Hallo zusammen,
Mein Mann ist Tunesier und ich bin Deutsche. Wir haben im Oktober geheiratet und zu dem Stand hatte mein Mann einen Asylfolgeantrag gestellt, welcher dann am Tag nach der Heirat abgelehnt wurde und hat seitdem eine Duldung. Jetzt hast das alles sehr lange gedauert aber heute hatten wir einen Termin im Ausländeramt wegen seinem Aufenthalt und die Dame hat uns mitgeteilt, alle Unterlagen sind in Ordnung, alles super aber er muss jetzt zurück um ein Visum von Tunesien aus zu stellen. Und jetzt meine Frage, gibt es da irgendwelche Möglichkeiten, dass er doch nicht nach Tunesien muss? Hat damit jemand Erfahrung? Er ist vor ca. 3 Jahren mit einem Touristen Visa nach Frankreich eingereist. Ich bin deutsch, Ingenieurin, verdiene ein sehr gutes Gehalt, er hat Deutsch Kurse bis B1 und den Orientierungskurs gemacht. Und ich würde gerne einen Weg finden, dass wir hier zusammen bleiben können.. Ich kann mir vorstellen, das Krankheit ein guter Grund ist, leider bin ich sehr gesund, er hat schon länger mit Feigwarzen zu kämpfen, aber ich nehme an, das würde nicht reichen....
Ich freue mich über freundliche Antworten :-)
Nach Heirat Ausreise nötig?
28. Mai 2018
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Frage vom 28. Mai 2018 | 13:14
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Heirat Ausreise nötig?
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#1
Antwort vom 28. Mai 2018 | 14:11
Von
Status: Lehrling (1017 Beiträge, 466x hilfreich)
Zitatdie Dame hat uns mitgeteilt, alle Unterlagen sind in Ordnung, alles super aber er muss jetzt zurück um ein Visum von Tunesien aus zu stellen. Und jetzt meine Frage, gibt es da irgendwelche Möglichkeiten, dass er doch nicht nach Tunesien muss? :
Da er seinerzeit nicht mit dem richtigen Visum eingereist ist, wird die Ausländerbehörde darauf bestehen, das Visumsverfahren nachzuholen. Günstigstenfalls erteilt die Ausländerbehörde eine Vorabzustimmung, dann geht das in Tunis etwas schneller, ein verbrieftes Recht gibt es dafür allerdings nicht. Eine Chance vom Visumsverfahren abzusehen, vermag ich hier nach Lage der Dinge nicht erkennen.
#2
Antwort vom 28. Mai 2018 | 15:19
Von
Status: Lehrling (1239 Beiträge, 1509x hilfreich)
ZitatIch kann mir vorstellen, das Krankheit ein guter Grund ist, leider bin ich sehr gesund :
Ohne Worte! Vielleicht solltest du dir mal überlegen, wie so etwas auf Menschen wirkt, die wirklich krank sind. Mal ganz abgesehen davon, dass man durch solch ein Gerede die Verdächtigungen gegen Menschen verstärkt, die wirklich aus gesundheitlichen Gründen dringend auf das Entgegenkommen der Behörden angewiesen sind.
Wenn die Sachbearbeiterin bei der ABH meint, alles wäre "super", kann man sich bei der Vorgeschichte schon glücklich schätzen, wenn nur noch die Visumsbeantragung in Tunesien notwendig ist. Einreise nach Frankreich per Touristen-Visum, dann Asylantrag in Deutschland - da sollte normalerweise Falschangaben bei der Visumsbeantragung im Raum stehen. Zudem die Frage, wie man sich um die Dublin-Regeln gedrückt hat. Dann noch ein Asylfolgeantrag, um den Aufenthalt in Deutschland nochmal verlängern zu können. Und das alles, obwohl ihm in Tunesien wohl keinerlei Gefahr droht, denn deiner Aussage gemäß geht es ja allein darum, dass ihr jetzt gerne zusammen bleiben wollt: "Und ich würde gerne einen Weg finden, dass wir hier zusammen bleiben können". Da liest man nichts von irgendwelchen Gefahren. Das großzügige deutsche Asylgesetz wurde augenscheinlich mit Falschangaben bis ins Letzte ausgenutzt, um sich hier einen Aufenthalt zu verschaffen.
Du wünscht dir "freundliche Antworten", aber für jemanden, der sich in der Beratung um wirklich Verfolgte kümmert, denen bei Ablehnung ihres Asylantrags Schlimmstes droht, sind solche Geschichten ein Schlag ins Gesicht. Denn solche "Flüchtlinge" wie dein Ehemann sind es, die den Ruf von wirklich verfolgten Menschen ruinieren und ihre Situation in Deutschland verschlimmern. Und wenn du tatsächlich im Plauderton dann auch noch die Feigwarzen deines Ehemanns anführst ... Man fasst es nicht!
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#3
Antwort vom 28. Mai 2018 | 16:59
Von
Status: Master (4244 Beiträge, 2421x hilfreich)
@Felicite:
moralisch allerunterste Schublade, da hast du wohl recht.
Aber verzage nicht: gleich zu gleich gesellt sich gern.
Wenn wir in drei Jahren (der glückliche Ehemann dürfte die Gesetze kennen) dann im Forum Familienrecht lesen werden, dass die verlassene Ingenieurin zu Unterhalt für den in zwischen eingedeutschten Ehemann verpflichtet wird, und sie nun frage wie sie das umgehen kann - dann kannst du immerhin nicken und sagen "ja, wieder ein Fall für die Seite '1001 Geschichte'"
#4
Antwort vom 28. Mai 2018 | 17:02
Von
Status: Schüler (496 Beiträge, 106x hilfreich)
Meine Situation war dahingehend ähnlich, dass mein Mann (Nicht-EU-Bürger) ebenfalls nicht in sein Heimatland zurückkehren konnte, um ein Visum zu Familienzusammenführung zu beantragen. Sein Land musste sich daraufhin "entmächtigen" und ein anderes Nicht-EU-Land "ermächtigen" die Angelegenheiten für meinen Mann zu Regeln. Mein Mann konnte dann sein Visum zu Familienzusammenführung in der Schweiz beantragen und auch dort abholen. Das ist aber ein immenser Verwaltersicher Akt und geht nicht locker-flockig.Zitat(...) Und jetzt meine Frage, gibt es da irgendwelche Möglichkeiten, dass er doch nicht nach Tunesien muss? Hat damit jemand Erfahrung? (...) :
-- Editiert von alya_teufelchen am 28.05.2018 17:03
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