Nach abschiebung wieder nach deutschland durch ERASMUS

29. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
metrickz
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach abschiebung wieder nach deutschland durch ERASMUS

Guten Tag.

Als ich 6 war im Jahr 2005, sind wir abgeschoben. Und außerdem hat niemand in meiner Familie dort ein Verbrechen begangen. Jetzt studiere ich ein Fach auf Deutsch. Ich werde für 2 Semesters durch Erasmusprogramm nach Deutschland kommen. Was ich wissen möchte ist:
-Beeinflusst diese damalige Abschiebung mich, obwohl ich damals ein Minderjähriger war(ich bin nicht in DE geboren.) ? Wenn ja, wie viele Jahre gilt die Einreisesperre für mich,obwohl ich damals ein Kind war ?
-Könnte diese damalige Abschiebung beim Bekommen eines neuen Visums ein Problem verursachen,weil auf dem Anmeldungspapier ein Part steht, ' Sind Sie schon einmal aus Deutschland abgeschoben worden ? '. Was soll ich auf diesem Part schreiben ? Ja oder Nein ? Denn ich damals ein Kind war, und das war vor fast rund 15 Jahren.Und mein Visumtermin ist in 2 Wochen.

Kann ich mich nun beim Konsulat bewerben, ohne etwas zu machen, um das Visum zu bekommen ?

Bitte helfen Sie mir , Ich konnte keine Infos darüber im Internet finden.

Vielen Dank im Voraus.

-- Editiert von metrickz am 29.07.2019 17:44

-- Editiert von metrickz am 29.07.2019 19:28

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38 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von metrickz):
Und außerdem hat niemand in meiner Familie dort ein Verbrechen begangen.
Es gibt auch andere Gründe, warum Deutschland Personen abschiebt.
Vor allem, wenn der Asylantrag abgelehnt wird und die Familie auch nach Ablauf der Duldung nicht *freiwillig* ausreist.

Das Einreiseverbot dürfte schon längst zu Ende sein. Es sind doch schon 14 Jahre vergangen.
Du solltest schon bei der Wahrheit bleiben und bei dieser Frage das JA ankreuzen.
Du kannst auch dazu schreiben, dass dass in 2005 passierte, als du 6 Jahre warst.

Beim Konsulat kannst du den Visumsantrag stellen.
Es kann passieren, dass das Visum nicht erteilt wird. Oder dass deine Einreise trotz Visum nicht möglich ist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
metrickz
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Infos.

Das ist aber doch Quatsch. Damals war ich 6. Warum beeinflusst mich die Fehler meiner Familie?

Außerdem werde ich durch Erasmusstipendium monatlich 500euro bekommen. Für ein Student musste es monatlich 720 Euro sein. Für andere Kosten hat mein Bekannte für mich eine Verpflichtungserklärung aus ausländerbehörde abgeglichen.

Kann das nicht ein guter Eindruck beim Visum verursachen ?

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#3
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Die Botchaften können selner entscheiden wen Sie reinlassen. Du solltest keine falsche Angaben machen und richtig ankreuzen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von metrickz):
Das ist aber doch Quatsch.
Es ist kein Quatsch. Es ist so. Leider. Denn auch DU wurdest leider abgeschoben.
Zitat (von metrickz):
Kann das nicht ein guter Eindruck beim Visum verursachen ?
Wir kennen doch die Botschafts-oder Konsulatsmitarbeiter nicht.

Wir wissen nicht, ob es eine Regelung gibt, Familienangehörige mit Abschiebungen in 2005 anders zu behandeln.
Kann alles sein, kann auch anders sein.

Die Entscheider für Visa haben einen Ermessensspielraum.

Aus welchem Staat willst du nach D kommen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
metrickz
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Aus der Türkei. Durch Erasmus ,für 2 Semester also ungefähr 11 Monate.

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#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Was passieren könnte, ist, dass das Visum erst nach Zahlung der Abschiebekosten ausgestellt werden kann.

Also -> Sparen!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
metrickz
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

es geht hier um eine Abschieung, die vor 15 Jahren passiert ist. Wie soll die Zahlung der Abschiebungskosten? damals war ich ein Kind.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
metrickz
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie viel beträgt diese sogenannte Zahlung ?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Ich fürchte dazu kann man dir hier keine Auskunft erteilen.
Am besten mal deine Familie fragen, theoretisch könnte es auch sein, dass diese Kosten bereits beglichen sind.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#10
 Von 
metrickz
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein die Kosten sind nicht bereits beglichen worden. Nun habe ich mit meinem Vater darüber geredet. Er sagte, dass ich dort als ein Student gehen werde und darüber hinaus damals ich sehr klein war und somit diese Sachen mich nicht beeinflusst werden.


Ich hoffe, dass alles bei diesem Prozess für mich gut geht.

-- Editiert von metrickz am 31.07.2019 00:43

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#11
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von metrickz):
es geht hier um eine Abschieung, die vor 15 Jahren passiert ist. Wie soll die Zahlung der Abschiebungskosten?

Eine Abschiebung erfolgt doch nicht von jetzt auf gleich. Da gibt es zunächst eine oder auch mehrere Aufforderungen zur freiwilligen Ausreise, denen man vernünftigerweise nachkommen sollte. Erst wenn man diese Ausreiseaufforderungen beharrlich ignoriert kommt es dann zur Abschiebung.

Diese Abschiebekosten sind durch die Verweigerung der freiwilligen Ausreise nun mal entstanden, weshalb sollte der deutsche Staat auf die Rückerstattung dieser Kosten verzichten?

Zitat:
Nun habe ich mit meinem Vater darüber geredet. Er sagte, dass ich dort als ein Student gehen werde und darüber hinaus damals ich sehr klein war und somit diese Sachen mich nicht beeinflusst werden.

Dann sollte sich Dein Vater ehrlich machen und die von ihm verursachten Kosten beim deutschen Staat begleichen, um damit seinem Sohn eventuelle Einreisehindernisse aus dem Weg zu räumen.

Gerade im Ausländerrecht ist es oftmals so, dass die Fehler und Versäumnisse der Eltern den Kindern irgendwann später vor die Füße fallen.

Manchmal haften eben auch die Kinder für ihre Eltern.


1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von metrickz):
Wie viel beträgt diese sogenannte Zahlung ?

Das erfährt man bei der Ausländerbehörde, die seinerzeit die Abschiebung durchgeführt hat.

Teurer als ein normaler Flug bei einer freiwilligen Ausreise ist es allemal.

-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 31.07.2019 01:38

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von metrickz):
Er sagte, dass ich dort als ein Student gehen werde
Ich denke, dein Vater hat das nicht zu entscheiden.
Dein Vater vergibt doch keine Visa, oder?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
metrickz
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)


Dein Vater vergibt doch keine Visa, oder?


Sorry aber ich habe hiervon nichtsverstanden. Was ist eine Visa vergeben? :sad:

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Dein Vater entscheidet nicht über die Erteilung eines Nationalen Visums. Das macht die deutsche Auslandsvertretung + ggf. die zuständige Ausländerbehörde Deines Studienorts in Deutschland.

Zitat:
es geht hier um eine Abschieung, die vor 15 Jahren passiert ist.


Die Abschiebekosten verjähren nicht so schnell. Deine Eltern haben im Vorfeld und während der Abschiebung Bescheide/Dokumente erhalten. Dort sollte das Wichtigste draufstehen.

Zitat:
Wie soll die Zahlung der Abschiebungskosten? damals war ich ein Kind.


Ehrlicherweise sollte der Verursacher dieser Kosten - also Deine Eltern - die Abschiebekosten zahlen.
Deine Eltern wussten vor 15 Jahren auf was sie sich einlassen.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von metrickz):
Er sagte, dass ich dort als ein Student gehen werde
Ich denke, dein Vater hat das nicht zu entscheiden.
Dein Vater vergibt doch keine Visa, oder?

Ich habe verstanden: Dein Vater meint: alles gut, mach dir keine Sorgen, Sohn geht jetzt als Student nach D.
Was früher passierte, kann den Sohn nicht beeinflussen.
Ich antworte: Ob du nach D. gehst, entscheidet nicht dein Vater. Das entscheidet die Botschaft.

Du brauchst ein (Studenten)-Visum,
Ob du ein Visum bekommst, entscheidet die Botschaft.
also: Ob die Botschaft an dich ein Visum vergibt/erteilt/ausgibt...

ein Visum--- viele Visa

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
metrickz
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:


Ehrlicherweise sollte der Verursacher dieser Kosten - also Deine Eltern - die Abschiebekosten zahlen.
Deine Eltern wussten vor 15 Jahren auf was sie sich einlassen.



Also, wir müssen die Kosten auf jeden Fall begleichen, obwohl 15 Jahre vergangen ist,wenn ich wirklich nach DE gehen will.

-- Editiert von metrickz am 31.07.2019 11:36

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
metrickz
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Anami):
Zitat (von metrickz):
Er sagte, dass ich dort als ein Student gehen werde
Ich denke, dein Vater hat das nicht zu entscheiden.
Dein Vater vergibt doch keine Visa, oder?

Ich habe verstanden: Dein Vater meint: alles gut, mach dir keine Sorgen, Sohn geht jetzt als Student nach D.
Was früher passierte, kann den Sohn nicht beeinflussen.
Ich antworte: Ob du nach D. gehst, entscheidet nicht dein Vater. Das entscheidet die Botschaft.

Du brauchst ein (Studenten)-Visum,
Ob du ein Visum bekommst, entscheidet die Botschaft.
also: Ob die Botschaft an dich ein Visum vergibt/erteilt/ausgibt...

ein Visum--- viele Visa



Vielen Dank für ihre ganze Infos. :)

Mein Visum Termin ist in zwei Monaten, werden wir sehen. Hoffentlich , steht Glück in diesem Prozess bei mir.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von metrickz):
Also, wir müssen die Kosten auf jeden Fall begleichen, obwohl 15 Jahre vergangen ist,wenn ich wirklich nach DE gehen will.
Das weiß man doch jetzt nicht.
Zitat (von metrickz):
Mein Visum Termin ist in zwei Monaten,
Oben hast du geschrieben:
Zitat (von metrickz):
Und mein Visumtermin ist in 2 Wochen.


Hast du denn mit der türkischen Hochschule/Universität alles wegen ERASMUS geklärt?
Hast du die Bestätigung von der deutschen Hochschule/Universität, wo du die 2 Semester machen willst?
Liegt dir die Verpflichtungserklärung deiner Bekannten vor?

Das alles solltest du der Botschaft vorlegen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
metrickz
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von metrickz):
Also, wir müssen die Kosten auf jeden Fall begleichen, obwohl 15 Jahre vergangen ist,wenn ich wirklich nach DE gehen will.
Das weiß man doch jetzt nicht.
Zitat (von metrickz):
Mein Visum Termin ist in zwei Monaten,
Oben hast du geschrieben:
Zitat (von metrickz):
Und mein Visumtermin ist in 2 Wochen.


Hast du denn mit der türkischen Hochschule/Universität alles wegen ERASMUS geklärt?
Hast du die Bestätigung von der deutschen Hochschule/Universität, wo du die 2 Semester machen willst?
Liegt dir die Verpflichtungserklärung deiner Bekannten vor?

Das alles solltest du der Botschaft vorlegen.


Ja alles wurde geklärt.

Die Bestätigung wurde vor 2 Wochen von meiner Erasmussschule mir geschickt.

Mir liegt die V.erklärung meinem Bekannten vor. Und auf die Erklärung steht ein Part „Zweck des Aufenthalts"

Und in diesem Part steht „Erasmusstudium."

-- Editiert von metrickz am 31.07.2019 12:14

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Dann viel Glück!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
metrickz
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank :) :)

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3510 Beiträge, 557x hilfreich)

Einfach mal Google verwenden, da kommt einiges zu den Fristen zur Kostenbegleichung bei einer Abschiebung.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
metrickz
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe ein paar Artikels über die Verjährung gelesen und es scheint sich im Ausländergesetz zu befinden.


§ 70
Verjährung

(1) Die Ansprüche auf die in § 67 Abs. 1 und 2 genannten Kosten verjähren sechs Jahre nach Eintritt der Fälligkeit.
(2) Die Verjährung von Ansprüchen nach den §§ 66 und 69 wird auch unterbrochen, solange sich der Schuldner nicht im Bundesgebiet aufhält oder sein Aufenthalt im Bundesgebiet deshalb nicht festgestellt werden kann, weil er einer gesetzlichen Meldepflicht oder Anzeigepflicht nicht nachgekommen ist.
————

Was soll ich hieraus verstehen? Ist eine Verjährung der Abschiebungskosten für mich möglich? Oder ist es ein Muss, die zu begleichen?

Danke im Voraus.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von metrickz):
Die Verjährung von Ansprüchen nach den §§ 66 und 69 wird auch unterbrochen, solange sich der Schuldner nicht im Bundesgebiet aufhält


Keine Verjährung, da Schuldner sich nicht im Bundesgebiet aufgehalten hat. Damit sind die Kosten der Abschiebung noch zu zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

@guyfromhamburg
Darüber bin ich auch gestolpert. Wie sollte das aber gehen, der *Abgeschobene* befindet sich in D. Ist also nach Ende des Einreiseverbots wieder (wie?) eingereist und dann währen die Kosten verjährt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von Anami):
und dann währen die Kosten verjährt?


Nein, sobald der Abgeschobene deutsches Staatsgebiet betritt beginnt erst die Verjährung zu laufen.
Solange der Abgeschobene sich nicht im Bundesgebiet befindet, ruht die Verjährung.

Verjährt wäre es, wenn der damals Abgeschobene nicht innerhalb der Verjährungsfrist nach Wiedereinreise zur Zahlung aufgefordert würde, was ziemlich unrealistisch ist.

Vermutlich wird die Zahlungsaufforderung dem TE beim Visaantrag ausgehändigt und ohne Zahlung das Visum verweigert.

-- Editiert von spatenklopper am 01.08.2019 14:34

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von metrickz):
Mein Visum Termin ist in zwei Monaten, werden wir sehen. Hoffentlich , steht Glück in diesem Prozess bei mir.


Ich würde vorher klären ob die Abschiebekosten zu zahlen sind.: Es mag vielleicht sein, dass das bis jetzt keinem in der deutschen Auslandsvertretung(?) aufgefallen ist, aber eventuell fällt es später irgend jemand auf... Ich weiß zwar nicht wie man dann reagiert, aber es wäre sehr ärgerlich wenn man dann sein (eventuell fast beendetes) Studium abbrechen u. ausreisen muss.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von Heisenzwerg):
Es mag vielleicht sein, dass das bis jetzt keinem in der deutschen Auslandsvertretung(?) aufgefallen ist


Solange sich der Einreisewillige nicht in DE bewegt, interessiert es niemanden.

Zitat (von Heisenzwerg):
aber eventuell fällt es später irgend jemand auf


Nicht später irgendwann, bei Antragsstellung.

Zitat (von Heisenzwerg):
aber es wäre sehr ärgerlich wenn man dann sein (eventuell fast beendetes) Studium abbrechen u. ausreisen muss.


Ohne vorherige Zahlung kommt es gar nicht zum Studium, es wird schlicht das Visum verweigert.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
metrickz
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke euch für Infos.

Letztes was ich wissen möchte,ist, wenn ich diese Kosten begleichen muss, wie viel könnten die Abschiebekosten vermutlich am höchstens betragen? (Wir sind als 5 Personen abgeschoben worden.)

Soll ich die ganzen Kosten begleichen oder nur die Kosten , die nur für mich gilt(also ich meine 1/5) ?

0x Hilfreiche Antwort

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