Guten Tag.
Als ich 6 war im Jahr 2005, sind wir abgeschoben. Und außerdem hat niemand in meiner Familie dort ein Verbrechen begangen. Jetzt studiere ich ein Fach auf Deutsch. Ich werde für 2 Semesters durch Erasmusprogramm nach Deutschland kommen. Was ich wissen möchte ist:
-Beeinflusst diese damalige Abschiebung mich, obwohl ich damals ein Minderjähriger war(ich bin nicht in DE geboren.) ? Wenn ja, wie viele Jahre gilt die Einreisesperre für mich,obwohl ich damals ein Kind war ?
-Könnte diese damalige Abschiebung beim Bekommen eines neuen Visums ein Problem verursachen,weil auf dem Anmeldungspapier ein Part steht, ' Sind Sie schon einmal aus Deutschland abgeschoben worden ? '. Was soll ich auf diesem Part schreiben ? Ja oder Nein ? Denn ich damals ein Kind war, und das war vor fast rund 15 Jahren.Und mein Visumtermin ist in 2 Wochen.
Kann ich mich nun beim Konsulat bewerben, ohne etwas zu machen, um das Visum zu bekommen ?
Bitte helfen Sie mir , Ich konnte keine Infos darüber im Internet finden.
Vielen Dank im Voraus.
-- Editiert von metrickz am 29.07.2019 17:44
-- Editiert von metrickz am 29.07.2019 19:28
Nach abschiebung wieder nach deutschland durch ERASMUS
Notfall?
Notfall?
Es gibt auch andere Gründe, warum Deutschland Personen abschiebt.ZitatUnd außerdem hat niemand in meiner Familie dort ein Verbrechen begangen. :
Vor allem, wenn der Asylantrag abgelehnt wird und die Familie auch nach Ablauf der Duldung nicht *freiwillig* ausreist.
Das Einreiseverbot dürfte schon längst zu Ende sein. Es sind doch schon 14 Jahre vergangen.
Du solltest schon bei der Wahrheit bleiben und bei dieser Frage das JA ankreuzen.
Du kannst auch dazu schreiben, dass dass in 2005 passierte, als du 6 Jahre warst.
Beim Konsulat kannst du den Visumsantrag stellen.
Es kann passieren, dass das Visum nicht erteilt wird. Oder dass deine Einreise trotz Visum nicht möglich ist.
Vielen Dank für Infos.
Das ist aber doch Quatsch. Damals war ich 6. Warum beeinflusst mich die Fehler meiner Familie?
Außerdem werde ich durch Erasmusstipendium monatlich 500euro bekommen. Für ein Student musste es monatlich 720 Euro sein. Für andere Kosten hat mein Bekannte für mich eine Verpflichtungserklärung aus ausländerbehörde abgeglichen.
Kann das nicht ein guter Eindruck beim Visum verursachen ?
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Die Botchaften können selner entscheiden wen Sie reinlassen. Du solltest keine falsche Angaben machen und richtig ankreuzen.
Es ist kein Quatsch. Es ist so. Leider. Denn auch DU wurdest leider abgeschoben.ZitatDas ist aber doch Quatsch. :
Wir kennen doch die Botschafts-oder Konsulatsmitarbeiter nicht.ZitatKann das nicht ein guter Eindruck beim Visum verursachen ? :
Wir wissen nicht, ob es eine Regelung gibt, Familienangehörige mit Abschiebungen in 2005 anders zu behandeln.
Kann alles sein, kann auch anders sein.
Die Entscheider für Visa haben einen Ermessensspielraum.
Aus welchem Staat willst du nach D kommen?
Aus der Türkei. Durch Erasmus ,für 2 Semester also ungefähr 11 Monate.
Was passieren könnte, ist, dass das Visum erst nach Zahlung der Abschiebekosten ausgestellt werden kann.
Also -> Sparen!
es geht hier um eine Abschieung, die vor 15 Jahren passiert ist. Wie soll die Zahlung der Abschiebungskosten? damals war ich ein Kind.
Wie viel beträgt diese sogenannte Zahlung ?
Ich fürchte dazu kann man dir hier keine Auskunft erteilen.
Am besten mal deine Familie fragen, theoretisch könnte es auch sein, dass diese Kosten bereits beglichen sind.
Nein die Kosten sind nicht bereits beglichen worden. Nun habe ich mit meinem Vater darüber geredet. Er sagte, dass ich dort als ein Student gehen werde und darüber hinaus damals ich sehr klein war und somit diese Sachen mich nicht beeinflusst werden.
Ich hoffe, dass alles bei diesem Prozess für mich gut geht.
-- Editiert von metrickz am 31.07.2019 00:43
Zitates geht hier um eine Abschieung, die vor 15 Jahren passiert ist. Wie soll die Zahlung der Abschiebungskosten? :
Eine Abschiebung erfolgt doch nicht von jetzt auf gleich. Da gibt es zunächst eine oder auch mehrere Aufforderungen zur freiwilligen Ausreise, denen man vernünftigerweise nachkommen sollte. Erst wenn man diese Ausreiseaufforderungen beharrlich ignoriert kommt es dann zur Abschiebung.
Diese Abschiebekosten sind durch die Verweigerung der freiwilligen Ausreise nun mal entstanden, weshalb sollte der deutsche Staat auf die Rückerstattung dieser Kosten verzichten?
Zitat:Nun habe ich mit meinem Vater darüber geredet. Er sagte, dass ich dort als ein Student gehen werde und darüber hinaus damals ich sehr klein war und somit diese Sachen mich nicht beeinflusst werden.
Dann sollte sich Dein Vater ehrlich machen und die von ihm verursachten Kosten beim deutschen Staat begleichen, um damit seinem Sohn eventuelle Einreisehindernisse aus dem Weg zu räumen.
Gerade im Ausländerrecht ist es oftmals so, dass die Fehler und Versäumnisse der Eltern den Kindern irgendwann später vor die Füße fallen.
Manchmal haften eben auch die Kinder für ihre Eltern.
ZitatWie viel beträgt diese sogenannte Zahlung ? :
Das erfährt man bei der Ausländerbehörde, die seinerzeit die Abschiebung durchgeführt hat.
Teurer als ein normaler Flug bei einer freiwilligen Ausreise ist es allemal.
-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 31.07.2019 01:38
Ich denke, dein Vater hat das nicht zu entscheiden.ZitatEr sagte, dass ich dort als ein Student gehen werde :
Dein Vater vergibt doch keine Visa, oder?
Dein Vater vergibt doch keine Visa, oder?
Sorry aber ich habe hiervon nichtsverstanden. Was ist eine Visa vergeben?
Dein Vater entscheidet nicht über die Erteilung eines Nationalen Visums. Das macht die deutsche Auslandsvertretung + ggf. die zuständige Ausländerbehörde Deines Studienorts in Deutschland.
Zitat:es geht hier um eine Abschieung, die vor 15 Jahren passiert ist.
Die Abschiebekosten verjähren nicht so schnell. Deine Eltern haben im Vorfeld und während der Abschiebung Bescheide/Dokumente erhalten. Dort sollte das Wichtigste draufstehen.
Zitat:Wie soll die Zahlung der Abschiebungskosten? damals war ich ein Kind.
Ehrlicherweise sollte der Verursacher dieser Kosten - also Deine Eltern - die Abschiebekosten zahlen.
Deine Eltern wussten vor 15 Jahren auf was sie sich einlassen.
Zitat:Ich denke, dein Vater hat das nicht zu entscheiden.ZitatEr sagte, dass ich dort als ein Student gehen werde :
Dein Vater vergibt doch keine Visa, oder?
Ich habe verstanden: Dein Vater meint: alles gut, mach dir keine Sorgen, Sohn geht jetzt als Student nach D.
Was früher passierte, kann den Sohn nicht beeinflussen.
Ich antworte: Ob du nach D. gehst, entscheidet nicht dein Vater. Das entscheidet die Botschaft.
Du brauchst ein (Studenten)-Visum,
Ob du ein Visum bekommst, entscheidet die Botschaft.
also: Ob die Botschaft an dich ein Visum vergibt/erteilt/ausgibt...
ein Visum--- viele Visa
Zitat:
Ehrlicherweise sollte der Verursacher dieser Kosten - also Deine Eltern - die Abschiebekosten zahlen.
Deine Eltern wussten vor 15 Jahren auf was sie sich einlassen.
Also, wir müssen die Kosten auf jeden Fall begleichen, obwohl 15 Jahre vergangen ist,wenn ich wirklich nach DE gehen will.
-- Editiert von metrickz am 31.07.2019 11:36
Zitat:Zitat:Ich denke, dein Vater hat das nicht zu entscheiden.ZitatEr sagte, dass ich dort als ein Student gehen werde :
Dein Vater vergibt doch keine Visa, oder?
Ich habe verstanden: Dein Vater meint: alles gut, mach dir keine Sorgen, Sohn geht jetzt als Student nach D.
Was früher passierte, kann den Sohn nicht beeinflussen.
Ich antworte: Ob du nach D. gehst, entscheidet nicht dein Vater. Das entscheidet die Botschaft.
Du brauchst ein (Studenten)-Visum,
Ob du ein Visum bekommst, entscheidet die Botschaft.
also: Ob die Botschaft an dich ein Visum vergibt/erteilt/ausgibt...
ein Visum--- viele Visa
Vielen Dank für ihre ganze Infos.
Mein Visum Termin ist in zwei Monaten, werden wir sehen. Hoffentlich , steht Glück in diesem Prozess bei mir.
Das weiß man doch jetzt nicht.ZitatAlso, wir müssen die Kosten auf jeden Fall begleichen, obwohl 15 Jahre vergangen ist,wenn ich wirklich nach DE gehen will. :
Oben hast du geschrieben:ZitatMein Visum Termin ist in zwei Monaten, :
ZitatUnd mein Visumtermin ist in 2 Wochen. :
Hast du denn mit der türkischen Hochschule/Universität alles wegen ERASMUS geklärt?
Hast du die Bestätigung von der deutschen Hochschule/Universität, wo du die 2 Semester machen willst?
Liegt dir die Verpflichtungserklärung deiner Bekannten vor?
Das alles solltest du der Botschaft vorlegen.
Zitat:Das weiß man doch jetzt nicht.ZitatAlso, wir müssen die Kosten auf jeden Fall begleichen, obwohl 15 Jahre vergangen ist,wenn ich wirklich nach DE gehen will. :Oben hast du geschrieben:ZitatMein Visum Termin ist in zwei Monaten, :ZitatUnd mein Visumtermin ist in 2 Wochen. :
Hast du denn mit der türkischen Hochschule/Universität alles wegen ERASMUS geklärt?
Hast du die Bestätigung von der deutschen Hochschule/Universität, wo du die 2 Semester machen willst?
Liegt dir die Verpflichtungserklärung deiner Bekannten vor?
Das alles solltest du der Botschaft vorlegen.
Ja alles wurde geklärt.
Die Bestätigung wurde vor 2 Wochen von meiner Erasmussschule mir geschickt.
Mir liegt die V.erklärung meinem Bekannten vor. Und auf die Erklärung steht ein Part „Zweck des Aufenthalts"
Und in diesem Part steht „Erasmusstudium."
-- Editiert von metrickz am 31.07.2019 12:14
Dann viel Glück!
Vielen Dank
Einfach mal Google verwenden, da kommt einiges zu den Fristen zur Kostenbegleichung bei einer Abschiebung.
Ich habe ein paar Artikels über die Verjährung gelesen und es scheint sich im Ausländergesetz zu befinden.
§ 70
Verjährung
(1) Die Ansprüche auf die in § 67 Abs. 1 und 2 genannten Kosten verjähren sechs Jahre nach Eintritt der Fälligkeit.
(2) Die Verjährung von Ansprüchen nach den §§ 66 und 69 wird auch unterbrochen, solange sich der Schuldner nicht im Bundesgebiet aufhält oder sein Aufenthalt im Bundesgebiet deshalb nicht festgestellt werden kann, weil er einer gesetzlichen Meldepflicht oder Anzeigepflicht nicht nachgekommen ist.
————
Was soll ich hieraus verstehen? Ist eine Verjährung der Abschiebungskosten für mich möglich? Oder ist es ein Muss, die zu begleichen?
Danke im Voraus.
ZitatDie Verjährung von Ansprüchen nach den §§ 66 und 69 wird auch unterbrochen, solange sich der Schuldner nicht im Bundesgebiet aufhält :
Keine Verjährung, da Schuldner sich nicht im Bundesgebiet aufgehalten hat. Damit sind die Kosten der Abschiebung noch zu zahlen.
@guyfromhamburg
Darüber bin ich auch gestolpert. Wie sollte das aber gehen, der *Abgeschobene* befindet sich in D. Ist also nach Ende des Einreiseverbots wieder (wie?) eingereist und dann währen die Kosten verjährt?
Zitatund dann währen die Kosten verjährt? :
Nein, sobald der Abgeschobene deutsches Staatsgebiet betritt beginnt erst die Verjährung zu laufen.
Solange der Abgeschobene sich nicht im Bundesgebiet befindet, ruht die Verjährung.
Verjährt wäre es, wenn der damals Abgeschobene nicht innerhalb der Verjährungsfrist nach Wiedereinreise zur Zahlung aufgefordert würde, was ziemlich unrealistisch ist.
Vermutlich wird die Zahlungsaufforderung dem TE beim Visaantrag ausgehändigt und ohne Zahlung das Visum verweigert.
-- Editiert von spatenklopper am 01.08.2019 14:34
ZitatMein Visum Termin ist in zwei Monaten, werden wir sehen. Hoffentlich , steht Glück in diesem Prozess bei mir. :
Ich würde vorher klären ob die Abschiebekosten zu zahlen sind.: Es mag vielleicht sein, dass das bis jetzt keinem in der deutschen Auslandsvertretung(?) aufgefallen ist, aber eventuell fällt es später irgend jemand auf... Ich weiß zwar nicht wie man dann reagiert, aber es wäre sehr ärgerlich wenn man dann sein (eventuell fast beendetes) Studium abbrechen u. ausreisen muss.
ZitatEs mag vielleicht sein, dass das bis jetzt keinem in der deutschen Auslandsvertretung(?) aufgefallen ist :
Solange sich der Einreisewillige nicht in DE bewegt, interessiert es niemanden.
Zitataber eventuell fällt es später irgend jemand auf :
Nicht später irgendwann, bei Antragsstellung.
Zitataber es wäre sehr ärgerlich wenn man dann sein (eventuell fast beendetes) Studium abbrechen u. ausreisen muss. :
Ohne vorherige Zahlung kommt es gar nicht zum Studium, es wird schlicht das Visum verweigert.
Danke euch für Infos.
Letztes was ich wissen möchte,ist, wenn ich diese Kosten begleichen muss, wie viel könnten die Abschiebekosten vermutlich am höchstens betragen? (Wir sind als 5 Personen abgeschoben worden.)
Soll ich die ganzen Kosten begleichen oder nur die Kosten , die nur für mich gilt(also ich meine 1/5) ?
Und jetzt?
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