Nach Schengen Visa eine Aufenthaltserlaubnis

20. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
go515658-47
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Schengen Visa eine Aufenthaltserlaubnis

Guten Tag,

eine Bekannte von mir ist aktuell mit einem Schengen Visum in Deutschland, die 90 Tage sind bald zu Ende. (Sie war einmal für 49 Tage hier, und jetzt wieder seit 20 Tagen). Nun möchte sie länger in Deutschland bleiben und dazu erstmal einen Sprachkurs belegen. Dazu gibt es ja eine "Aufenthaltserlaubnis zum Besuch eines Sprachkurses".

Wir haben nun schon erfahren, dass diese nicht in Deutschland "umgewandelt" werden kann. Man muss erst wieder ausreisen und dann in der deutschen Botschaft in Russland ein neues Visa beantragen.

Nun stellt sich die Frage kann man sofort nach dem die 90 Tage des Schengen Visums abgelaufen sind, ein neues Visa (für den Sprachkurs) in Russland beantragen? Oder existiert eine Wartezeit? Ich konnte dazu leider nichts im Netz finden.

Vielen Dank für Ihre Antworten

-- Editiert von go515658-47 am 20.05.2019 14:53

-- Editiert von go515658-47 am 20.05.2019 14:54

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31945 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von go515658-47):
kann man sofort nach dem die 90 Tage des Schengen Visums abgelaufen sind, ein neues Visa (für den Sprachkurs) in Russland beantragen? Oder existiert eine Wartezeit?
Man kann sofort dieses Visum (1 Stück für eine Person) beantragen. Die Wartezeit ist dann die Zeit von der Antragstellung bis zur Visums-Erteilung.

Gern hier mal lesen:
https://www.speakeasysprachzeug.de/sprachvisum
https://www.speakeasysprachzeug.de/sprachvisum/international

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go515658-47
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von go515658-47):
kann man sofort nach dem die 90 Tage des Schengen Visums abgelaufen sind, ein neues Visa (für den Sprachkurs) in Russland beantragen? Oder existiert eine Wartezeit?
Man kann sofort dieses Visum (1 Stück für eine Person) beantragen. Die Wartezeit ist dann die Zeit von der Antragstellung bis zur Visums-Erteilung.

Gern hier mal lesen:
https://www.speakeasysprachzeug.de/sprachvisum
https://www.speakeasysprachzeug.de/sprachvisum/international


Wir haben etwas davon gehört, dass man für ein neues Visa so lange warten muss, wie man in Deutschland war. Also wenn man jetzt 90 Tage mit dem Schengen Visa in Deutschland war, muss man 90 Tage warten bis man ein neues Visa beantragen kann. Stimmt das also nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von go515658-47):
Wir haben etwas davon gehört, dass man für ein neues Visa so lange warten muss, wie man in Deutschland war.

Da hast Du etwas falsches gehört. Das gilt nur für die Beantragung eines neuen Schengenvisums. Für die Beantragung eines nationalen Visums für einen längerfristigen Aufenthalt gilt diese Wartezeit nicht.

1x Hilfreiche Antwort

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