Neue Möglichkeit auf Aufenthaltsrecht für Drittstaatler ???

23. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
go536840-65
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Neue Möglichkeit auf Aufenthaltsrecht für Drittstaatler ???

Hallo Ihr Lieben!
Ich will nach Deutschland zieh und auch arbeiten und weiß nicht mehr weiter wie ich das Thema angehen soll, deswegen brauche ganz dringend eure Hilfe!
Ich habe mich bereits in jeden Amt und im gesamten Netz informiert und es sieht so aus als ob ich mit meinem Aufenthaltstitel nicht viel Anfangen kann.
Ich möchte bitte wissen, gibt es einen Weg wie ich ein Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommen kann? !!!

ACHTUNG Ganz wichtig: Außer Heirat !!!

Ich schildere euch meinem Fall:

Ich bin 24, gebürtiger Armenier ( Drittstaatler ) und wohne in Spanien mit einem Aufenthaltstitel ( kein Daueraufenthalt oder EU ) damit darf ich mich aufhalten und arbeiten, aber nur in Spanien.
Ich bin schon mal zwischen 14-17 Jahre alt in Deutschland zu Schule gegangen, habe auch ein erweiterten Realschulabschluss, d. h. ich bin in Deutschland gut integriert und beherrsche die Sprache auf Muttersprache Niveau.
Ich habe im Jahr 2016 mein Abitur in Spanien absolviert, bin aber leider kein gelernter in irgend ein Beruf und habe daher auch keine Berufsausbildung.
Ich erwähne das weil ab März 2020 ein Gesetzesänderung in Kraft tretet, das fällt nämlich die Prüfung von der Agentur für Arbeit für gelernte Kräfte aus Drittstaaten aus. Man hat es also als gelernter viel einfacher ein Arbeitserlaubnis zu bekommen, ohne die lästige Prüfung ob die gleiche Arbeit von eine Deutschen- oder EU-Bürger übernommen werden kann.

Das trifft mir leider nicht zu, da ich wie gesagt kein gelernter bin und auch keine absolviertes Studium habe.

Mir ist bewusst dass das ein wichtiger Aspekt ist um ein Arbeitserlaubnis zu beantragen. Es ist ganz wichtig dass ich ein Arbeitserlaubnis habe. Ein Studium Visum würde da gar nicht in Frage kommen.


Mein Frage wäre jetzt,
- Was für Möglichkeiten habe ich um in Deutschland leben und arbeiten zu dürfen?
- Gibt es eine Änderung in der Gesetzesvorlage für Menschen die KEINE gelernte sind?

Ich hoffe dass mir jemand, der das auch hinbekommen hat, seine eigene Erfahrung schildern kann.

Ich bedanke mich recht herzlich und freue mich auf jede Antwort.

Liebe Grüße aus Spanien

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Ausschließlich gilt dies aber nur für Fachkräfte mit
- deutscher Berufsausbildung oder gleichwertiger ausländischer Berufsqualifikation
- akademischer Ausbildung (deutscher oder anerkannter ausländischer Hochschulabschluss).

Die Prüfung durch die Agentur für Arbeit entfällt nicht, es werden aber andere Kriterien als in der Vergangenheit geprüft:
- Die Fachkraft wird nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare inländische Arbeitnehmer beschäftigt.
- Es soll eine Beschäftigung als Fachkraft ausgeübt werden, zu der die Qualifikation den Ausländer befähigt.
- Es liegt ein inländisches Beschäftigungsverhältnis vor.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Als was arbeitest du denn in Spanien?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Was für Möglichkeiten habe ich um in Deutschland leben und arbeiten zu dürfen? Na, z. B. in Spanien einen Beuf erlernen, der auf der "Positivliste" steht (z. B. Altenpfleger) oder in Spanien studieren - und dann nach D kommen.
Gibt es eine Änderung in der Gesetzesvorlage für Menschen die KEINE gelernte sind? Nein.
Ein Studium Visum würde da gar nicht in Frage kommen. Auch das ist mit einer eingeschränkten Arbeitserlaubnis verbunden - 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr. Und mehr Zeit zum Arbeiten hat man als Student ohnehin nicht...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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