Liebe Community,
und ich meine Frau sind vor einigen Jahren eingebürgert worden. Wir sind gleichzeitig Bürger eines anderen EU-Staates.
Nun sind einige Jahre vergangen und wir würden gerne unseren Familiennamen und die Vornamen auf deutsche Namen ändern.
Soweit ich weiß, würde unser zweiter EU-Staat uns weiterhin unter den alten Namen führen.
Die Frage ist nur, ob bei der Bearbeitung des Antrags durch das Bezirksamt eine Zustimmung auf Namensänderung des anderen EU-Staaten verlang wird? Die Staatsbürgerschaft des anderen Landes kann aus rechtlichen Gründen von uns nicht abgegeben werden.
Viele Grüße
Peter
Namensänderung nach Einbürgerung doppelter Staatsbürger
10. Januar 2019
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Frage vom 10. Januar 2019 | 13:48
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Namensänderung nach Einbürgerung doppelter Staatsbürger
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#1
Antwort vom 10. Januar 2019 | 15:48
Von
Status: Lehrling (1017 Beiträge, 466x hilfreich)
ZitatSoweit ich weiß, würde unser zweiter EU-Staat uns weiterhin unter den alten Namen führen.. :
Dann kommt es aller Wahrscheinlichkeit nach zu einer "hinkenden Namensführung". Im anderen Pass und im Land Eurer Herkunft bleibt es beim bisherigen Namen und in Deutschland, sowie im deutschen Pass steht dann der eingedeutschte Name.
Es liegt demnach völlig an Euch, ob Ihr Euch das antun wollt?
-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 10.01.2019 15:49
#2
Antwort vom 10. Januar 2019 | 19:16
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 3x hilfreich)
ZitatDie Staatsbürgerschaft des anderen Landes kann aus rechtlichen Gründen von uns nicht abgegeben werden. :
Welches EU-Land soll das sein?
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#3
Antwort vom 10. Januar 2019 | 20:52
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Dann kommt es aller Wahrscheinlichkeit nach zu einer "hinkenden Namensführung". Im anderen Pass und im Land Eurer Herkunft bleibt es beim bisherigen Namen und in Deutschland, sowie im deutschen Pass steht dann der eingedeutschte Name.
Die hinkende Namensführung wäre völlig in Ordnung, da wir in dem Land auch Familie etc. haben.
Es ist ja so, dass bei der doppelten Staatsbürgerschaft das folgende Prinzip gilt: Das eine Land erkennt die Staatsbürgerschaft des anderen EU-Landes nicht. Beispiel: Ich bin Deutscher und Slowake. In der Slowakei gilt meine slowakische Staatsbürgerschaft und die Behörden in der Slowakei interessiert gar nicht, dass ich Deutscher bin. Denn Deutscher bin ich in dem Fall nur auf dem Gebiet Deutschlands oder in Drittländern. So ist es. Als in Österreich kann ich beides sein, aber in Deutschland Deutscher und in der Slowakei Slowake.
#4
Antwort vom 10. Januar 2019 | 20:56
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:
Welches EU-Land soll das sein?
Na das ist eigentlich egal, denn eigentlich gilt das von mir oben beschriebene Gesetz.
#5
Antwort vom 11. Januar 2019 | 01:48
Von
Status: Lehrling (1017 Beiträge, 466x hilfreich)
ZitatIch bin Deutscher und Slowake. In der Slowakei gilt meine slowakische Staatsbürgerschaft und die Behörden in der Slowakei interessiert gar nicht, dass ich Deutscher bin. Denn Deutscher bin ich in dem Fall nur auf dem Gebiet Deutschlands oder in Drittländern. :
Soweit richtig, in Deutschland bist Du nur Deutscher, in der Slowakei nur Slowake und in allen anderen Ländern kannst Du es Dir aussuchen, mit welchen Pass Du dort aufkreuzen willst.
#6
Antwort vom 11. Januar 2019 | 19:53
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 3x hilfreich)
ZitatNa das ist eigentlich egal, denn eigentlich gilt das von mir oben beschriebene Gesetz. :
ZitatDie hinkende Namensführung wäre völlig in Ordnung :
Wenn du zwei EU-Staatsbürgerschaften hast, wieso willst du dann unterschiedliche Vor- und Familiennnamen in den einen und dem anderen EU-Land besitzen? Da ist doch was faul.
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