Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin Peruanerin , habe im 2011 in Dänemark geheiratet und ein paar Tagen nach der Hochzeit habe meine Name am Standesamt in Frankfurt geändert. ( habe die Name von meinem Mann genommen)
Jetzt bin ich in Deutschland rechtskräftig geschieden und wollte meine alte Mädchenname haben.
Durch mein Konsulat habe es ohne Problem gemacht, habe eine neue Reisepass bekommen und infolgedessen habe ich meine Name auf der Aufenthaltstitel geändert .
Jetzt wollte ich die Name von meiner Kreditkarte ändern und die Bank verlangt von mir einen Nachweis der Namenänderung.
Habe der Standesamt angerufen und sie sagten, dass da ich keine deutsche bin, können Sie meine Name nicht wieder ändern und bekomme ich natürlich keinen Nachweis für den Bank.
Was soll ich denn machen?
Meine offizieller Ausweis ist meine Reisepass, das wurde schon geändert sowie meine Aufenthaltstitel aber wenn ich keinen Nachweis der Namenänderung vom Standesamt bekomme , kann ich die Name auf meiner Kreditkarte nicht ändern
Wäre sehr dankbar für ihre Hilfe
Vielen Dank im Voraus
Namensänderung nach Scheidung- Ausländer
14. Januar 2021
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Frage vom 14. Januar 2021 | 13:10
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 2x hilfreich)
Namensänderung nach Scheidung- Ausländer
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#1
Antwort vom 14. Januar 2021 | 13:16
Von
Status: Unbeschreiblich (32293 Beiträge, 5678x hilfreich)
Das ist eine Frage für das Unterforum *Bankrecht*.Zitatetzt wollte ich die Name von meiner Kreditkarte ändern und die Bank verlangt von mir einen Nachweis der Namenänderung. :
Die Moderation verschiebt deinen Beitrag bestimmt an die richtige Stelle.
#2
Antwort vom 14. Januar 2021 | 18:06
Von
Status: Lehrling (1239 Beiträge, 1510x hilfreich)
ZitatHabe der Standesamt angerufen und sie sagten, dass da ich keine deutsche bin, können Sie meine Name nicht wieder ändern und bekomme ich natürlich keinen Nachweis für den Bank. :
Es kann sein, dass das Standesamt hier von einer "hinkenden Namensführung" ausgeht. Wobei das ansonsten meist der Fall ist, wenn ein Name nach der Hochzeit nach deutschem Namensrecht geändert wird und der Name im ausländischen Pass weiter nach Recht des Heimatlandes lautet.
Vielleicht ist für dich (ich bleibe mal beim Foren-üblichen "du") interessant, was die deutsche Vertretung in Buenos Aires zum Namensrecht geschrieben hat:
Zitat:Aus deutscher Sicht unterliegt die Namensführung jedes Ehepartners seinem Heimatrecht.
(...)
Es ist zu berücksichtigen, dass eine solche Namenserklärung nach deutschem Recht allein auf den deutschen Rechtsbereich beschränkt ist und diese von ausländischen Behörden meist nicht akzeptiert wird. Man schafft damit eine sog. "hinkende Namensführung", die oft von praktischen Schwierigkeiten begleitet wird (z.B. keine Änderung des ausländischen Passes).
Hier würde ich das Standesamt darauf hinweisen, dass deine Namensführung dem Recht deines Heimatlandes folgt. Da die Behörden deines Landes deinen Namen geändert haben (dokumentiert durch die Änderung im Pass), sollte das auch beim Standesamt in Deutschland entsprechend geführt werden.
Ob dir das Forum "Bankrecht" weiterhelfen kann, ist fraglich. Denn für die Bank geht es um die Identität und die Meldedaten sind bei in Deutschland Ansässigen relevant. Wenn du in Deutschland bleiben willst, ist eine umgekehrte "hinkende Namensführung" auf jeden Fall lästig bis ziemlich problematisch. Wenn es geht, solltest du das auf der Ebene des Melderechtes lösen. Da wäre hier evtl. das Forum "Verwaltungsrecht" passend, auch wenn das ein sehr weiter Bereich ist. Ansonsten kann ich dir das Experten-Forum info4alien empfehlen, das sich auf Ausländerrecht und verwandte Gebiete spezialisiert. Hier gibt es das Unterforum "Personenstandsrecht" (unter "Randthemen" ). Dort werden auch immer wieder Fragen zum Namensrecht behandelt.
-- Editiert von Felicite am 14.01.2021 18:10
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