Möglichkeiten in D zu bleiben

8. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Lama1982
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Möglichkeiten in D zu bleiben

Guten Abend!

Leider habe ich zu meinem Anliegen keinen für mich gleichen Forumbeitrag gefunden. Deswegen scheibe ich es hier als eigenes Thema.

Folgendes...

Ich habe vor 1 1/2 Monaten hier in Deutschland eine Frau kennengelernt. Sie ist Weißrussin und hat die weißrussische Staatsbürgerschaft.
Sie hatte vor über einem Jahr über ihre Schwester, die schon seit ca. 8 Jahren in Deutschland lebt, einen deutschen kennengelernt gehabt und diesen nach ein paar Monaten auch geheiratet. Leider ist die Ehe dann nicht so gelaufen, wie sie sich das vorgestellt hat und lebt deswegen zurzeit getrennt von ihrem Mann. Eine Scheidung hat es bis jetzt noch nicht gegeben, da sie das Geld dafür nicht hat und er sich weigert diese zu bezahlen.
Das nächste Problem dass sie jetzt noch hat ist, dass er sich auch stur stellt, die weitere Aufenthaltsgenemigung zu unterschreiben. Das heißt, ihre gültige Aufenthaltsgenemigung läuft in einem Monat aus. Dann muss Sie wieder nach Weißrussland gehen. Wäre aber noch mit ihm in Deutschland verheiratet. Ich hoffe ich habe das soweit alles korrekt und verständlich geschrieben. :)

Meine Fragen sind jetzt.
Welche Möglichkeiten gibt es, dass sie in Deutschland bleiben kann?
-Scheidung von ihrem Mann --> gezwungene Ausreise!?
-Aufenthaltsgenehmigung läuft aus --> gezwungene Ausreise!?
-Wie ist das mit dem Trennungsjahr bei einer Scheidung. Muss sie da auch gehen? Oder kann sie in der Zeit noch in Deutschland bleiben!?
-Angenommen sie lässt sich scheiden. Nach welcher Zeit könnte ich sie heiraten? Erst nach dem Trennungsjahr?

Ich habe auch gelesen, dass man als Ausländer nach einem Jahr die Möglichkeit hat, über die Agentur für Arbeit oder so bei einer Firma arbeiten darf.
Wenn man Arbeit hat... darf man dann in D bleiben?

Wenn man schon Angehörige in Deutschland hat, in diesem Fall ihre Schwester (hat Familie mit Kind), Bekommt sie dann eine Aufenthaltsgenehmigung!? Trotz Scheidung dann!?

Ich bin leider auf dem Gebiet total unerfahren und habe mir schon viele Gedanken darüber gemacht.
Ich hoffe mir wird hier geholfen und ich bekomme ein paar Antworten auf meine Fragen. :)

Vielen Dank schon mal für die Hilfe und Antworten!
Grüße
Lama1982

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

quote:
Leider habe ich zu meinem Anliegen keinen für mich gleichen Forumbeitrag gefunden. Deswegen scheibe ich es hier als eigenes Thema.

Das ist auch gut so, denn wenn du Dich an einen anderen Beitrag anhängst gibt es nur Kuddelmuddel.

quote:
Welche Möglichkeiten gibt es, dass sie in Deutschland bleiben kann?

Das hängt davon ab, über welchen Aufenthaltstitel sie verfügt, wie lange die Ehe in Deutschland geführt würde und ob sie ggf. bereits ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben hat.

Falls sie ihren Aufenthalt durch die Ehe erworben hat und die eheliche Gemeinschaft weniger als 3 Jahre bestanden hat, ist ihr Aufenthaltsrecht durch die Trennung erloschen.

Normalerweise müßte sie nach der Trennung von ihren Ehemann bereits einen Termin zur Anhörung von der Ausländerbehörde bekommen haben.Vorausgesetzt sie hat sich ordnungsgemäß umgemeldet, ansonsten bekommt sie noch Ärger, wegen Verstoß gegen die Meldegesetze.

quote:
Wie ist das mit dem Trennungsjahr bei einer Scheidung. Muss sie da auch gehen? Oder kann sie in der Zeit noch in Deutschland bleiben!?

Nein, das Trennungsjahr kann sie auch im Heimatland abwarten.

quote:
Angenommen sie lässt sich scheiden. Nach welcher Zeit könnte ich sie heiraten? Erst nach dem Trennungsjahr?

Sobald die Scheidung rechtskräftig ist.

quote:
Ich habe auch gelesen, dass man als Ausländer nach einem Jahr die Möglichkeit hat, über die Agentur für Arbeit oder so bei einer Firma arbeiten darf.
Wenn man Arbeit hat... darf man dann in D bleiben

Wenn sie ihren Aufenthaltstitel durch die Arbeitstelle erhalten hat, ja, wenn nicht, dann begründet eine Arbeitsstelle kein Aufenthaltsrecht.

quote:
Wenn man schon Angehörige in Deutschland hat, in diesem Fall ihre Schwester (hat Familie mit Kind), Bekommt sie dann eine Aufenthaltsgenehmigung!?

Uninteressant, Familienzusammenführung gibt es nur zu Ehegatten und/oder (minderjährigen) Kindern.

-----------------
""



-- Editiert ya338 am 08.01.2013 19:08

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