Namensänderung nach Einbürgerung doppelter Staatsbürger

10. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
PeterDe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Namensänderung nach Einbürgerung doppelter Staatsbürger

Liebe Community,

und ich meine Frau sind vor einigen Jahren eingebürgert worden. Wir sind gleichzeitig Bürger eines anderen EU-Staates.

Nun sind einige Jahre vergangen und wir würden gerne unseren Familiennamen und die Vornamen auf deutsche Namen ändern.

Soweit ich weiß, würde unser zweiter EU-Staat uns weiterhin unter den alten Namen führen.

Die Frage ist nur, ob bei der Bearbeitung des Antrags durch das Bezirksamt eine Zustimmung auf Namensänderung des anderen EU-Staaten verlang wird? Die Staatsbürgerschaft des anderen Landes kann aus rechtlichen Gründen von uns nicht abgegeben werden.

Viele Grüße
Peter

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von PeterDe):
Soweit ich weiß, würde unser zweiter EU-Staat uns weiterhin unter den alten Namen führen..

Dann kommt es aller Wahrscheinlichkeit nach zu einer "hinkenden Namensführung". Im anderen Pass und im Land Eurer Herkunft bleibt es beim bisherigen Namen und in Deutschland, sowie im deutschen Pass steht dann der eingedeutschte Name.

Es liegt demnach völlig an Euch, ob Ihr Euch das antun wollt?

-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 10.01.2019 15:49

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12328.02.2020 07:46:03
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von PeterDe):
Die Staatsbürgerschaft des anderen Landes kann aus rechtlichen Gründen von uns nicht abgegeben werden.

Welches EU-Land soll das sein?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
PeterDe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Dann kommt es aller Wahrscheinlichkeit nach zu einer "hinkenden Namensführung". Im anderen Pass und im Land Eurer Herkunft bleibt es beim bisherigen Namen und in Deutschland, sowie im deutschen Pass steht dann der eingedeutschte Name.


Die hinkende Namensführung wäre völlig in Ordnung, da wir in dem Land auch Familie etc. haben.

Es ist ja so, dass bei der doppelten Staatsbürgerschaft das folgende Prinzip gilt: Das eine Land erkennt die Staatsbürgerschaft des anderen EU-Landes nicht. Beispiel: Ich bin Deutscher und Slowake. In der Slowakei gilt meine slowakische Staatsbürgerschaft und die Behörden in der Slowakei interessiert gar nicht, dass ich Deutscher bin. Denn Deutscher bin ich in dem Fall nur auf dem Gebiet Deutschlands oder in Drittländern. :) So ist es. Als in Österreich kann ich beides sein, aber in Deutschland Deutscher und in der Slowakei Slowake.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
PeterDe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:

Welches EU-Land soll das sein?


Na das ist eigentlich egal, denn eigentlich gilt das von mir oben beschriebene Gesetz.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von PeterDe):
Ich bin Deutscher und Slowake. In der Slowakei gilt meine slowakische Staatsbürgerschaft und die Behörden in der Slowakei interessiert gar nicht, dass ich Deutscher bin. Denn Deutscher bin ich in dem Fall nur auf dem Gebiet Deutschlands oder in Drittländern.

Soweit richtig, in Deutschland bist Du nur Deutscher, in der Slowakei nur Slowake und in allen anderen Ländern kannst Du es Dir aussuchen, mit welchen Pass Du dort aufkreuzen willst.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12328.02.2020 07:46:03
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von PeterDe):
Na das ist eigentlich egal, denn eigentlich gilt das von mir oben beschriebene Gesetz.

Zitat (von PeterDe):
Die hinkende Namensführung wäre völlig in Ordnung


Wenn du zwei EU-Staatsbürgerschaften hast, wieso willst du dann unterschiedliche Vor- und Familiennnamen in den einen und dem anderen EU-Land besitzen? Da ist doch was faul.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.961 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen