Mitarbeiterentsendung aus EU Land nach Deutschland

13. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
treveris
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)
Mitarbeiterentsendung aus EU Land nach Deutschland

Hallo das Community,
ich hätte da zwei Fragen, vll. kann mir ein oder anderer dabei helfen zu beantworten:

1) Drittstaatsangehöriger, im Besitz eines Visums nach §19c Abs. 1 Aufenthg i.V.m. §24a Abs. 1 BeschV (Berufskraftfahrer). Visum erteilt in Riga. Visum läuft am 10.07.25 aus. Frage: kann diese Person, falls sie einen neuen Job bei einer anderen Firma in D-d als Berufskraftfahrer gefunden hat, einen deutschen Aufenthaltstitel erhalten? Oder kann die Person selber einen Antrag bei der Ausländerbehörde stellen?
2) Etwas komplizierterer Fall: Drittstaatsangehöiger, im Besitz eines lettischen Aufenthatlstitels, beschäftigt bei der lettischen Firma als Berufskraftfahrer, im Besitz eines Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN), aber kein EU-Führerschein. Nicht im Besitz eines EU-Führerscheines, daher kein Visum für D-d. Van-der-Elst-Visum wäre möglich, allerdings mit viel Aufwand verbunden, weil die Person nach drei Monaten wieder ausreisen muss. Frage: wie kann man die Person mit einem lettischen Aufenthaltstitel über längeren Zeitraum bzw. bis zum Ablauffrist des lettischen Aufenthaltstitels als Berufskraftfahrer in D-d beschäftigen. Vll. im Rahmen einer Mitarbeiterentsendung?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36479 Beiträge, 6150x hilfreich)

Zitat (von treveris):
Drittstaatsangehöriger,
Zu 1: Die Person ist bereits im Besitz eines Aufenthaltstitels, dieser läuft ab im Juli 25.
Mit einem Arbeitsvertrag von einem anderen AG kann die Person einen Aufenthaltstitel mit längerer Gültigkeit erhalten. Nur diese Person kann einen Antrag mit dem passenden Arbeitsvertrags-Angebot bei der zuständigen ABH stellen.
Zitat (von treveris):
Drittstaatsangehöiger,
zu 2: keine Ahnung. Das betrifft lettisches und EU- Recht.

-- Editiert von User am 18. März 2025 19:21

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49090 Beiträge, 17281x hilfreich)

Zitat (von treveris):
Nicht im Besitz eines EU-Führerscheines,

Dann darf er in Deutschland max. 6 Monate fahren. Ich nehme an, dass die 6 Monate bereits abgelaufen sind.

0x Hilfreiche Antwort

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