Zina87):
Was benötige ich, damit ich in Deutschland eine Ausbildung ausüben kann?
Eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland.
Und einen Ausbildungsplatz in Deutschland.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1245 Beiträge, 1510x hilfreich)

Eine befristete Aufenthaltserlaubnis in Österreich führt zu keinem bevorzugten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt bzw. zu keinem Anspruch auf eine deutsche Arbeitserlaubnis (die es nur zusammen mit einer Aufenthaltserlaubnis (AE) gibt). Einen erleichterten Zugang gäbe es erst mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel, nämlich dem Daueraufenthalt EU. Dann müssen aber auch noch spezielle Nachweise erfüllt werden, um damit in Deutschland zu leben und zu arbeiten.

Etwas anderes wäre es, wenn die Ehefrau/der Ehemann EU-Bürger ist (Österreicher oder sonstige EU) und ihr zusammen nach Deutschland zieht. Dann könntest du dir ohne Vorbedingungen hier eine Arbeit suchen - dann gilt das EU-Freizügigkeitsrecht.

Ansonsten müsste man die Wege bestreiten, die es für jeden anderen tunesischen Staatsbürger gibt: wenn es um eine duale Ausbildung geht, bei der der Auszubildende Arbeitnehmer ist, wäre das der Zugang über § 17 AufenthG (Sonstige Ausbildungszwecke). Man muss sich in Deutschland einen Ausbildungsplatz in einem Beruf suchen, in dem ziemlich dringend Azubis gesucht werden. Wenn man einen Arbeitgeber gefunden hat, muss man die bürokratische Ochsentour gehen. Man muss nachweisen können, dass niemand mit Arbeitserlaubnis in Deutschland (ob Deutscher oder Ausländer mit Aufenthaltstitel) und kein EU-Bürger für den Ausbildungsplatz zu finden ist. Dann muss die Bundesarbeitsagentur zustimmen. Wenn das Visum erteilt wird, kann man nach Deutschland umziehen und dort eine Aufenthaltserlaubnis (mit Arbeitserlaubnis) bekommen. Hier ein kurzer Überblick. Bei einer rein schulischen Ausbildung ginge das nach § 16b Abs. 2 AufenthG (Teilnahme an Sprachkursen und Schulbesuch). Man müsste die Finanzierung sicherstellen und nachweisen, weshalb die Ausbildung in Deutschland absolviert werden muss.

Die AE in Österreich bietet aber auch Vorteile: Du kannst den Visumsantrag bei einer deutschen Vertretung in Österreich stellen (das geht mit Sicherheit schneller als in Tunesien). Die erworbenen deutschen Sprachkenntnisse sind natürlich wichtig. Bei einem Umzug ohne Ehepartner muss man auf jeden Fall das österreichische Ausländerrecht prüfen. Es ist gut möglich, dass die AE dort mit dem Umzug erlischt.

1x Hilfreiche Antwort

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